Auszug - Beschluss zur Anwendung des § §33 (3) BauGB (Planreife) B-Plan IX-85-3 „Go West“  

 
 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 29.11.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:22 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

BzStR Brzezinski leitet damit ein, dass das Bezirksamt am vorigen Tag die Änderungen des Bebauungsplanentwurfs beschlossen habe, die sich aus der Planung ergebe. Er habe dem Ausschuss den aktuellen B-Plan-Entwurf sowie die beiden Beschlusstexte zur B-Plan-Änderung und zur Anwendung des Instruments der Planreife vorgelegt. Zudem sei ein Vermerk von Herrn Jungebluth beigefügt, indem das Instrument erklärt werde. Die Verwaltung lege dem Ausschuss nun einen Vorschlag für einen Beschluss vor, den der Ausschuss fassen könnte, um dem Bezirk die Anwendung der Planreife zu ermöglichen. Der Vorschlag beinhalte zum einen die Billigung der B-Plan-Änderung und zum anderen die Zustimmung zur Anwendung der Planreife.

BV Centgraf lobt den Vortrag aus der letzten Ausschusssitzung zum betreffenden Bauvorhaben und äert Freude darüber, dass Gartenbauelemente mit eingeplant worden seien. Sie habe nun aber gesehen, dass die gartenbauliche Nutzung an keiner Stelle festgesetzt worden sei und möchte deshalb wissen, ob die Gartenbauelemente trotzdem entstehenrden.

Herr Jungebluth erklärt, dass die Festsetzung Nummer 11 Vorhaben in der Art ermögliche, sie explizit festzusetzen wäre nicht möglich.

BzStR Brzezinskigt hinzu, dass der Vorhabenträger sogar geplant habe, dort auch Schafe anzusiedeln, das gehe aber leider nicht, da es nicht mit dem Tierschutz vereinbar sei.

BV Fenske merkt an, dass die CDU-Fraktion über die Beschlussvorlage erfreut sei, da sie ein großes und wichtiges Projekt im Bezirk voranbringe.

BV Spielberg schließt sich dem an.

BV Heyne sagt, dass die FDP-Fraktion sich wünsche, dass häufiger das Instrument der Planreife herangezogen werde.

BV Deißler sehe keine Möglichkeit dafür, dass die Links-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimme, da er dem Ausschuss erst am gleichen Tag vorgelegt worden sei.

BV Gusy erklärt, dass das Vorgehen in der 30. Ausschusssitzung so beschlossen worden sei. Er fügt hinzu, dass die Grünen-Fraktion das Vorgehen sehr befürworte, merkt aber an, dass ihm nicht gefalle, dass das Projekt „Go West“ im Beschlusstext namentlich genannt worden sei, da es sich um eine Art Markenbezeichnung handele. Er schlägt vor, stattdessen eine Adresse im Beschlusstext zu nennen.

Es gibt keinen Widerspruch.

Herr Jungebluth ergänzt, dass der Entwurf der Senatsverwaltung für eine rechtliche Prüfung vorgelegt worden sei und es deshalb geringfügige redaktionelle Änderungen im Vergleich zu dem Entwurf, der im letzten Ausschuss vorgelegt worden sei, gebe.

BV Centgraf merkt an, dass im vorgeschlagenen Beschlusstext einmal „B-Plan IX-85-3 und einmal „B-Plan IX 55-3 stehe.

Herr Jungebluth erklärt, dass es sich dabei um einen Tippfehler handele und die Version „B-Plan IX-55-3 die richtige sei.

Abstimmung über die Anwendung des § 33 (3) BauGB (Planreife) für das Bauvorhaben Forckenbeckstraße 86/Mecklenburgische Straße 32 auf dem ehemaligen Reemtsma-Gelände:

Ja: 16, nein: 1, Enthaltung: 0

Der Anwendung des Instruments der Planreife wurde zugestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 16 dagegen:   1       Enthaltung: 0

 
 

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