Auszug - Naturschutz und Förderung Biologischer Vielfalt im Stadtraum: Energetische Sanierung und Artenschutz
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BV Centgraf begründet, dass es Umsetzungsdefizite beim Schutz für Wildtiere gebe. Gerade in öffentlichen Gebäuden gebe es Nachholbedarf. Nisthilfen würden entweder nicht angebracht oder seien für die betroffenen Arten nicht geeignet. Im Angesicht der Biodiversitätskrise sei es jedoch wichtig, die biologische Vielfalt im Stadtraum zu fördern. BV Centgraf spricht an, dass Nisthilfen artenspezifisch ausge-staltet werden müssten. Wenn dies bereits im Planungsprozess mitgedacht werde, sei dies auch leichter umzusetzen.
BV Recke-Friedrich stimmt dem zu. Eigentlich seien die Forderungen schon geltendes Recht. Geschützte Arten müssten in jedem Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden. BzStR Schruoffeneger stellt klar, dass ein Großteil der energetischen Sanierungsverfahren nicht genehmigungspflichtig sei.
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: 10 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
Der Ausschuss für Umwelt, Grünflächen, Natur- und Klimaschutz empfiehlt dem Ausschuss für Liegenschaften und IT, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, in der Beratung und Genehmigung von energetischen Sanierungen im Bezirk darauf zu dringen, dass die Gebote des Artenschutzes beachtet werden. Zum einen ist darauf zu achten, dass infolge der Maßnahmen, soweit möglich, keine Brutplätze verloren gehen. Zum anderen ist die Gelegenheit zu nutzen, durch gleichzeitige Anbringung von Nisthilfen oder den Einbau von Niststeinen Angebote etwa für Mauersegler, Hausrotschwanz, Mehlschwalben, Haussperlinge und nicht zuletzt Fledermäuse zu schaffen. Insbesondere Koloniebrüter (wie Sperling, Mauersegler, Fledermäuse) brauchen besonders gestaltete Angebote in der Stadt.
Bei energetischen Sanierungen von öffentlichen Gebäuden ist die Einhaltung des Artenschutzes ohnehin verpflichtend. Es gilt dies bei der Umsetzung auch entsprechend zu beachten.
Der BVV ist bis zum 30. November 2023 zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, in der Beratung und Genehmigung von energetischen Sanierungen im Bezirk darauf zu dringen, dass die Gebote des Artenschutzes beachtet werden. Zum einen ist darauf zu achten, dass infolge der Maßnahmen, soweit möglich, keine Brutplätze verloren gehen. Zum anderen ist die Gelegenheit zu nutzen, durch gleichzeitige Anbringung von Nisthilfen oder den Einbau von Niststeinen Angebote etwa für Mauersegler, Hausrotschwanz, Mehlschwalben, Haussperlinge und nicht zuletzt Fledermäuse zu schaffen. Insbesondere Koloniebrüter (wie Sperling, Mauersegler, Fledermäuse) brauchen besonders gestaltete Angebote in der Stadt.
Bei energetischen Sanierungen von öffentlichen Gebäuden ist die Einhaltung des Artenschutzes ohnehin verpflichtend. Es gilt dies bei der Umsetzung auch entsprechend zu beachten.
Der BVV ist bis zum 30. November 2022 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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