Auszug - Vorstellung Landhausstr. 31/ Bundesallee 151  

 
 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 29.11.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:22 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll

BzStR Brzezinski erklärt, dass sich in der letzten Ausschusssitzung der Wunsch ergeben habe, das Vorhaben vorzustellen, deshalb habe Frau Keves aus dem Stadtentwicklungsamt einige Informationen aufbereitet, die sie nun dem Ausschuss präsentiere.

Frau Keves stellt das Vorhaben vor (s. Präsentation im Anhang).

BV Gusy fragt, ob die Abstandsflächen eingehalten worden seien.

Frau Keves bestätigt das.

BD Krause merkt an, dass durch solche Einzelplanungen vorhandenes Planungsrecht durch einzelnes Verwaltungshandeln ersetzt werde. Das sei rechtlich zwar zulässig, entspreche aber nicht seiner Vorstellung vom Umgang mit Planungsrecht. Er regt an, dass man sich irgendwann mal mit der grundsätzlich mit der Frage beschäftige, wie mit Planungsrecht in Berlin umgegangen werde. Er wünsche sich eine blockweise Planung für Nachverdichtung anstelle vieler Einzelpläne.

BzStR Brzezinski stimme BD Krause grundsätzliche zu. Er sagt, dass Stadtplanung in einer idealen Welt genauso ablaufe. Mit den aktuellen personellen Gegebenheiten sei es aber schlicht nicht möglich, den gesamten Bezirk oder größere zusammenhängende Teile planungsrechtlich so zu gestalten, dass heutigen Ansprüchen entsprochen wird. Vor allem unter dem Gesichtspunkt des aktuellen Erfordernisses, schnell viele neue Wohnungen zu bauen, sei eine solche Herangehensweise eher kontraproduktiv.

BV Spielberg bittet darum, dass dem Ausschuss eine Übersicht vorgelegt werde, unter welchen Voraussetzungen Befreiungen erteilt würden. Zudem fragt sie, ob bei dem vorgestellten Vorhaben sozialer Wohnungsbau geplant sei.

Frau Keves erläutert, dass kein sozialer Wohnungsbau vorgesehen sei. Der Bezirkhabe an der Stelle keine rechtliche Handhabe, versuche aber, darauf hinzuwirken.

BV Heyne sagt, dass man sich die Frage stellen müsse, ob man künftig Planungsrecht durch Gerichtsentscheidungen oder Planungsrecht durch Verwaltungshandeln haben wolle und ob man dem Ausschuss die Planungshoheit nehmen werde. Charlottenburg-Wilmersdorf sei ein geplantes Gebiet. Es sei zwar wichtig, neue Wohnungen zu bauen, aber dafür gebe es genügend brachliegende Grundstücke, unausgebaute Dachgeschosse und freistehende Gebäude, weshalb eine Nachverdichtung wie in dem vorgestellten Vorhaben nicht notwendig sei. Seines Erachtens gehe in diesem Fall Wohnqualität verloren und er sei sich sicher, dass in den nächsten Jahren auch links und rechts des Vorhabens Bebauungen entstünden, wodurch letztendlich der Charakter des Bezirks verändert werde.

BV Centgraf entgegnet, dass eine Veränderung des bezirklichen Charakters der Sinn von Stadtentwicklung sei. Sie bewerte das vorgestellte Vorhaben insgesamt gut und sehe auch positiv, dass Einzelfallentscheidungen getroffen würden. Da der Bezirk nicht selber bauen könne, müsse er auf die Vorstellungen der Investoren eingehen.

BD Szelag bedankt sich bei Frau Keves für die ausführliche Vorstellung des Bauvorhabens, er schließe sich aber den Redebeiträgen von BD Krause und BV Heyne an. Auch, wenn man dringend Wohnungen brauche, werde der Gestaltungsgedanke durch notgedrungene Einzelfallentscheidungen in den Hintergrund gerückt.

BV Gusy halte eine blockweise Betrachtung auch sinnvoller als einzelne Grundstücksbetrachtungen. Er schlage deshalb vor, ein Gutachten erstellen zu lassen, das zeige, wie man zu einer blockweisen Planung kommen könne.

BD Krause empfiehlt allen Ausschussmitgliedern, sich die Objekte auf den Befreiungslisten persönlich anzusehen. Seines Erachtens müsse auch diskutiert werden, wieso so viel neuer Wohnraum gebraucht werde. Er begrüße den Vorschlag von BV Gusy, zumindest eine blockweise Bebauung zu diskutieren.

BV Deißler sagt, dass es beim vorgestellten Vorhaben vor allem um eine erhöhte Kapitalakkumulation gehe. Er stellt die Frage in den Raum, was eigentlich die Aufgabe dieses Ausschusses sei. Seines Erachtens gebe beispielweise TOP 5 dieser Ausschusssitzung Anlass zu dieser Frage. Er fasst zusammen, dass dem Ausschuss dazu am Anfang der Sitzung eine Vorlage gegeben worden sei, die dann zehn Minuten lang diskutiert worden sei bevor sie durch den Ausschuss gegen seine Stimme angenommen worden sei. Darüber sei er empört, da dem Ausschuss seiner Meinung nach nicht die Möglichkeit gegeben worden sei, sich das Vorhaben genauer anzusehen.

BV Gusy nehme die Kritik an, widerspreche BV Deißler aber, Um den Ausschuss die Möglichkeit zu geben, sich mit dem Vorhaben zu befassen, sei die Vorlage in der vorherigen Sitzung zur Verfügung gestellt worden. Sowohl in der letzten, als auch in dieser Sitzung habe es genug Zeit gegeben, Fragen zu stellen.

BV Chen fragt, wie der Versiegelungsgrad bei dem Vorhaben aussehe.

Frau Keves antwortet, dass die GRZ 0,36 betrage, diese beziehe sich allerdings nur auf die Hauptbaukörper. Wenn dann noch der Biotopflächenfaktor von 0,61 einbezogen werde, bedeute das, dass das gesamte Grundstück knapp über der Hälfte liege was Versiegelung betreffe.

BV Hartmann geht auf die von BV Deißler geäerte Kritik ein. In der letzten Sitzung sei das Thema 32 Minuten lang besprochen worden. Diese Zeit halte er für ausreichend lang, deshalb wehre er sich gegen die Aussage von BV Deißler, die suggeriert habe dass der Ausschuss nur ein „Abnickgremium“ sei.

Eine Wortmeldung aus dem Publikum wird zugelassen.

Eine Anwohnerin der Landhausstraße stellt sich vor. Die Umsetzung des vorgestellten Bauvorhabens werde dazu führen, dass sie aus ihrer Wohnung nicht mehr auf eine Grünfläche, sondern auf ein Haus gucke, wodurch ihre Wohnqualität eingeschränkt werde. Die Parkplatzsituation, die aktuell schon nicht zumutbar sei, werde sich dadurch noch verschlechtern. In ihrem Haus habe in den letzten Jahren schon eine erhebliche Umstrukturierung stattgefunden, unter anderem würden nun fünf der Wohnungen möbliert sehr teuer vermietet.

BV Gusy bedankt sich für die Ausführungen. Er sagt, dass geprüft werde, ob die Vermietung der möblierten Wohnungen überhaupt genehmigt werden könne.

 

 
 

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