Auszug - Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung  

 
 
30. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 15.11.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll

BzStR Brzezinski spricht die Situation des Signa-Konzerns an, die den Bezirk zum einen wegen des aktuell schon in Ausführung befindlichen Bauvorhabens in der Franklinstraße und zum anderen aufgrund des Karstadtstandorts am Kudamm 231, zu dessen baulicher Weiterentwicklung es bisher ein Wettbewerbsverfahren gegeben habe, betreffen. Der Bezirk habe aktuell keine neuen Erkenntnisse, er vermute jedoch, dass die Objekte, die wie das in der Franklinstraße bereits genehmigt seien und sich im Bau befänden, aufgrund des höheren Marktwerts am ehesten gerettet werden können. Das Bezirksamt versuche aktuell, mit Signa in Kontakt zu treten, habe aber bisher wenig Resonanz erhalten.

BV Kaufmann fragt, ob der Bezirk zur Franklinstraße und zu Kudamm 231 bereits Gespräche mit dem Senat hre, um den schlimmsten Fall vorzubereiten.

BzStR Brzezinski erklärt, dass es zum Bauvorhaben in der Franklinstraße keine Gespräche gebe, da die Zuständigkeit dafür allein beim Bezirk liege, zu Kudamm 231 seien Gespräche in Planung.

BV Tillinger fragt, ob dem BzStR bekannt ist, ob es zur Nürnberger Straße schon Neuigkeiten gebe.

BzStR Brzezinski sagt, dass er diesbezüglich bisher von keinen Neuerungen wisse, das Grundstück sich aber auch im Nachbarbezirk Tempelhof-Schöneberg befinde.

BzStR Brzezinski berichtet, dass bezüglich des Projektsrst von den neuen Mehrheitsgläubigern, die im Rahmen des Insolvenzverfahrens eingesetzt worden seien, Absicht bekundet worden sei, das Vorhaben voranzutreiben. Das Restrukturierungsverfahren soll im Januar/Februar 2024 abgeschlossen sein. Es gebe auch ein neues Management, das für den Bezirk als Ansprechpartner zur Verfügung stehe.

BV Tillinger fragt, ob das Bezirksamt noch sicher sei, dass die Komödie und das Museum trotz der häufigen Investorenwechsel noch gesichert sind.

BzStR Brzezinski betont, dass die Sicherung der Kulturstandorte im Städtebaulichen Vertrag geregelt sei und auch der Kultursenator sich dafür einsetze. Zudem seien die Errichtung der baulichen Anlagen für das Theater im Untergeschoss auch schon relativ weit fortgeschritten. Er sei deshalb guter Hoffnung, dass die Kulturstandorte erhalten bleiben.

BV Heyne fragt, ob dem BzStR bekannt ist, wie lange die Baugenehmigung noch gültig ist.

BzStR Brzezinski antwortet, dass die Baugenehmigung noch bis Mitte des Jahres 2025 gültig sei.

BzStR Brzezinski berichtet zum Bauvorhaben am Spreebord, dass es dort einen regen Austausch gebe, und auch eine Einigung in Sicht sei. Es gebe weiterhin ein Problem bezüglich des Lärmschutzes und auch die politisch geforderte Anzahl von 700 Wohnungen sei ambitioniert. Beides seien Gründe dafür, dass sich das Vorhaben hinziehe. Die geforderte Wohnungsanzahl sei weiterhin die Maxime bei der Planung.

BV Kaufmann fragt, ob die Lärmschutzproblematik durch die Stilllegung bzw. den Abbau des nahe gelegenen Vattenfall-Kraftwerks beeinflusst worden sei.

Herr Jungebluth antwortet, dass der Bereich, der direkt am Bauvorhaben liege bei den aktuellen Planungen nicht betroffen sei. Vattenfall habe jedoch angekündigt, dass die Emissionen steigen könnten.

BV Tillinger fragt, ob durch den Abriss des Kraftwerks die geplante henentwicklung auf dem Gelände doch höher ausfallen nne.

BzStR Brzezinski erklärt, dass es für die geplante Höhenentwicklung neben dem Kraftwerk auch noch andere ausschlaggebende Orientierungspunkte gebe und das Kraftwerk dabei bisher den höchsten Punkt dargestellt habe. Zudem habe der Bauherr noch keine Änderung seiner Planung angedeutet.

BzStR Brzezinski informiert, dass das Wettbewerbsverfahren zum Bauvorhaben Goslarer Ufer 23-27, das dem Ausschuss bereits vorgestellt worden sei, nun abgeschlossen sei und das Ergebnis bald dem Ausschuss vorgestellt werden solle.

BzStR Brzezinski berichtet zum Thema HappyGoLucky-Hostel am Stuttgarter Platz, dass die Ersatzvornahme am Montag begonnen worden sei. Es gebe dazu eine lange Vorgeschichte, in der das Bezirksamt auch viele Vermittlungsversuche unternommen habe, mit denen die Fassadengestaltung teilweise oder ganz hätte gerettet werden können. Jegliche Vermittlungsversuche seien von der Gegenseite jedoch abgelehnt worden. Die Rechtslage stelle sich nun so dar, dass das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht zugunsten des Bezirks entschieden haben. Demzufolge sei letztinstanzlich festgestellt worden, dass die Fassadengestaltung aus denkmalschutz- und bauordnungsrechtlichen Gründen rechtswidrig sei. Er halte es für problematisch, nach einer solchen gerichtlichen Entscheidung als Bezirksamt zu entscheiden, entgegen dem Urteil zu handeln. Die Verwaltung erhalte vom Eigentümer immer wieder Zuschriften, in denen er auch Mitarbeitende der Verwaltung persönlich beleidige und bedrohe, weshalb das Bezirksamt nun auch strafrechtlich gegen den Eigentümer vorgehe. Zudem werde auch die Maler- und die Gerüstbaufirma bedroht.

BV Kohler unterstützt den Umgang von BzStR Brzezinski mit den Drohungen und fragt, ob die angekündigte Klage eines amerikanischen Gerichts aus Sicht des BzStR eine Gefahr darstelle.

BzStR Brzezinski antwortet, dass er darin keine Gefahr sehe.

Herr Dobberke (Presse, Tagesspiegel) fragt, ob das Bezirksamt eine Verunstaltung des Ortsbilds sehe, da das Ordnungsamt ursprünglich gegen unzulässige Werbung vorgegangen sei.

BzStR Brzezinski antwortet, dass es beim ersten Vorgehen, das inzwischen über 10 Jahre her sei, um eine Werbeanlage ging. Beim zweiten Verfahren, in dem man sich auch aktuell noch befinde, sei es von vornherein um die Verunstaltung des Ortsbilds und den Denkmalschutz gegangen.

BzStR Brzezinski hrt mit den zuvor eingereichten Fragen fort. Zunächst habe Herr Chen zum Befreiungsfall Bornstedter Straße 10 gefragt, ob nachrichtliche Eintragungen nach § 31 Absatz 1 Satz 2 BauGB anfielen, wie und wo diese festgehalten würden, welche Bindungswirkungen nachrichtliche Eintragungen mit „Spielplatz“ im Vergleich zu § 8 Abs. 2 der BauO Berlin entfalten und wie die Bindungen für Bepflanzungen kompensiert werden würden.

Herr Rudolph beantwortet die Frage von Herrn Chen damit, dass es sich dabei um einen relativ alten Bebauungsplan handele und die nachrichtlichen Übernahmen keine Bindungswirkung entfalten und somit nicht verpflichtend seien. Die Stellungnahme werde dahingehend korrigiert und es sei auch keine Befreiung erforderlich. Die Spielplatzpflicht richte sich nicht nach dem Bebauungsplan, sondern nach der aktuellen Bauordnung und die Bindungen für Bepflanzungen würden durch eine Dachbegrünung beim Neubau kompensiert werden.

BzStR Brzezinski liest die zweite Frage von Herrn Chen vor. In dieser gehe es um die Witzlebenstraße 10. Herr Chen habe gefragt, wie das Bezirksamt die massiven Baukostensteigerungen bewerte, die laut Erkenntnissen des Senats durch eine Tiefgarage mit PKW-Lift bei 15-20% lägen. Der BzStR antwortet, dass bekannt sei, dass Baukosten in den letzten zwei Jahren deutlich gestiegen seien. Grundsätzlich befürworte das Bezirksamt Bauvorhaben, bei denen Wohnungen entstehen, die für einen durchschnittlichen Normalverbraucher leistbar seien. Das Bezirksamt können nur begrenzt auf die Preisgestaltung bei Neubauvorhaben Einfluss nehmen und er finde es schwierig, sich zu Vorhaben, die außerhalb dieses Einflussbereichs liegen zu positionieren. Die Notwendigkeit eines PKW-Lifts liege im Ermessen des Bauherrn und sei durch den Bezirk nicht zu bewerten.

BV Chen erläutert seine Frage damit, dass er die Sinnhaftigkeit eines PKW-Lifts bei dem Bauvorhaben hinterfragt habe.

BV Krause sagt, dass es sich bei den Objekten um Baulücken handele und fragt, ob die Nachbarn, die erheblich durch den Neubau eingeschränkt seien, zu irgendeinem Zeitpunkt über das Vorhaben informiert worden seien.

BzStR Brzezinski sagt, dass es eine Grundsatzfrage sei, ob bei Baugenehmigungsverfahren eine Bürgerbeteiligung erfolgen solle, aktuell sei dies nicht verpflichtend. Zu dem konkreten Vorhaben könne er nicht beantworten, ob die Nachbarn informiert worden seien, zumal die Zuständigkeit dafür beim Bauherrn und nicht beim Bezirk liege.

BzStR Brzezinskihrt mit den vorab gestellten Fragen von Herrn Gusy fort. Zunächst habe er gefragt, ob die Bauaufsicht Kenntnis zu Beschwerden von Bewohnern der Aachener Straße 35-38 habe und sich vor Ort ein Bild von den Baumaßnahmen gemacht habe. Der BzStR antwortet, dass im November 2022 eine Beschwerde bei der BzBmin eingegangen sei, woraufhin die Baumaßnahmen untersucht worden seien. Dabei seien jedoch keine Verstöße festgestellt worden und den Beschwerdeführern sei empfohlen worden, sich an die Bauleitung zu richten. Im Mai 2023 sei bezüglich des Baulärms und -staubs eine Beschwerde eingegangen. Den Beschwerdeführern sei daraufhin empfohlen worden, sich an die zuständige Senatsverwaltung (SenMVKU) zu wenden. Eine Bauaufsichtliche Besichtigung sei noch nicht erfolgt.

BzStR Brzezinski hrt mit der zweiten Frage von Herrn Gusy vor. Herr Gusy habe gefragt, was das Bezirksamt unternommen habe, um den Senat von der Finanzierung des Vorkaufsrechts zur Mecklenburgischen Straße/Aachener Straße zu überzeugen. Er erklärt, dass er öffentlich lediglich sagen könne, dass das Verfahren weiterhin laufe und er weiteres erst im nicht-öffentlichen Teil berichten könne.

BV Heyne fragt nach dem Bauvorhaben an der Bundesallee 151/Landhausstraße 31 und bittet, das Vorhaben im Ausschuss vorzustellen

BV Deißler fragt, seit wann dem Bezirksamt bekannt sei, dass der Senat nicht bereit sei, den notwendigen Anteil beizusteuern, um das Vorkaufsrecht in der Mecklenburgischen Straße/Aachener Straße auszuüben.

BzStR Brzezinski ndigt eine Beantwortung im nicht-öffentlichen Teil an.

BV Deißler fragt, ob es Neuigkeiten zum Bauvorhaben Hohenzollerndamm 38/39 gebe.

BzStR Brzezinski berichtet, dass die Bauaufsicht ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben habe, dessen Ergebnis aktuell noch nicht vorliege.

BV Tillinger fragt, wann die Ersatzvornahme zur Kolonie Mannheim durchgesetzt werde.

BzStR Brzezinski erklärt, dass im Mai ein städtebaulicher Vertrag geschlossen worden sei, der diese Frage vollumfänglich beantwortet und im Ausschuss auch bereits intensiv besprochen worden sei.

BD Szelag fragt, wer den Vertrag unterschrieben habe.

BzStR Brzezinski antwortet, dass er das getan habe.

Eine Person aus dem Publikum fragt nach dem Stand des Wettbewerbsverfahrens am Goslarer Ufer.

BzStR Brzezinski antwortet, dass dies abgeschlossen sei und der Siegerentwurf vorliege. Der Siegerentwurf werde im Ausschuss vorgestellt.

 

 
 

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