Auszug - Teilhabe an Kommunalpolitik ermöglichen – Gebärdensprachdolmetscher:innen für politische Gremien  

 
 
11. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 01.12.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0145/6 Teilhabe an Kommunalpolitik ermöglichen – Gebärdensprachdolmetscher:innen für politische Gremien
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Gronde-Brunner/Juckel/Zetsche 
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Wortprotokoll
Beschluss

  • Fr. Dr. Zetsche bringt den Antrag ein und stellt die Begründung dar: Es handelt sich um einen Ersetzungsantrag der gemeinsam durch DIE LINKE, SPD und Grüne eingebracht wird. Der Antrag zielt darauf ab, dass für die BVV-Sitzungen, Sitzungen des Kinder- und Jugendparlamentes sowie die Sitzungen der Senior:innen-Bezirksversammlung (BVV, KJP) Gebärdensprachendolmetschung zur Verfügung gestellt wird. Das Land Berlin soll dabei in die Pflicht genommen werden, Mittel für die Gebärdensprachendolmetschung zur Verfügung zu stellen.

 

  • Herr Kadow spricht sich dafür aus, dass erhoben wird, wie viele gehörlose Personen an den BVV-Sitzungen teilnehmen möchten, um zu prüfen, wie wirtschaftlich die Übersetzung ist. Er fragt, ob mit der Formulierung „Anbieter:innen“ im Antragstext nur Einzelpersonen oder auch Firmen gemeint seien.

 

  • Herr Wagner stellt dar, dass die Umsetzung der Inklusion gemäß der Behindertenrechtskonvention verpflichtend ist und daher keine Wirtschaftlickeitsabwägung stattfinden kann.
  • Herr De Souza Martins stellt seine Position dar, dass er den von Herrn Kadow eingebrachten Vorschlag der Wirtschaftlichkeitserwägung bei der Umsetzung von Inklusionsmaßnahmen ablehnt.
  • Fr. Dr. Tesch erläutert, dass „Anbieter:innen“ sowohl Einzelpersonen wie auch Organisationen sein können. 
  • Fr. Zucker stellt einen Änderungsantrag, in dem die Erwähnung des Kinder- und Jugendparlaments aus dem Antragstext herausgenommen werden soll. Sei begründet, dass die Gebärdensprachdolmetschung in diesem Rahmen bereits stattfindet und damit durch Verwaltungshandeln erledigt ist.
  • Herr Zeh stellt die Frage, weshalb das Thema im Ausschuss behandelt wird, da im KJP bereits eine Gebärdensprachenübersetzung stattfindet. Er spricht sich dafür aus, dass gegebenenfalls auf wirtschaftlichere Lösungen (z.B. Untertitelung von BVV-Sitzungen) zurückgegriffen wird.
  • Fr. Dr. Zetsche spricht sich dafür aus, dass das Kinder- und Jugendparlament nicht aus dem Antrag herausgenommen wird mit dem Ziel eine Verstetigung der Gebärdensprachendolmetschung zu erreichen. Sie spricht sich dafür aus, dass über den Antrag abgestimmt wird, sodass er an die anderen Ausschüsse zur Beratung weitergeleitet werden kann.

 

Es erfolgt die Abstimmung über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion.

Der Antrag wird abgelehnt.

Ja = 2   Nein = 6  Enthaltung = 2

Es erfolgt die Abstimmung über den Ersetzungsantrag DIE LINKE, SPD und Grünen: Der Antrag wird angenommen.

Ja = 6  Nein = 1   Enthaltung = 3

 


Ersetzungsantrag

Fraktion DIE LINKE.

Gronde-Brunner/Juckel/Zetsche

Bündnis 90/ Die Grünen

Weise/Kempf/ Boden/ Drews/ de Souza Martins

SPD

Sempf/Biewener/Hansen/Saric

 

Teilhabe an Kommunalpolitik ermöglichen – Gebärdensprachdolmetscher:innen für

politische Gremien

0145/6

 

Das Bezirksamt wird beauftragt in den Bezirkshaushalt 2024/25 hinreichende Mittel für die Teilhabe von gehörlosen Menschen an den BVV-Sitzungen (vgl. Drucksache 2021/5), Sitzungen des Kinder- und Jugendparlaments sowie den Sitzungen der Senior:innen-Bezirksversammlung bereitzustellen. Dies soll im Austausch mit Betroffenen geplant werden und kann durch Simultanuntertitelung der Live-Streams und der Beschäftigung von Gebärdensprachdolmetscher:innen geschehen. Zur erfolgreichen Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention sind hierfür Mittel des Landes Berlin einzufordern.

 

Außerdem soll geprüft werden, inwieweit eine gemeinsame Lösung mit anderen Bezirken gefunden werden kann, die sicherstellt, dass ausreichend Gebärdensprachdolmetscher:innen zur Verfügung stehen und nicht für jede einzelne Sitzung separat Anbieter:innen gesucht und Verträge geschlossen werden müssen. Darüber hinaus ist bei öffentlichen Ausschusssitzungen die Bereitstellung von Gebärdensprachdolmetscher:innen mit entsprechender Bedarfsanmeldung zu ermöglichen. Eine Fortführung und Verstetigung des Angebots in nachfolgenden Bezirkshaushalten sind zu gewährleisten.

 

Der BVV ist zum 30.04.2023 zu berichten.

 

Begründung:

Die Teilhabe an kommunalpolitischen Entscheidungen muss allen Bürger:innen

gewährleistet sein, doch bisher sind taube, schwerhörige oder ertaubte Menschen im Bezirk davon ausgeschlossen. Als Träger öffentlicher Belange sind die Bezirksämter gemäß UNBehindertenrechtskonvention (Artikel 9) dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen mit dem Ziel zu treffen, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt einschließlich Information und Kommunikation sicher zu stellen. Die UN Behindertenrechtskonvention ist in Deutschland unmittelbar geltendes Recht. Mit der Bereitstellung von Gebärdensprachdolmetschung für die Sitzungen der BVV, des Kinder und

Jugendparlaments sowie der Senior:innen-Bezirksversammlung setzt das Bezirksamt

dieses Recht auf Teilhabe endlich um.

 
 

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