Auszug - Jugendfreizeiten aufstocken  

 
 
13. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 17.01.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0244/6 Jugendfreizeiten aufstocken
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Sempf/Biewener 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beitritt: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

Der Jugendhilfeausschuss

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert für die Kinder- und Jugendfreizeiten in den Ferien mehr Kapazitäten und Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Auch sind sie inklusiv zu gestalten.

Der BVV ist bis zum 31.03.2023 zu berichten.

 

 

Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert für die Kinder- und Jugendfreizeiten in den Ferien mehr Kapazitäten und Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

Der BVV ist bis zum 31.12.2022 zu berichten.

 

 

  • Fr. Dr. Biewener bringt den Antrag ein und stellt die Begründung dar. Kinder- und Jugendfreizeiten sollen insbesondere für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien aufgestockt werden.
  • Frau Schmidt-Statzkowski bittet um Erläuterung mit welcher inhaltlichen Ausrichtung die Jugendfreizeiten gestärkt werden sollen.  Sie bittet weiter um Erläuterung, wie die Finanzierung geplant ist und ob hierfür Mittel von anderen Angeboten abgezogen werden sollen. Sie weist darauf hin, dass das Angebot durch Sportvereine im Bereich der Jugendfreizeiten ohnehin gut ist.
  • Fr. Dr. Biewener führt aus, dass die vorhandenen Angebote sehr gut angenommen werden und aus Rückmeldungen der freien Träger deutlich wird, dass im Bezirk ein erweiterter Bedarf vorhanden ist. Sie führt aus, dass der Antrag darauf abzielt, Mittel zur Ausweitung des Angebotes in die Verhandlungen für den Doppelhaushalt einzubringen.
  • Herr Wagner erläutert, dass das Angebot im Bereich der Jugendfreizeitangebote stark erweitert wurde. Die Kapazitäten der vorhandenen Angebote sind an ihren Grenzen. Er weist darauf hin, dass bei Jugendfreizeiten ebenso daran gedacht werden muss, Personalzuwächse zu finanzieren, da die vorhandenen Mitarbeiterinnen keine zusätzlichen Kapazitäten haben.
  • Herr Taschenberger bringt einen Änderungsantrag ein in dem der Satz „auch sind sie inklusiv zu gestalten“ am Ende des Antragstextes ergänzt wird.
  • Herr Dr. Thuns stellt dar, dass viele Mittel in Jugendfreizeiten und Familienfreizeiten investiert werden. Es ist geplant, dass Jugendfreizeiten primär durch freie Trägern umgesetzt werden. Er begrüßt, wenn das Thema Inklusion im Antrag gesondert betont wird.
  • Frau Röder führt aus, dass im Antragstext offengehalten ist, ob er in freier oder öffentlicher Trägerschaft durchgeführt wird. Der Antrag ist als Unterstützung im Sinne einer politischen Willensbekundung für die Haushaltsverhandlungen zu verstehen.
  • Herr Wagner regt an, die Formulierung im Änderungsantrag zu „auch sind sie im Rahmen der Möglichkeiten inklusiv zu gestaltet“ zu ändern. Er weist darauf hin, dass eine inklusive Gestaltung nicht in jedem Fall möglich ist und sieht das Risiko, dass Angebote entfallen, wenn eine inklusive Gestaltung nicht möglich ist.
  • Herr Taschenberger weist darauf hin, dass Inklusion nicht nur auf körperliche Behinderungen fokussiert ist, sondern ebenso andere Formen von Einschränkungen umfasst. Er spricht sich gegen die von Herrn Wagner angeregte Änderung des Antrags aus.
  • Frau Schmidt-Statzkowski betont, dass bei der Inklusion nicht ausschließlich körperliche Behinderungen (Rollstuhlnutzung), sondern ebenso andere Formen der Behinderung gemeint sind. Sie spricht sich dafür aus, dass die Personalkosten zusätzlich im Haushalt eingestellt werden.
  • Frau Röder erläutert, dass der Antrag als Willensbekundung zu verstehen ist und für die anstehenden Haushaltsverhandlungen unterstützend wirken soll.

 

Es erfolgt die Abstimmung über den Änderungsantrag der Grünen-Fraktion, der mit zwei Enthaltungen angenommen wird:

JA=  11 Nein=  0 Enthaltung= 2

Es erfolgt die Abstimmung über die Dringlichkeit des Antrags, die einstimmig beschlossen wird.

JA = 13 Nein = 0 Enthaltung = 0

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 11 dagegen:       0   Enthaltung: 2

 
 

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