Auszug - Havelchaussee II – Durchgangsverkehr beenden  

 
 
11. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 22.09.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0052/6 Havelchaussee II – Durchgangsverkehr beenden
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Gronde-Brunner/Juckel 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Gronde Brunner erläutert den Antrag. In der letzten Legislatur habe es schon einmal einen Antrag gegeben, der diesige sei detaillierter. Sie bittet um Zustimmung. 

BV Bergmann spricht sich im Namen seiner Partei gegen den Antrag aus. Die Verkehrsbelastung dort sei nicht sehr groß. Man müsse alle Verkehrsteilnehmenden mitdenken und niemanden ausschließen.

BV Balkow findet, dass dort niemand ausgeschlossen werde. Sie findet den Antrag gut und schlägt drei kleine Änderungen vor.

BV Dr. Murach signalisiert, dass die SPD den Durchgangsverkehr nicht für gutheiße. In der Fassung der Grünen sei das besser. Die neusten Erkenntnisse zeigten, dass die Havelchaussee zwar eine Hauptverkehrsstraße sei, allerdings nur in Stufe vier und somit seien rechtlich Sperrungen möglich.

BV Recke kritisiert den Antrag.

BV Gronde-Brunner antwortet, dass das Ziel sei den Durchgangsverkehr zu vermeiden. Es handle sich um ein Waldgebiet. Der Durchgangsverkehr sei nicht gering, sondern zu Stoßzeiten sehr hoch. Sie bedankt sich anschließend für die Unterstützung und stimmt den Änderungsvorschlägen zu.

 

BV Sell merkt an, dass die CDU sich gegen den Antrag ausspreche und äert Kritik an dem Antrag.

BV Bergmann schließt sich mit der Kritik BV Sell an. Er finde es nicht schlimm, wenn Autos in einem Wald fuhren.

BV Weise findet es nicht normal, dass man mit dem Auto durch den Wald fahre. Er bittet um Beitritt.

BV Gronde-Brunner stimmt dem Beitritt der Grünen zu.

BV Dr. Murach steht weiterhin zum letzten Beschluss zur Havelchaussee. Er bittet die VZK um einen Zwischenbericht.

BD rlitz findet das Thema emotional belegt. Die Situation heute sei wesentlich besser als die vor 50 Jahren. Er finde die Lösung heute schon fast optimal.

Abstimmungsergebnis:                                                                             Zustimmung:10   Ablehnung:6    Enthaltung:1

Antrag angenommen Dringlichkeit einstimmig beschlossen.


Der Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, auf einem Teilabschnitt der Havelchaussee ein Durchfahrtverbot für den motorisierten Individualverkehr anzuordnen.

Dieser Teilabschnitt soll zwischen dem Grunewaldturm und nördlich des Parkplatzes an der Lieper Bucht angeordnet werden, jeweils mittels der Vorschriftzeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge und Krafträder) und dem Zusatzzeichen 1026-32 (Linienverkehr frei). Zusätzlich ist jeweils an der Einmündung Havelchaussee/Am Postfenn und am Übergang Kronprinzessinnenweg zur Havelchaussee das Richtzeichen 357-50 (Für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse) und das Zusatzzeichen 1026-32 (Linienverkehr frei) einzurichten.

Die für die Umsetzung notwendige Entlassung aus dem Hauptverkehrsstraßennetz soll das Bezirksamt in Abstimmung mit dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf bei der zuständigen Senatsverwaltung beantragen.

 

Nach Umsetzung der Anordnung soll das Bezirksamt gegenüber der Polizei darauf hinwirken, dass diese in regelmäßigen Abständen und möglichst zu den Hauptverkehrszeiten Schwerpunktkontrollen des Durchfahrtsverbots durchführt.

Darüber hinaus soll Anordnung des Durchfahrtverbots nach 12 Monaten evaluiert und der BVV ein Bericht vorlegt werden. Die Evaluierung soll möglichst in Abstimmung mit den Bezirken Steglitz-Zehlendorf und Spandau erfolgen. Zu prüfen ist dabei, wie bspw. durch Vororterhebungen eine belastbare Datengrundlage über die Einhaltung des Durchfahrtsverbots entstehen kann. Sollten trotz des Durchfahrtsverbots regelmäßig Regelverstöße zu verzeichnen sein, sind weitere Maßnahmen (wie bspw. die Einrichtung von elektronischen Pollern oder Schranken) zu ergreifen.

 

Der bezirkliche Mobilitäts-Rat und die in ihm vertretenen Initiativen und Verbände sowie die Initiator:innen der Online-Petition „Macht die Havelchaussee zur Fahrradstraße!“ sind bei allen Planungen und der Durchführung sowie der Evaluierung zu informieren.

 

Das Bezirksamt wird weiterhin gebeten, sich bei der BVG und beim Aufgabenträger dafür einzusetzen, dass das Busangebot enger getaktet und auf die Abendstunden ausgedehnt wird.

 

Der BVV ist bis zum 30.04.2022 zu berichten.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird beauftragt, auf einem Teilabschnitt der Havelchaussee ein Durchfahrtverbot für den motorisierten Individualverkehr anzuordnen.

Dieser Teilabschnitt soll zwischen dem Grunewaldturm und nördlich des Parkplatzes an der Lieper Bucht angeordnet werden, jeweils mittels der Vorschriftzeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge und Krafträder) und dem Zusatzzeichen 1026-32 (Linienverkehr frei). Zusätzlich ist jeweils an der Einmündung Havelchaussee/Am Postfenn und am Übergang Kronprinzessinnenweg zur Havelchaussee das Richtzeichen 357-50 (Für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse) und das Zusatzzeichen 1026-32 (Linienverkehr frei) einzurichten.

Die für die Umsetzung notwendige Entlassung aus dem Hauptverkehrsstraßennetz soll das Bezirksamt in Abstimmung mit dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf bei der zuständigen Senatsverwaltung beantragen.

 

Nach Umsetzung der Anordnung soll das Bezirksamt gegenüber der Polizei darauf hinwirken, dass diese in regelmäßigen Abständen und möglichst zu den Hauptverkehrszeiten Schwerpunktkontrollen des Durchfahrtsverbots durchführt.

Darüber hinaus soll das Bezirksamt die Anordnung des Durchfahrtverbots nach 12 Monaten evaluieren und der BVV einen Bericht vorlegen. Die Evaluierung soll möglichst in Abstimmung mit den Bezirken Steglitz-Zehlendorf und Spandau erfolgen. Zu prüfen ist dabei, wie bspw. durch Vororterhebungen eine belastbare Datengrundlage über die Einhaltung des Durchfahrtsverbots entstehen kann. Sollten trotz des Durchfahrtsverbots regelmäßig Regelverstöße zu verzeichnen sein, sind weitere Maßnahmen (wie bspw. die Einrichtung von elektronischen Pollern oder Schranken) zu ergreifen.

 

Der bezirkliche Mobilitäts-Rat und die in ihm vertretenen Initiativen und Verbände sowie die Initiator:innen der Online-Petition „Macht die Havelchaussee zur Fahrradstraße!“ sind bei allen Planungen und der Durchführung sowie der Evaluierung zu beteiligen.

 

Das Bezirksamt wird weiterhin gebeten, sich bei der BVG und beim Aufgabenträger dafür einzusetzen, dass das Busangebot enger getaktet und auf die Abendstunden ausgedehnt wird.

 

Der BVV ist bis zum 30.04.2022 zu berichten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 10 dagegen:       6   Enthaltung: 1

 
 

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