Auszug - Naturschutz und Förderung Biologischer Vielfalt im Stadtraum: Energetische Sanierung und Artenschutz  

 
 
15. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Grünflächen, Natur- und Klimaschutz
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Grünflächen, Natur- und Klimaschutz Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 08.06.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gertrud-Bäumer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0209/6 Naturschutz und Förderung Biologischer Vielfalt im Stadtraum:
Energetische Sanierung und Artenschutz
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenAbteilung Ordnung, Umwelt, Straßen und Grünflächen
Verfasser:Kempf/Weise/Drews/Centgraf 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Centgraf begründet, dass es Umsetzungsdefizite beim Schutz für Wildtiere gebe. Gerade in öffentlichen Gebäuden gebe es Nachholbedarf. Nisthilfen würden entweder nicht angebracht oder seien für die betroffenen Arten nicht geeignet.

Im Angesicht der Biodiversitätskrise sei es jedoch wichtig, die biologische Vielfalt im Stadtraum zu fördern. BV Centgraf spricht an, dass Nisthilfen artenspezifisch ausge-staltet werden müssten. Wenn dies bereits im Planungsprozess mitgedacht werde, sei dies auch leichter umzusetzen.

 

BV Recke-Friedrich stimmt dem zu. Eigentlich seien die Forderungen schon geltendes Recht. Geschützte Arten müssten in jedem Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden. BzStR Schruoffeneger stellt klar, dass ein Großteil der energetischen Sanierungsverfahren nicht genehmigungspflichtig sei.

 

Abstimmungsergebnis

 

Zustimmung: 10  Ablehnung: 0   Enthaltung: 0

 


Der Ausschuss für Umwelt, Grünflächen, Natur- und Klimaschutz

empfiehlt dem Ausschuss für Liegenschaften und IT,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, in der Beratung und Genehmigung von energetischen Sanierungen im Bezirk darauf zu dringen, dass die Gebote des Artenschutzes beachtet werden. Zum einen ist darauf zu achten, dass infolge der Maßnahmen, soweit möglich, keine Brutplätze verloren gehen. Zum anderen ist die Gelegenheit zu nutzen, durch gleichzeitige Anbringung von Nisthilfen oder den Einbau von Niststeinen Angebote etwa für Mauersegler, Hausrotschwanz, Mehlschwalben, Haussperlinge und nicht zuletzt Fledermäuse zu schaffen. Insbesondere Koloniebrüter (wie Sperling, Mauersegler, Fledermäuse) brauchen besonders gestaltete Angebote in der Stadt.

 

Bei energetischen Sanierungen von öffentlichen Gebäuden ist die Einhaltung des Artenschutzes ohnehin verpflichtend. Es gilt dies bei der Umsetzung auch entsprechend zu beachten.

 

Der BVV ist bis zum 30. November 2023 zu berichten.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, in der Beratung und Genehmigung von energetischen Sanierungen im Bezirk darauf zu dringen, dass die Gebote des Artenschutzes beachtet werden. Zum einen ist darauf zu achten, dass infolge der Maßnahmen, soweit möglich, keine Brutplätze verloren gehen. Zum anderen ist die Gelegenheit zu nutzen, durch gleichzeitige Anbringung von Nisthilfen oder den Einbau von Niststeinen Angebote etwa für Mauersegler, Hausrotschwanz, Mehlschwalben, Haussperlinge und nicht zuletzt Fledermäuse zu schaffen. Insbesondere Koloniebrüter (wie Sperling, Mauersegler, Fledermäuse) brauchen besonders gestaltete Angebote in der Stadt.

 

Bei energetischen Sanierungen von öffentlichen Gebäuden ist die Einhaltung des Artenschutzes ohnehin verpflichtend. Es gilt dies bei der Umsetzung auch entsprechend zu beachten.

 

Der BVV ist bis zum 30. November 2022 zu berichten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: einstimmig dagegen:          Enthaltung: 

 
 

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