Auszug - Naturschutz und Förderung Biologischer Vielfalt im Stadtraum: Ausgleichspflicht bei Zerstörung von Lebensräumen wildlebender Arten  

 
 
15. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Grünflächen, Natur- und Klimaschutz
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Grünflächen, Natur- und Klimaschutz Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 08.06.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gertrud-Bäumer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0211/6 Naturschutz und Förderung Biologischer Vielfalt im Stadtraum:
Ausgleichspflicht bei Zerstörung von Lebensräumen wildlebender Arten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenAusschuss für Stadtentwicklung
Verfasser:Kempf/Weise/Drews/CentgrafGusy, Ansgar
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Centgraf begründet, dass schon in den Bauplanungsprozess aufgenommen werden solle, welche geschützten Arten beeinträchtigt werden könnten, um frühzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen zu können.

 

BV Recke-Friedrich merkt an, dass der Antrag auf ein Gesetz verweise, welches bei genehmigungspflichtigen Vorhaben greifen würde. Eine entsprechende Grundlage sei also schon gegeben. BV Centgraf erwidert, dass bauplanungsrechtlich im innerstädtischen Bereich keine Ausgleichs- und Ersatzleistungen gefordert seien, da ein vereinfachtes Verfahren gelte. Demnach gebe es hier eine Gesetzeslücke.

 

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: 8   Ablehnung: 1   Enthaltung: 1


Der Ausschuss für Umwelt, Grünflächen, Natur- und Klimaschutz

empfiehlt dem Ausschuss für Stadtentwicklung

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert frühzeitig dafür Sorge zu tragen, dass Habitate, die bei Baumaßnahmen zerstört werden könnten, Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu treffen sind. Diese sind bei zu erwartenden Beeinträchtigungen durch das Vorhaben frühzeitig im Planungsprozess mitzudenken und in einem räumlichen und funktionalen Zusammenhang umzusetzen.

 

Der BVV ist bis zum 30. November 2023 zu berichten.

 

Ursprungstext:

Der BVV ist bis zum 30. November 2022 zu berichten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: einstimmig dagegen:          Enthaltung: 

 
 

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