Auszug - Eingabe Nr. 66 – Frau S.: Grundsicherung BE: BzStR Wagner  

 
 
7. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 06.10.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Petentin ist nicht anwesend.

BzStR Wagner ist vertretend für BzStR Herz anwesend. Er schildert, dass die Zahlungen bereits gezahlt wurden, aber versehentlich kein Bescheid erteilt wurde.Herr Wagner verurteilt rassistische Äußerungen von Mitarbeitenden und entschuldigt sich für die verstandene Äußerung. Er nimmt den zuständigen Sachbearbeiter in Schutz und kann nicht nachvollziehen, dass  er eine derartige Äußerung gesagt haben soll.

 

Die Seniorenvertretung fragt warum die Bearbeitung der Grundsicherung grundsätzlich so lange dauert, wie die Verfahrensdauer verkürzt werden kann, ob und wieviel Personal aufgestockt wurde und ob es eine Frist bis zur Bescheiderteilung gibt.

 

BzStR Wagner führt aus, dass leider drei Monate Bearbeitungszeit keine Seltenheit sind.

Das Personal wurde mittels externer Arbeitsvermittlungsfirmen sowie der zuständigen Senatsverwaltung erheblich aufgestockt. Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung gibt es eine hohe Fluktuation der Mitarbeitenden. Zudem käme noch die Bearbeitung der Anträge von Geflüchteten aus der Ukraine dazu.

Laut GGO ist geregelt, dass die Verwaltung innerhalb zwei Wochen zumindest den Eingang eines Antrags bestätigen muss.

 

Fraktion B‘90/Die Grünen fragt, warum der Ausschuss hier um Hilfe gebeten wurde, da es wegen der finanziellen Hilfe auf eine schnelle Bearbeitung durch die Verwaltung ankäme.

Frau Held erklärt daraufhin, dass Anfragen/Beschwerden dieser Art oft im BVV-Büro eingehen, aber in der Regel sofort an den zuständigen Bezirksstadtrat weitergeleitet werden, gerade weil es oft um Notlagen geht. In diesem Fall allerdings ging es nicht nur um finanzielle Hilfe, sondern auch um den Vorwurf gegen einen Mitarbeiter, sich rassistisch geäußert zu haben.

 

Die SPD-Fraktion weist darauf hin, dass der letzte Satz des Antwortschreibens nicht ausreichend sensibel formuliert sei.

 

Die Eingabe wird vom Ausschuss als erledigt angesehen (einstimmig).

 

Die CDU-Fraktion schlägt vor, zukünftig die Eingaben als erledigt anzusehen, sofern die Petenten nicht anwesend sind. Sollten sich weitere Fragen ergeben, sollte ein anderer Rahmen genutzt werden.


 

 
 

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