Auszug - Mitteilung der und Fragen an die Verwaltung  

 
 
6. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 30.06.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Bericht aus dem Jobcenter

 

BzStR’in Schmitt- Schmelz berichtet, dass mit Stand vom 27. Juni 2022 im Jobcenter 1.735 Anträge von ukrainischen Geflüchteten eingegangen seien. Davon wurden 1.707 auf Vollständigkeit geprüft und gegebenenfalls Unterlagen nachgefordert. 726 vollständige Anträge wurden positiv beschieden.

 

In Vorbereitung auf den Rechtskreiswechsel hatte das Jobcenter Gruppeninformationsveranstaltungen in neun Unterkünften des Bezirks durchgeführt und dabei Zugänge erklärt und Antragsunterlagen für Arbeitslosengeld II und Kindergeldkasse ausgegeben.

 

Für die Antragssituation würden Mitarbeitende der Eingangszone in Englisch nachgeschult und 12 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Sprachkompetenz in Russisch und Ukrainisch unterstützen bei Bedarf. Ansonsten stünde eine Dolmetscherhotline zur Verfügung, die derzeit sehr nachgefragt sei.

 

Für die Arbeitsvermittlung der ukrainischen Geflüchteten sei am 12. Juli 2022 eine Informationsveranstaltung zu Arbeitsvermittlungsmaßnahmen bei Trägern geplant und für den 28. Juli 2022 sei eine Arbeitgeberbörse in Vorbereitung.

 

Für die Teilnahme an Sprachkursen und für die Arbeitsaufnahme sei es eine Herausforderung, Kinderbetreuungsplätze zu finden.

 

Bericht aus der Trägerversammlung

 

In der Trägerversammlung am 16. Juni 2022 wurden nur zwei Beschlüsse gefasst. Zum einen wurden wegen der vorläufigen Haushaltsführung des Bundes vorläufig Mittel zur Verstärkung der Verwaltungskosten aus dem Eingliederungstitel umgeschichtet, zum anderen wurde eine Dienstvereinbarung zum Mobilen Arbeiten beschlossen, die den Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Flexibilität gewährleisten solle und gleichzeitig die ausreichende Beratung vor Ort sicherstelle.

 

Rechtskreiswechsel im Amt für Soziales

 

BzStR’in Schmitt- Schmelz berichtet, dass Versorgungspavillon vor dem Rathaus abgebaut werde.

 

Herr Langguth informiert, dass im Amt für Soziales nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mehr als 3.700 Anträge von Bedarfsgemeinschaften mit über 6.000 Personen für Geflüchtete aus der Ukraine bewilligt wurden. Deshalb hält er die Antragsbearbeitung durch das Jobcenter noch für weiter ausbaufähig.

Im Gesetz gibt es eine Regelung, dass die Sozialämter bis zum 31. August 2022 weiter nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auszahlen sollten und die Leistungen nur einstellen, wenn eine Mitteilung zur Leistungsaufnahme des Jobcenters vorliege. Wenn das Jobcenter rückwirkend zahle, müssten entsprechende Erstattungsanträge gestellt werden. Insgesamt erscheine es aber möglich und realistisch, dass der Übergang bis Ende August gelingen werde.

 

Dies liege auch daran, dass die Zahlen der Neuanträge seit dem 1. Juni 2022 sehr moderat verlaufe. Der Grund dafür liege in der Tatsache, dass nun jeder Neu-ankömmling aus der Ukraine zuerst zum Ankunftszentrum nach Tegel müsse und dort erkennungsdienstlich behandelt und registriert werde. Viele würden dann auch in andere Bundesländer verteilt.

 

Deshalb wird ab dem 1. Juli 2022 der zusätzliche Sprechtag mit einer offenen Sprechstunde am Montag wieder eingestellt. Es wird weiter an allen Tagen der Woche Auszahlungstermine für Geflüchtete aus der Ukraine geben. Die offene Sprechstunde findet aber nur noch am Dienstag und Mittwoch in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr statt.

 

Seniorenwohnhäuser

 

Herr Langguth berichtet, dass das Seniorenwohnhaus in der Cunostraße /Friedrichshaller Straße vom Land Berlin von der Deutschen Wohnen zurückgekauft wurde. Es gehört jetzt der DEGEWO als städtischer Wohnungsbaugesellschaft. Die DEGEWO möchte den alten General Mietvertrag mit dem Bezirksamt nicht in der bestehenden Form weiterführen. Deshalb befinden wir uns aktuell in Verhandlungen, wie ein neuer General Mietvertrag ausgestaltet werden könne. Dabei sei es unser Ziel, dass sich dadurch für die Mieter so wenig wie möglich ändern solle. Herr BzStR Herz wird dazu laufend weiter berichten.

 

Fragen

 

BV Deißler fragt, wie viele Fälle von Sanktionen im Leistungsbezug des Jobcenters in einer Höhe von 30 Prozent oder mehr es im vergangenen halben Jahr gegeben habe.

 

Nachtrag zum Protokoll:

 

Das Jobcenter liegt keine Statistik im Sinne der Fragestellung vor. Ab dem 1.Juli 2022 gilt das Sanktionsmoratorium, so dass Sanktionen nur in bestimmten Fällen und nur noch in der Gesamthöhe von 10 Prozent möglich sind.


 

 
 

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