Auszug - Bezirkshaushaltsrechnung 2021 - Sachstand unter Berücksichtigung wechselnder Zuständigkeiten in der Vergangenheit und Besprechnung des weiteren Vorgehens
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Herr Köppen erläutert zunächst das Verfahren zur Bezirkshaushaltsrechnung.
Danach bildet eine BVV-Vorlage zur Beschlussfassung (für die Bezirkshaushaltsrechnung 2021 ist dies die Nr. 0197/6) die Grundlage zur Beratung. Zur detaillierten Ergänzung der in der Vorlage zusammengefassten Zahlen wird den Ausschussmitgliedern umfangreiches statistisches Zahlenmaterial an die Hand gegeben, das aus den folgenden Listen besteht:
Liste 300 – Rechnungsübersicht Liste 301 – Rechnungsnachweisung/Kapitelübersicht Liste 302 – Rechnungsübersicht/Einzelplanübersicht Liste 312 – Nachweisung der höheren und neuen Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan Liste 320 – Nachweisung der Kassenreste Liste 332 – Zusammenstellung der Mehr- und Minderbeträge; Rechnungssoll gegenüber Ge-samtsoll Liste 340 – Gruppierungsübersicht – Einnahmen und Ausgaben nach Arten
sowie
Nachweisung der Konten außerhalb des Haushalts Nachweisung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben Nachweisung der in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen (VE) Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen Vermögensübersichten
Die wesentliche Liste für die Beratung ist die Liste 300, die, nach Einzelplan, Kapitel und Titel sortiert, das Jahresergebnis für jede einzelne Buchungsstelle ausweist.
Auf Basis dieser Liste fertigt die Verwaltung in schriftlicher Form „… Begründungen zu den An-satzabweichungen …“. Die Begründungen liegen zusammen mit der Übersicht der über- und außerplanmäßigen Ausgaben und VE den Ausschuss-Mitgliedern ebenfalls vor.
An dieser Stelle unterstreicht Herr Sauer, dass die Unterlagen an die Funktion gebunden überreicht werden, nicht an die Person. Bei einem Mandatswechsel müssen die Unterlagen (ggf. via BV-Büro) zurückgegeben werden, um neue Mitglieder damit versorgen zu können.
Mit Hilfe der Liste 300 und den „Begründungen“ kann jede/r Berichterstatter/in für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich analysieren, ob die entstandenen Abweichungen ausreichend erläutert sind oder ob es darüber hinaus gehende Fragen gibt. Dabei müssen sich die Zusatzfragen nicht auf den eigenen Zuständigkeitsbereich beschränken, sollten aber darauf konzentriert sein. Als ergänzende Unterlage ist der Haushaltsplan für das zu beratende Haushaltsjahr hilfreich. Dieser sollte als Ordner den Fraktionen vorliegen. Unabhängig davon ist er im Internet auf den Seiten des Bezirksamtes veröffentlicht.
Die Zusatzfragen werden von den Fachabteilungen schriftlich beantwortet und allen Ausschussmitgliedern vor der jeweiligen Sitzung in der sie beraten werden via Email übersandt. Das setzt die Bereitschaft der Ausschussmitglieder voraus, der Verwaltung ihre Email-Adresse anzuvertrauen.
Herr Köppen berichtet zum Sachstand der Bezirkshaushaltsrechnung 2021, dass die damaligen Ausschuss-Mitglieder entweder Fragen oder Fehlanzeigen eingereicht hatten. Fragen wurden zu den Bereichen Jugend der Abt. JugGes, der Abt. FinPers und der Abt. OrdUm gestellt. Der für den 07.03.2023 anberaumte Beratungstermin mit allen BA-Mitgliedern hat nicht stattgefunden.
Der Ausschuss kommt nach Aussprache bezüglich der Bezirkshaushaltsrechnung 2021 überein, den neuen Mitgliedern die Gelegenheit zu geben, eigene Fragen stellen zu können. Dazu wird die Verwaltung noch vor der Sommerpause die bisherigen Zusatzfragen und –antworten übersenden. Bis zum 31.07.2023 ist dann Zeit Zusatzfragen zu stellen. Ziel ist es, diese bis zum Sitzungstermin am 29.08.2023 von der Verwaltung beantworten zu lassen. Sollte dies nicht gelingen, soll in der Sitzung im September beraten werden.
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