Auszug - Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung  

 
 
11. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften und IT
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Liegenschaften und IT Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 18.10.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:12 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gertrud-Bäumer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll

BV Pönack schlägt vor, mit dem öffentlichen Teil zu beginnen und gibt das Wort an BzStR Brzezinski.

BzStR Brzezinski erklärt, dass er in die Entscheidungsvorgänge zur Kündigung des Nutzungsvertrages mit dem Träger der Jugendeinrichtung nicht eingebunden gewesen sei und sein Beitrag zur Aufklärung deshalb relativ gering sei. Das liege daran, dass die SE FM die Liegenschaften des Bezirks lediglich verwalte. Die Liegenschaft in der Schlossstraße 19 liege im Fachvermögen der Abteilung Jugend und Gesundheit. Deshalb trete die SE FM als Hausverwalter auf und führe Aufträge der verantwortlichen Abteilung aus, so wie beispielsweise auch eine Kündigung. Im Vorfeld dieser Sitzung sei er aufgefordert worden, Entscheidungsgrundlagen und mögliche Unterlagen, die zur Entscheidung geführt haben, vorzulegen. Da er in die Entscheidung nicht eingebunden gewesen sei und in seiner Abteilung dazu keine Entscheidung getroffen worden sei, könne er dazu auch nichts vorlegen. Er bietet an, im nicht-öffentlichen Teil kurz über den aktuellen Sachstand und bekannte Mängel zu berichten.

BV Juckel bedankt sich für die Klarstellung. Sie fragt, wer der Vertragspartner sei und er die Berechtigung habe, Verträge zu schließen und zu kündigen.

BzStR Brzezinski erläutert, dass der Vertragspartner das Bezirksamt sei. Diendigung habe der in der SE FM r die Liegenschaft zuständige Hausverwalter im Auftrag der Abteilung JugGes, die Fachvermögensträgerin ist, ausgesprochen.

Herr Gerlach ergänzt, dass die Vertretungsvollmacht dem Hausverwalter im Rahmen des § 25 (2) AZG übertragen worden sei und ihn dazu berechtige, in Vertretung des Bezirksamts Verträge zu schließen und zu kündigen.

BV Heyne weist darauf hin, dass ein wesentlicher Teil der Aufgabe einer Hausverwaltung sei, die Mietsache zu begehen, die Sicherheit zu überprüfen und die Liegenschaft Instand zu halten. Er fragt, ob das Bezirksamt dieser Pflicht nachgekommen sei. Im Jugendhilfeausschuss sei ausgeführt worden, dass in der Liegenschaft erhebliche Brandschutzmängel festgestellt worden seien. Deshalb erkundigt er sich, ob diese Brandschutzmängel auf ein Fehlverhalten des Mieters oder den normalen Alterungsprozess der Liegenschaft zurückzuführen seien.

BzStR Brzezinski sagt, dass er diese Fragen im nicht-öffentlichen Teil beantworte.

BV Juckel fragt, ob öffentlich gesagt werden könne, ob diese Mängel durch Mieter verursacht seien oder auf mangelnde Instandhaltung zurückzuführen seien.

BzStR Brzezinski stellt klar, dass ihm und der SE FM keine Mängel in der Liegenschaft bekannt seien.

BV Heyne sagt, dass am Vortag im Jugendhilfeausschuss gesagt worden sei, dass die Mängel im Rahmen einer Begehung mit der SE FM festgestellt worden seien.

BzStR Brzezinski erwidert, dass es nach seinem Kenntnisstand erst am darauffolgenden Tag eine Begehung geben solle.

BV Bodensiek fragt, ob die SE FM als Hausverwalter für die Instandhaltung und damit auch für die Bestandsaufnahme von Brandschutz- und Baumängeln zuständig sei und nicht die Abteilung von Herrn Wagner.

BzStR Brzezinski stimmt dem zu.

BV Kohler fragt, ob von der Kündigung nur die Falken oder auch noch weitere Mieter betroffen seien.

BzStR Brzezinski bestätigt, dass nur die Falken betroffen seien.

 

 

Nicht-öffentlicher Sitzungsteil

 

Herr Gerlach sagt, dass die SE FM in ihrer Rolle als Hausverwaltung auch für die Überprüfung der Baulichkeit bspw. durch Begehungen zuständig sei. Die Begehungen erfolgten regelmäßig gemeinsam mit dem Bauleiter, dem Hausverwalter und dem Nutzer. Bei den Begehungen würden baulichen Mängel aufgenommen und infolgedessen beseitigt. Er bestätigt die Aussage von BzStR Brzezinski, dass der SE FM lediglich ein Kündigungsauftrag seitens des Vermögensträgers vorliege, der nicht begründet worden sei. Bauliche oder andere Mängel seien durch die SE FM auch nicht festgestellt worden.

BzStR Brzezinski ergänzt, dass die Bauaufsicht in der Liegenschaft zuletzt 2017 eine Brandsicherheitsschau vorgenommen habe. Dabei seien Mängel festgestellt, jedoch laut Aussage der Bauaufsicht nachweislich beseitigt worden. Demnächst stehe wieder eine turnusmäßige Begehung an.

BV Bodensiek erklärt, dass im Jugendhilfeausschuss gesagt worden sei, dass Mängel gemeldet worden seien, die so gravierend seien, dass eine Kündigung notwendig gewesen sei. Zu Klarstellung fragt er nochmals, ob der SE FM und BzStR Brzezinski solche ngel nicht bekannt seien.

BzStR Brzezinski bestätigt, dass ihm und der SE FM solche Mängel nicht bekannt seien.

BV Juckel sagt, dass BzStR Wagner im Jugendhilfeausschuss betont habe, dass es um erhebliche Mängel gehe und es sich dabei um ein Muster handele. Nun stelle sich die Frage, warum kein Fachausschuss und auch das Jugendamt davon nicht erfahren haben. Sie fragt nach, wann die letzte Begehung durch die SE FM stattgefunden habe und ob die der SE FM bekannten Mängel beseitigt worden seien.

Herr Gerlach antwortet, dass die Begehungen anlassbezogen, jedoch mindesten einmal oder zweimal im Jahr stattfänden. Aktuell lägen keine Mängelmeldungen vor, die so erheblich seien, dass sie zu einer außerordentlichen Kündigung führen würden.

BV Kohler fragt, ob es in der Kündigung demzufolge keine Begründung gegeben habe.

Herr Gerlach verneint.

BV Centgraf sagt, dass dem Liegenschaftsausschuss anders als dem Jugendhilfeausschuss inhaltlich keine näheren Informationen vorlägen. Zudem könne BzStR Brzezinski keine inhaltlichen Fragen beantworten, da er an der Entscheidung nicht mitgewirkt habe. Sie versteht nicht, was im Liegenschaftsausschuss damit gemacht werden solle.

BD Nyikos nne die Aussage von BV Centgraf nicht nachvollziehen. Sie fragt zu der angesprochenen Begehung, wie Brandschutzmängel festgestellt werden konnten, wenn es keine Begehung gegeben habe.

BzStR Brzezinski wiederholt, dass ihm und der SE FM keine aktuellen schwerwiegenden Mängel bekannt seien, da diese von seiner Abteilung nicht festgestellt worden seien. Er könne jedoch nicht ausschließen, dass von Mitarbeitern der Abteilung Jugend und Gesundheit eine Begehung durchgeführt worden sei oder bei einem Betreten in einem anderen Zusammenhang Brandschutzmängel festgestellt worden seien.

Herr Gerlach ernzt, dass es auch möglich sei, dass der Nutzer selbst Mängel festgestellt und sich um die Beseitigung gekümmert habe, ohne dass die SE FM davon mitbekommen habe.

BV Heyne betont, dass es um eine offizielle Mietvertragskündigung gehe und gesagt worden sei, dass die Kündigung aufgrund von baulichen Mängeln ausgesprochen worden sei. Wenn die zuständige Einheit nun sage, dass diese baulichen Mängel ihr nicht bekannt seien, habe der Liegenschaftsausschuss die Aufgabe, dies zu hinterfragen. Die Aussagen der SE FM ließen darauf schließen, dass es sich bei dem Mietverhältnis um ein intaktes Mietverhältnis handele, bei dem es einen guten Draht zwischen dem Nutzer und der SE FM gebe und Mängel kurzfristig beseitigt würden.

BV Bodensiek erklärt, dass die Fragen kein Vorwurf gegenüber BzStR Brzezinski darstellen. Vielmehr habe BzStR Wagner gesagt, dass die SE FM den Grund für die Kündigung geliefert habe. Da sich nun herausstelle, dass die SE FM davon keine Kenntnis habe, sei davon auszugehen, dass BzStR Wagner sich die Begründung ausgedacht habe. Es sei Aufgabe der Bezirksverordneten, herauszufinden, was tatsächlich passiert sei.

BV Juckel schließe sich ihren Vorrednern an. Sie fragt, ob die Kündigung eine Begründung enthalten habe.

BzStR Brzezinski antwortet, dass der SE FM gegenüber keine Gründe kommuniziert worden seien und eine Begründung auch nicht erforderlich gewesen sei, da es sich um eine ordentliche Kündigung gehandelt habe.

BV Juckel fragt, ob BzStR Brzezinski tatsächlich erst am Vortag Kenntnis über die behaupteten Mängel erlangt habe.

BzStR Brzezinski erläutert, dass er von der Kündigung erst nach deren Vollzug erfahren habe und ihm die vorgetragene Begründung erst nach der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Vortag bekannt worden sei.

 

BV Pönack sagt, dass er es für richtig halte, das Thema im Liegenschaftsausschuss anzusprechen, jedoch hätte er sich darüber gefreut, über derartige spontane Themeneingaben informiert zu werden. Zur vollständigen Aufklärung des Themas seien externe Personen nötig gewesen, die im Vorhinein noch hätten angefragt werden müssen.

 

 

 

 
 

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