Auszug - Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung  

 
 
26. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 30.08.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll

BV Gusy erteilt BzStR Brzezinski das Wort.

BzStR Brzezinski beantwortet zunächst die Fragen, die aus dem letzten Ausschuss noch offengeblieben sind. Als erstes geht er auf den im letzten Ausschuss angesprochenen Stromausfall in der „Schlange“ ein und informiert die Ausschussmitglieder, dass die Degewo tätig geworden sei und das Problem nicht mehr bestehe. Auf die Frage des BV Deißler, ob die Abbruch- sowie die Zweckentfremdungsgenehmigung zur Windscheidstraße 3/3a noch gültig sind, antwortet BzStR Brzezinski, dass am 31.05. ein Antrag im vereinfachten Genehmigungsverfahren eingereicht worden sei und nun die Beteiligung der Ämter erfolge. Auch ein neuer Nachweis der Zweckentfremdungsgenehmigung sei gefordert worden, dieser liege zum aktuellen Zeitpunkt jedoch noch nicht vor. Aktuell seien 45 Wohnungen mit 1-5 Zimmern mit Tiefgarage und Zugang zu dieser über einen PKW-Lift geplant. Ob es sich bei den Wohnungen um Miet- oder Eigentumswohnungen handele, sei nicht näher erläutert worden. Zudem habe der Bauherr gewechselt. Jetzt handele es sich dabei um die hb 38. Wohnimmobilien GmbH. Das Architekturbüro sei weiterhin Architekt Höhne.

BV Deißler bittet um eine Zusendung der Stellungnahme in Schriftform.

BzStR Brzezinski sichert ihm diese zu und fährt mit der Beantwortung der Fragen fort. Frau Bauer habe im letzten Ausschuss eine Frage zur Witzlebenstraße 13 gestellt. Hierzu erläutert der BzStR, dass zwei Bauanträge vorlägen, wobei einer das Vorderhaus und der andere das Hinterhaus betreffe. Beim Vorderhaus gebe es den Sonderfall, dass der südliche Nachbar an der Neuen Kantstraße nicht in der vorgegebenen geschlossenen Bauweise gebaut, sondern seinen Baukörper mit Abstand zur Grundstücksgrenze errichtet habe und hier auch Fenster angeordnet worden seien. Durch die planabweichende Bestandsbebauung könne dem Neubau jedoch kein Nachteil entstehen. Vielmehr sei hier Rücksichtnahme geboten, was aufgrund der Gegebenheiten gewahrt bleiben dürfe. Die Abstandsflächen würden formal nicht reduziert werden. Alles weitere seien zivilrechtliche Fragen, die das Bezirksamt nicht zu bewerten habe.

BzStR Brzezinski trägt daraufhin Informationen der Verwaltung an die Ausschussmitglieder vor. Dabei beginnt er damit, dass am 14.08. die öffentliche Dialogwerkstatt zum Stadteingang West stattgefunden habe. Dabei seien die weiterentwickelten Planungen der vier Planungsbüros vorgestellt und mit der Öffentlichkeit diskutiert worden. Am 15.08. habe dann das eigentliche Dialogverfahren, Schulterblick 2, stattgefunden, bei dem die vier Büros ihre Arbeit hinsichtlich der Bearbeitungshinweise aus der letzten Phase präsentiert haben und auch weitere Hinweise für die weitere Bearbeitung bekommen haben. Am 05.12. gebe es die abschließende Sitzung, bei der das Gewinnerbüro gekürt werde, das dann den Masterplan erarbeite. Auf der Grundlage werde dann entschieden, ob es eine Entwicklungsmaßnahme werde oder nicht.

BD Krause nimmt Stellung zu den vorgestellten Entwürfen. Er sei der Meinung, dass gegen diese stark gegengehalten werden sollte und führt dazu zwei Gründe an. Zum einen werde die Chance vertan, einen Grünzug zwischen dem Grunewald und dem S Charlottenburg herzustellen, zum einen hätten seiner Meinung nach die geplanten Bebauungsinseln zwischen den Verkehrstrassen wenig mit gesundem Wohnen und Einbindung in die Stadtlandschaft zu tun.

BV Hartmann sehe bei den Entwürfen ein Problem mit Schulen, da diese nicht in adäquater Größe eingeplant seien. Er sei sich sicher, dass zumindest eine Grundschule zu planen sei, da alle anderen Grundschulen viel zu weit weg seien.

BV Gusy weist auf die Möglichkeit hin, bis zum 06.09. zu den Entwürfen Stellung zu nehmen. Er schließt sich BD Krause an und fügt hinzu, dass die Kühle, die die Stadt aus dem Grunewald bekomme, bei den aktuellen Entwürfen verloren gehe.

BzStR Brzezinski merkt an, dass die Entwürfe Gemeinsamkeiten vorweisen, da es eine klare Aufgabenstellung seitens der Senatsverwaltung gegeben habe, beispielsweise auch was die Geschossflächenzahl betreffe. Deshalb seien grundsätzliche Fragen dieser Art nicht mit den Planungsbüros, sondern mit der Senatsverwaltung zu diskutieren. Außerdem würden die aktuell vorgelegten Planungen voraussichtlich nicht in gleicher Art gebaut werden.

BV Göllner fragt zum Verständnis, ob die Schulplätze nicht nach einem bestimmten Schlüssel berechnen und nachgewiesen werden müssten, da es sich um ein Entwicklungsgebiet handele.

BzStR Brzezinski stellt klar, dass man sich gerade noch in der vorbereitenden Untersuchung befinde, ob aus dem Gebiet ein Entwicklungsgebiet gemacht werde. Er erinnere jedoch, dass in den vorgestellten Entwürfen Grundschulen vorgesehen seien, wenn auch an nicht unbedingt attraktiven Standorten.

Frau Giehler pflichtet dem BzStR bei und fügt hinzu, dass die Grundschulen in den aktuellen Entwürfen eher auf dem Gelände des Güterbahnhofs Grunewald, also mittig des Gebiets verortet sei und die Senatsverwaltung für Bildung auch schon Vorgaben zur Größe von Schulgebäuden und Freiflächen gemacht habe.

BV Gusyndigt an, dass das Thema im Ausschuss ausführlicher diskutiert werden könne, wenn die Entwürfe dem Ausschuss vorgestellt würden.

BzStR Brzezinski spricht die Befreiungsliste an und sagt, dass diese im Vorhinein and die Ausschussmitglieder gesendet worden sei.

BD Krause erwähnt, dass er die Befreiungsliste wieder nicht erhalten habe. Dies werde er bilateral mit der Verwaltung klären.

BV Chen fragt bezugnehmend auf die Befreiungsliste, ob am Saatwinkler Damm 9 tatsächlich 11 Wohnungen für das Betriebspersonal vorgesehen seien.

Frau Giehler vermutet, dass es sich dabei um einen Kopierfehler handeln könnte. Sie stellt klar, dass am Saatwinkler Damm 9 keine WE vorgesehen seien.

BV Gusy erkundigt sich zur Mansfelder Straße, ob die BMZ so hoch sei, da es sich um ein Eckgrundsck handele.

Frau Giehler erklärt, dass die BMZ für gewerblich verwendete, eingeschossige Gebäude relativ hoch sei, relativiert die hohe BMZ aber mit Verweis auf die relativ niedrige GRZ und GFZ.

BV Spielberg fragt spontan zu Eichkamp 155 167, warum hier das Vorkaufsrecht kurzfristig nicht ausgeübt worden sei.

BzStR Brzezinski stellt klar, dass das Vorkaufsrecht ausgeübt worden sei. Dabei habe es sich nicht um eine Ermessensentscheidung des Bezirksamts, sondern um eine des Senats gehandelt.

BzStR Brzezinski beantwortet die Frage von BV Deißler dazu, ob die Arbeiten an dem Grundstück Schlüterstraße 44 ins Stocken geraten oder ausgesetzt worden seien, damit, dass die Arbeiten nach Aktenlage des Bezirksamts noch gar nicht begonnen hätten. Der Baugrubenbeginn finde laut Auskunft des Bauherrn Oktober dieses Jahres statt, die Bauarbeiten für den Rohbau starten voraussichtlich im Februar 2024.

BzStR Brzezinski trägt die zuvor zugesandten Fragen der BV Spielberg vor und beantwortet sie. Zunächst gehe es dabei um die Hubertusallee 1, genauer darum, wann die neuen Pläne dem Ausschuss vorgestellt würden. Der BzStR informiert, dass die dem Bezirksamt vorgestellten Pläne einen 120m hohen Hochpunkt und eine Überdeckelung der Stadtautobahn vorsähen. Die Planung werde vorgestellt, wenn der Ausschuss dies wünsche und die Grundstückseigentümerin einlade. Als zweites sei die grundsätzliche Meinung des Stadtrats zum geplanten Hochpunkt erfragt worden, woraufhin er entgegnet, dass er kein grundsätzlicher Gegner von Hochpunkten sei, räumt aber ein, dass es bei der Planung hinsichtlich des Denkmal- und Nachbarschutzes Schwierigkeiten gebe, er habe sich jedoch noch keine abschließende Meinung gebildet. Als drittes habe BV Spielberg gefragt, ob die Kritikpunkte, die zur 2021 vorgestellten Planung geäert worden seien, bei der neuen Planung nicht mehr berücksichtigt würden, was der BzStR klar verneint. Vor allem auch hinsichtlich des Schattenwurfs müsse der Plan noch geprüft werden. Die vierte Frage beschäftige sich mit dem Anteil von Wohnungen, Gewerbe und öffentlichen Flächen und ob Wohnungen nach dem Berliner Modell geplant seien und wenn ja in welcher Anzahl. Diese Frage könne der BzStR zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht beantworten, da die genaue Planung noch nicht vorliege, jedoch wäre das Hochhausleitbild des Senats anzuwenden, das auch die Flächenverteilung schon relativ klar vorgebe. Die letzte Frage zur Hubertusallee 1 betreffe die Planung eines Logistik-Hubs, dass dies bei Projekten dieser Art vorgesehen sei und auch aus Sicht des Bezirksamts wünschenswert sei. BzStR Brzezinski fährt mit den übrigen Fragen der BV Spielberg fort, die die Fechnerstraße 7 betreffen. Hierbei beziehe sie sich auf die kürzlich vom Bezirksamt beantwortete Schriftliche Anfrage des BV Tillinger. Zunächst sei gefragt worden, ob die unter dem Grundstück verlaufende Fernwärmeleitung nicht vorher schon bekannt gewesen sei und ob man ein solches Vorkommnis und die dadurch entstandene Verzögerung nicht hätte vermeiden können. BzStR Brzezinski verweist für eine Beantwortung auf die Frage auf den Vorhabensträger, wirft aber ein, dass es eher unüblich sei, dass solche Leitungen unter privaten Grundstücken verliefen. Die zweite Frage dazu behandelt das Thema, ob das Bezirksamt auf eine Beschleunigung hinwirken werde, beispielsweise durch eine Beratung der Quarterback GmbH zum Wechsel des Tiefbauunternehmens. Der BzStR merkt dazu an, dass die Verzögerung des Baufortschritts zwar ärgerlich sei, das Bezirksamt hier allerdings keine Beratungsleistung bieten könne. Des Weiteren stellt er die Vermutung an, dass das Tiefbauunternehmen hier gar nicht das Problem sei, sondern dieses bei Vattenfall liege.

BV Gusy leitet die spontane Fragerunde ein und ruft BV Kaufmann auf.

BV Kaufmann fragt zur Kleingartenkolonie am Stadtpark I wie das Bezirksamt die dauerhafte Sicherung der Kolonie plane, in den bisher vorgelegten Entwürfen des SIKo sei die Fläche für Soziale Infrastrukturmaßnahmen angedacht.

Frau Giehler wirft ein, dass es sich dabei um mehrere Flächen handele, für die unterschiedliche Planungen vorgesehen seien.

BzStR Brzezinskindigt an, dass dazu eine Antwort nachgereicht werde

BV Kohler spricht an, dass die Project Gruppe Insolvenz angemeldet habe und fragt, ob dabei auch Projekte im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf betroffen seien.

BzStR Brzezinski antwortet, dass der Bezirk scheinbar nicht betroffen sei.

BV Fenske erfragt neue Erkenntnisse zum Projekt „rst“.

BzStR Brzezinski erklärt, dass der Kenntnisstand des Bezirksamts diesbezüglich seit Mai unverändert sei. Es fließe aktuell kein Geld, weshalb Rechnungen nicht bezahlt werdennnen und Firmen nicht arbeiten. Nach Kenntnisstand des Bezirksamts werde den Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Theater nachgekommen. Die Frage sei nun, wann weitergebaut werden könne. Der vordere Teil, in dem auch das Theater sei, sei nicht betroffen, es gehe vor allem um das Hochhaus.

BV Chen sagt, dass der Finanzsenator angekündigt habe, sich mehr dem Beschäftigtenwohnen zu widmen. Er fragt, ob das Bezirksamt dafür im Bezirk Potentiale sehe.

BzStR Brzezinski sehe wenig leere Grundstücke, die fürs Beschäftigtenwohnen angeboten werden könnten. Er begrüße aber die Idee und sei interessiert, wie Senat sich an Findung der Grundstücke beteilige.

BV Gusy stellt Fragen zum Dickensweg. Zum einen gebe es für die Bewohnenden keinen Ansprechpartner mehr. Er frage sich, wie es da weitergehe. Außerdem sei ihm zugetragen worden, dass dort wohl eine Asbestsanierung stattfinde, die möglicherweise nicht ganz fachgerecht durchgeführt werde. Er bittet das Bezirksamt, den letzten Punkt als offizielle Beschwerde anzunehmen.

BzStR Brzezinski bestätigt, den Punkt als Beschwerde aufzunehmen und kündigt an, den Sachverhalt nachzuprüfen. Das Bezirksamt habe über Asbest bisher keine Kenntnis. Bezüglich der Ansprechpartner merkt er an, dass es von der Vonovia bzw. der Deutsche Wohnen Regionalbüros gebe, an die Mieter sich wenden könnten. Wenn dies nicht der Fall sei, werde das Bezirksamt dazu noch mal nachfragen.

BV Gusy ruft Herrn Schüler auf, der im Publikum sitzt und sich zu dem Thema meldet.

Herr Schüler (Gast) gibt an, dass er im Bereich Dickensweg wohne und bestätigt, dass es dort aktuell keine Ansprechpartnerr die Mieter gebe. Die Vonovia habe in letzter Zeit lediglich neue Mietvertragsnummern ausgegeben und angekündigt, die Schlösser auszutauschen, was aber noch nicht geschehen sei. Im Regionalbüro sei kaum jemand erreichbar. Außerdem bestätigt er, dass alle Wohnungen voller Asbest seien. Er merkt an, dass seit Jahren über 80 Wohnungen leer stünden und Mieter aus Entwicklungsgebieten nur befristete Mietverträge bekämen.

BV Fenske verweist in dem Zusammenhang auf die Umsatzmieterin, die eine Mieterhöhung bekommen habe, was im Ausschuss schon besprochen worden sei. In dem Zusammenhang sei die Rede davon gewesen, dass der Städtebauliche Vertrag noch nichtltig sei. Ihm sei aus dem Haus jetzt doch eindeutig vermittelt worden, dass der Vertrag bereits gültig sein müsse, da es sich sonst um Zweckentfremdung handele. Er fragt, ob der Städtebauliche Vertrag nun gültig sei.

BzStR Brzezinski erklärt, dass es bei der Frage um zwei Aspekte gehe. Rechtlich sei es so, dass der Städtebauliche Vertrag erst in Kraft trete, wenn der B-Plan festgesetzt sei oder es eine Planreifefeststellung gebe. Da dies bisher noch nicht geschehen sei, sei der Vertrag bisher noch nicht in Kraft getreten. Der andere Aspekt sei, wie unabhängig von rechtlichen Ansprüchen mit Umsatzmietern weiter verfahren werde. Dies werde seitens des Bezirksamts noch adressiert. Hierbei sei aktuell geplant, gegenüber der Deutsche Wohnen zu betonen, dass es aktuell noch ein B-Planverfahren gebe, für das eine BVV-Mehrheit gebraucht werde. Er wolle in dem Zusammenhang darauf hinweisen, dass durch den Umgang mit den Umsatzmietern der Eindruck entstehen könne, dass das, was mit der BVV abgestimmt worden sei untergraben werde, was wiederum Auswirkungen darauf haben könne, ob es eine BVV-Mehrheit für den B-Plan geben werde.

BV Gusy bittet BzStR Brzezinski, beim nächsten Mal davon zu berichten. Frau Giehler habe in einer der letzten Ausschusssitzungen mitgeteilt, dass es beim B-Planverfahren keine Verzögerungen gebe. BV Gusy fragt diesbezüglich, wie der Zeitplan aussehe und was das Bezirksamt gegebenenfalls tun müsse, um den Prozess zu beschleunigen.

Frau Giehler teilt mit, dass die Offenlage bereits geschehen sei, und das Verfahren auch sonst bereits relativ weit vorangeschritten sei.

BzStR Brzezinskigt hinzu, dass der Zeitplan eingehalten werde.

Herr Schüler (Gast) merkt an, dass es zu seinen Einwendungen im Rahmen der Offenlage bisher keine Reaktion gegeben habe.

Frau Giehler informiert ihn, dass das auch so gedacht sei. Erst fände die Abwägung statt und dann werde die Öffentlichkeit informiert

BD llner fragt, wann laut Zeitplan die Planreifefestsetzung stattfinde.

Frau Giehler vermutet, dass dies erst Anfang des nächsten Jahres passiere.

BV Heyne verweist auf die 80 leerstehenden Wohnungen und erkundigt sich, ob es sich hierbei um Zweckentfremdung handele.

BV Gusy teilt mit, dass diese genehmigt sei und verweist auf die von ihm gestellte Schriftliche Anfrage, die von BzStR Herz beantwortet worden sei. Der Stadtentwicklungsausschuss sei fürs Bauen und der Ausschuss für Bürgerdienste für die Zweckentfremdung zuständig. BV Gusy sagt zu, Herrn Schüler über weitere Entwicklungen zu informieren. Er schließt das Thema und leitet über zu TOP 4.

 

 
 

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