Auszug - Naturschutz und Förderung Biologischer Vielfalt im Stadtraum: Ausgleichspflicht bei Zerstörung von Lebensräumen wildlebender Arten
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BV Centgraf begründet, dass schon in den Bauplanungsprozess aufgenommen werden solle, welche geschützten Arten beeinträchtigt werden könnten, um frühzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen zu können.
BV Recke-Friedrich merkt an, dass der Antrag auf ein Gesetz verweise, welches bei genehmigungspflichtigen Vorhaben greifen würde. Eine entsprechende Grundlage sei also schon gegeben. BV Centgraf erwidert, dass bauplanungsrechtlich im innerstädtischen Bereich keine Ausgleichs- und Ersatzleistungen gefordert seien, da ein vereinfachtes Verfahren gelte. Demnach gebe es hier eine Gesetzeslücke.
Abstimmungsergebnis Zustimmung: 8 Ablehnung: 1 Enthaltung: 1 Der Ausschuss für Umwelt, Grünflächen, Natur- und Klimaschutz empfiehlt dem Ausschuss für Stadtentwicklung die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert frühzeitig dafür Sorge zu tragen, dass Habitate, die bei Baumaßnahmen zerstört werden könnten, Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu treffen sind. Diese sind bei zu erwartenden Beeinträchtigungen durch das Vorhaben frühzeitig im Planungsprozess mitzudenken und in einem räumlichen und funktionalen Zusammenhang umzusetzen.
Der BVV ist bis zum 30. November 2023 zu berichten.
Ursprungstext: Der BVV ist bis zum 30. November 2022 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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