Auszug - Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung  

 
 
27. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 13.09.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll

BzStR Brzezinskindigt an, dass Herr Vilser Frau Giehler, die in Mutterschutz und anschließend in Elternzeit geht, in den nächsten Monaten vertreten werde und die Leitung des Stadtentwicklungsamts für die Zeit übernehme. Daraufhin informiert er zur Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche. Es sei geplant, die Ausstellung in der Turmruine umzubauen und auch den Turm zugänglich zu machen. Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens sei nun eine Entscheidung getroffen und ein Entwurf ausgewählt worden, welcher im Oktober veröffentlicht werde. Zur Bebauung im WOGA-Komplex gebe es einen neuen Entwurf, der mit dem Stadtentwicklungsamt und dem Landesdenkmalamt abgestimmt sei. In der nächsten Sitzung werde der neue Entwurf vom Vorhabenträger im Ausschuss vorgestellt.

BV Heyne erkundigt sich, ob sich aus der aktuellen Situation für den Bezirk ein Haftungsrisiko ergebe.

BzStR Brzezinski antwortet, dass bis zu einer vertraglichen Einigung ein solches Risiko nicht vollkommen ausgeschlossen werden könne. Dies sei auch der Grund, wieso eine vertragliche Einigung angestrebt werde.

BzStR Brzezinski greift daraufhin offene Fragen aus der letzten Ausschusssitzung auf. BV Gusy habe sich zu nicht fachgerechten Asbestsanierungen im Bereich der Siedlung Westend, Dickensweg/Swiftweg erkundigt. Dazu sei in der Zwischenzeit recherchiert worden, dass dort aktuell keine Asbestsanierungen stattfänden. Es sei zur Zeit der Errichtung zwar Asbest verwendet worden, weshalb es in der Vergangenheit auch schon fachgerechte Sanierungen einzelner Wohneinheiten gegeben habe, dies sei aktuell jedoch nicht der Fall. Beim bevorstehenden Abriss sei darauf zu achten, dass die Materialien fachgerecht entsorgt werden. Zudem habe BV Gusy darum gebeten, den Bezirksamtsbeschluss zum Herthastadion zur Verfügung zu stellen. BzStR Brzezinski erklärt, dass auch nach längerem Suchen kein solcher Bezirksamtsbeschluss aufgefunden worden sei und ein Beschluss zu diesem Thema auch Kollegen nicht bekannt sei. Es habe immer mal wieder Beantwortungen Schriftlicher Anfragen gegeben und in der Bezirksamtssitzung sei das Stadion auch häufiger besprochen worden, einen Beschluss gebe es allerdings nach seiner Kenntnis nicht.

BzStR Brzezinski erklärt, dass es zu dieser Ausschusssitzung keine Befreiungsliste gegeben habe, da es keine aktuellen Befreiungsfälle gebe. Zudem habe er das Schreiben an die Deutsche Wohnen zur Situation der umgesetzten Mieter in der Siedlung Westendr die Ausschussmitglieder mitgebracht, nach dem im letzten Ausschuss gefragt worden sei. Da es sich nicht um ein öffentliches Schreiben handelt, bittet er darum, das Schreiben nicht an Personen weiterzugeben, die keine Bezirksverordneten sind.

BzStR Brzezinskihrt mit den Fragen an die Verwaltung fort, die vorab eingereicht worden seien. BV Spielberg habe zum Bauvorhaben Halemweg nachgefragt. Dazu gebe es ein B-Planverfahren, das unter der Nummer 4-79 laufe, bei dem die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Behördenbeteiligung bereits erfolgt sei. Nun nehme der Vorhabenträger Anpassungen vor und bereite die Offenlegung vor, die voraussichtlich noch in diesem Jahr stattfinde. Auf dem Gelände sei neben der Errichtung von Seniorenwohnungen auch geplant, dass der Netto-Discounter, der sich aktuell schon dort befinde, wieder dort einziehen solle. Während der Bauarbeiten werde der Markt dort jedoch nicht sein können, weshalb der Vorhabenträger sich um eine Ausweichfläche für den Markt bemüht dabei werde er vom Bezirksamt unterstützt.

BzStR Brzezinski beantwortet die folgende Frage von Frau Spielberg, wie der Sachstand zum Anbau der Erwin-von-Witzleben-Schule sei und ob es Komplikationen gebe. Zunächst weist er darauf hin, dass die Frage fachlich in den Zuständigkeitsbereich der SE FM falle. Von dort habe er die Information erhalten, dass der Anbau bereits seit mehreren Jahren fertiggestellt sei und das Bezirksamt keine Kenntnis über einen weiteren Anbau habe. 

BV Spielberg erläutert, dass sie diese Frage gestellt hatte, dass sie an der Schule Vorrichtungen gesehen habe, die ihrer Meinung nach darauf schließen ließen, dass dort ein weiterer Bau geplant sei.

BV Fenske wirft ein, dass im Sportausschuss berichtet worden sei, dass eine neue Sporthalle errichtet werden solle, diese Planung sei nun aber aus finanziellen Gründen zurückgestellt worden.

BzStR Brzezinski liest die nächste Frage von BV Spielberg vor, die den Abriss des Kraftwerks an der Spree thematisiert. Genauer wird danach gefragt, ob sich dadurch die Höhenkontrapunkte für die Planung auf dem Gelände am Spreebord verändern und ob es Auswirkungen auf den Lärmschutz gebe. BzStR Brzezinski antwortet, dass dies keine Auswirkungen auf den Lärmschutz habe. Beeinflusst werden dadurch allerdings die Hochpunkte, die für die Planung am Spreebord relevant sind, jedoch stellt er infrage, ob darauf nun eine Anpassung der Höhenpunkte des Bauvorhabens am Spreebord folgen wird.

BV Spielberg erutert, dass in der Vorstellung des Bauvorhabens Höhen mit umliegenden Höhenpunkten begründet worden seien, weshalb sie dies als logische Folge sehe. Deshalb habe sie die Frage gestellt.

BzStR Brzezinski trägt daraufhin die letzte Frage von BV Spielberg vor, wie der aktuelle Stand zum Fahrradparkhaus am Stuttgarter Platz sei. Für das Projekt sei vor allem die Abteilung OrdUm zuständig. Das Bebauungsplanverfahren ruhe aktuell, da die Finanzierung überhaupt nicht geklärt sei.

BV Heyne sagt, dass für das Fahrradparkhaus seines Wissens nach Bundesmittel zugesichert worden seien.

BzStR Brzezinski verweist zur Beantwortung der Fragen zuständigkeitshalber auf die Abteilung OrdUm.

BD Krause stellt eine allgemeine Verständnisfrage. Er erkundigt sich, was passiert, wenn ein Bebauungsplanverfahren aufgrund offensichtlichen Desinteresses des Bauherrn nicht mehr weitergeht und ob der Bezirk in einem solchen Fall eine Handhabe hätte und wie dann die Prozedur sei.

BzStR Brzezinski sagt, dass es Fristen in diesem Sinne nicht gebe und es ja auch einige Bebauungsplanverfahren gebe, die schon seit einiger Zeit ruhen. Seines Erachtens sei es im Fall des Fahrradparkhauses aufgrund der politischen Relevanz und der bereits erfolgten Schritte nicht hilfreich, diese Schritte nun wieder obsolet zu machen, solange die Finanzierungsfragen noch nicht geklärt seien. Deshalb lasse das Bezirksamt den Vorgang aktuell noch liegen.

BD Krause merkt an, dass es gerade beim Wohnungsbau im Interesse des Bezirks sei, den Bauherrn etwas zu drängen und mit beispielsweise Androhung eines Baustopps eine Aktivierung hervorzurufen.

BzStR Brzezinski stimme der Aussage grundsätzlich zu, gibt aber auch zu bedenken, dass Baustopps ja häufig mit Finanzierungsschwierigkeiten in Zusammenhang stehen, an denen man als Bezirk auch nichts ändern könne. Deshalb müsse man die Fälle immer individuell betrachten.

BzStR Brzezinskihrt mit der vorab von BV Chen eingereichten Frage fort. BV Chen hat gefragt, ob für das Haus Mecklenburgische Straße 89 ein Vorkaufsfall vorliege und ob die Ausübung des Vorkaufsrechts rechtlich möglich sei.

BzStR Brzezinski antwortet, dass im Bezirksamt am 04.08.2023 ein Antrag auf Negativzeugnis für das Grundstück Aachener Straße 1, Mecklenburgische Straße 89 (Soziales Erhaltungsgebiet Brabanter Platz im Ortsteil Wilmersdorf) eingegangen sei. In der Folge seien, wie bei jedem mit einem Wohnhaus bebauten Grundstück in sozialen Erhaltungsgebieten im Bezirk, das verkauft wird, ein Vor-Ort-Termin durchgeführt und die betroffenen Mieter informiert worden. Durch diese Inaugenscheinnahme und durch Meldungen der Mieter sei deutlich geworden, dass im Haus erhebliche Mängel und Missstände im Sinne des § 177 BauGB vorliegen. Das bedeute, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Ausübung des Vorkaufsrechts gem. § 26 Nr. 4 BauGB nicht von Vorneherein ausgeschlossen sei. Die vertiefte Prüfung habe darüber hinaus ergeben, dass ein Vorkauf auch gem. § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BauGB zweckmäßig wäre. Daher gehe die Arbeitsgruppe Milieuschutz des Fachbereichs Stadtplanung nun entsprechend dem berlinweiten Prüfverfahren bei Ausübung eines Vorkaufsrechts in eine vertiefte Prüfung (Verkehrswertermittlung, Anhörungen an Käufer und Verkäufer, Anfrage Dritte zur Ausübung). Gem. § 28 Abs. 2 BauGB ende die Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts am 22.11.2023

BV Fenske leitet die spontane Fragerunde ein und ruft BV Heyne auf.

 

BV Heyne fragt, ob es einen neuen Sachstand zu den beiden Gebäuden Hohenzollerndamm 38 und 39 von Heimstaden gebe.

BzStR Brzezinski antwortet, dass sein letzter Sachstand sei, dass das vom Bauherrn vorgelegte Gutachten geprüft worden und durch das Stadtentwicklungsamt ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben sei. Von dem Ergebnis dieses Gutachtens hänge das weitere Vorgehen ab.

Frau Giehler gt hinzu, dass es bis zur Fertigstellung des Gutachtens ca. 2 Monate dauere.

BV Centgraf fragt BzStR Brzezinski, wie seine Einschätzung zum ICC insbesondere nach dem überwältigenden Erfolg zum Tag des offenen Denkmals sei, was eine mögliche Zwischennutzung angeht. Der Erfolg zum Tag des offenen Denkmals lasse darauf schließen, dass eine baldige Zwischennutzung nötig sei.

BzStR Brzezinski stimme BV Centgraf grundsätzlich zu. Das Gebäude liege im Fachvermögen der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Nach seiner Einschätzung gehe das Verfahren nicht so schnell voran, wie von der Senatsverwaltung gehofft. Das Bezirksamt bemühe sich in Abstimmung mit der Senatsverwaltung darum, eine Vereinbarung zur Zwischennutzung zu treffen, da die Senatsverwaltung aber befürchte, dass aus der Zwischennutzung eine Dauernutzung werde, seien die Gespräche bisher aber noch nicht zu einem Ergebnis gekommen.

BV Fenske leitet zum nächsten Tagesordnungspunkt über.

 

 
 

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