Auszug - Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung  

 
 
9. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 15.06.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:23 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

BzStR Schmitz-Grethlein teilt mit, dass die Befreiungsliste verteilt wurde. Es geht um drei Vorgänge, einmal in der Heilbronner Straße, einem Gewerbebau, dann die Befreiung für das Weinfest auf dem Rüdesheimer Platz und drittens ein Bauvorhaben am Fürstenbrunner Weg. Aus der letzten Sitzung gab es noch zwei Nachfragen, BV Kunert hatte gefragt, inwiefern die Deidesheimer Straße 7/Laubacher Straße 37a geschützter Baubereich ist. Dieser ist mit dem gesamten Instrument des geschützten Baubereichs im Jahre 2000 außer Kraft getreten. Das hat unter anderem auch den Ku'damm betroffen, damals ist dann dort das Instrument der Erhaltungsverordnung eingeführt worden. Das hat man damals für den Bereich um den Rüdesheimer Platz nicht gemacht, da ein relativ homogener Denkmalbestand vorzufinden war. Das Grundstück Deidesheimer Straße 7/Laubacher Straße 37a war aber schon damals nicht Teil des Denkmalbereichs, insofern galt die Satzung nicht, deswegen ist das Vorhaben hier nur am schwächeren Instrument des Umgebungsschutzes zu messen. Die Abstimmung mit dem Denkmalschutz ist erfolgt, es handelt sich hierbei um Wohnbebauungen, 19 Wohnungen an der Zahl, fünf Vollgeschosse plus Dachgeschoss.

BV Chen hat eine Frage zum Befreiungsfall in der Heilbronner Straße. Er fragt, ob er richtigliege, dass es sich um einen Einzelhandel mit einer Fläche von über 800 Quadratmeter handelt.

Frau Giehler bejaht diese Frage, teilt aber mit, dass die Verkaufsflächen unter 800 Quadratmeter liegen.

BV Chen fragt sich, ob das nicht als großflächiger Einzelhandel zu werten ist.

BzStR Schmitz-Grethlein sagt, dass es nicht um eine großflächige Einzelhandelsnutzung gehe. Wenn dem so gewesen wäre, hätte das Bezirksamt dem nicht zugestimmt. Zur zweiten Nachfrage rund um den Rüdesheimer Platz (Rüdesheimer Straße 8/Eberbacher Straße) wurde gefragt, ob das Bezirksamt wüsste, was dort mit den vielen leerstehenden Gewerbeeinheiten passieren soll. Für das Gebäude liegt aktuell kein Antrag vor, allerdings ist es auch so, dass Sanierungen oder Nutzungsänderungen bei denen die Nutzung nicht verändert wird, verfahrensfrei sind und deshalb auch nicht angezeigt werden müssen, daher habe man dazu auch keine Erkenntnisse.

BV Deißler möchte wissen, was die Befreiungsliste ist.

BzStR Schmitz-Grethlein teilt mit, dass die Befreiungsliste eine Information über die wesentlichen Befreiungsfälle ist. Es gibt einen Beschluss des Ausschusses für Bauleitplanung vom 08.10.2012, indem festgelegt ist, wann es sich um eine wesentliche Abweichung handelt. Dem muss nicht zugestimmt werden, man informiere die Mitglieder dieses Ausschusses trotzdem darüber, was befreit wird.

BzStR Schmitz-Grethlein fährt fort. Er informiert darüber, dass das Bezirksamt am 07. Juni 2022 die Einsetzung eines Milieuschutzbeirats beschlossen hat. Zuvor wurde dies seitens der BVV am 16. Januar 2020 beschlossen. Nun wurde der Beschluss durch Beschluss des Bezirksamtes umgesetzt. Die Zusammensetzung des Beirats erfolgt aus 5 Vertreter*innen der BVV, 5 Vertreter*innenn von Mieterinitiativen, jeweils 1 Vertreter oder Vertreterin von Mieter-, Vermieter und Umweltschutzorganisationen. Die bezirklichen Beauftragten für Integration, Senioren und Gleichstellung nehmen beratend teil. Man werde noch in dieser Woche ein Interessensbekundungsverfahren starten, um Mitglieder für den Milieuschutzbeirat zu gewinnen. Gemäß BA-Vorlage soll der Milieuschutzbeirat paritätisch besetzt sein. Aus den eingehenden Interessensbekundungen wird dem Ausschuss ein Vorschlag unterbreitet, den das Bezirksamt vermutlich gegen Ende der Sommerpause beschließen und der BVV zur Einsetzung vorlegen wird. Derzeit sind zwei Sitzungen pro Jahr vorgesehen. Die Pressemitteilung zur „Haushaltsbefragung Milieuschutz“ ist vergangene Woche verschickt worden. Nach den Sommerferien wird die Auswertung erfolgen. Dem Ausschuss wird mitgeteilt, für welche weiteren Bereiche in Wilmersdorf eine vertiefende Untersuchung stattfinden soll. Aktuell findet intern die Schlussabstimmung hierzu statt. Zur Durchwegung der Rosengärten am Olivaer Platz teilt der BzStR mit, dass er die DEGEWO noch mal angeschrieben hat. Die DEGEWO teilte mit, dass bereits im Jahr 2018 Aufmaßpläne an das Bezirksamt übermittelt worden sind. BzStR Schmitz-Grethlein wird dem nachgehen, um dann anschließend ins weitere Verfahren gehen zu können. Seitens der DEGEWO besteht der Wille, die Durchwegung zwischen 06 – 22 Uhr zu ermöglichen.

BzStR Schmitz-Grethlein teilt mit, dass es leichte Änderungen am Bebauungsplan 4-60 in der Gutenbergstraße gibt. Es handelt sich dabei um das Bauvorhaben mit dem Wohnturm an der Spree. Es mussten leichte Plananpassungen an der östlichen Grundstücksseite vorgenommen werden, da der Nachbar dem Vorhaben nicht zugestimmt hatte. Als nächstes wird die Trägerbeteiligung erfolgen, anschließend die Offenlage. Auch hier ist Wohnraumentwicklung im Rahmen des kooperativen Baulandmodells vorgesehen.

BV Gusy fragt, ob Wohnfläche von der Planänderung betroffen sei. BzStR Schmitz-Grethlein teilt mit, dass keine Wohnfläche von der Änderung betroffen ist.

BV Sell bittet um eine Antwort zu seiner Mündliche Anfragen zum Hohenzollerndamm 38/39. Die Hausverwaltung Heimstaden hat versucht, die Mieter zwangszuentmieten, indem man den Zustand der Wohnungen so desolat ließ, dass teilweise Einsturzgefahr herrschte. Vor Kurzem haben wieder Maßnahmen stattgefunden, bei denen Schwingungsmessungen stattfinden sollen, wo zugleich auch behauptet wird, dass das Bezirksamt gegen die Hausverwaltung arbeitet. BV Sell möchte dazu den Sachstand zum Bußgeldverfahren bzw. zum gesamten Verfahren erfahren.

BzStR Schmitz-Grethlein teilt mit, dass das Verfahren auch die Abteilung Stadt sehr beschäftigt. Die Bauaufsicht ist sehr engagiert, was das Verfahren betrifft. Es ist so, dass die Baumaßnahmen auf dem Nachbargrundstück Ecke Konstanzer Straße tatsächlich Schwingungen ergeben haben, da dort aussteifende Wände entfernt worden sind. Aktuell ist man mit Heimstaden in intensiven Gesprächen, eine Prüfstatik nachzuweisen, also darzulegen, was erforderlich ist, um die Standsicherheit des Gebäudes dauerhaft wiederherzustellen. Das Gebäude ist aktuell nicht akut gefährdet, allerdings ist es auch kein stabiles Gebäude. Es wird eine Anordnung zur Erbringung einer Prüfstatik geben. Außerdem hat man der Hausverwaltung verdeutlicht, dass es für alle Mieter*innen adäquate Ersatzwohnungen für den Zeitraum der Baumaßnahmen geben muss, falls ein Verbleib der Mieter*innen nicht gewährleistet werden kann.

BV Sell teilt mit, dass seiner Kenntnis nach die Geschäftsführerin von Heimstaden sich gegenüber den Mieter*innen geäußert hat, dass das Bauamt weiterhin nicht beauftragt wurde, ein Gegengutachten zu erstellen, da Heimstaden ein Gutachten hat, woraus hervorgeht, dass Einsturzgefahr herrscht. Man habe den Mieter*innen erzählt, dass man eine der „guten“ Verwaltungen sei. Das widerspricht etwas den Äußerungen des BzStR Schmitz-Grethlein.

BzStR Schmitz-Grethlein äußert, dass er etwas weiter ausholen muss. Das Gebäude wurde als Paketkauf erworben von Akelius, Ende letzten Jahres. Heimstaden habe die „Katze im Sack gekauft“, dennoch sei man verantwortlich. Deswegen wird von der Hausverwaltung erwartet, ihrer Verantwortung nachzukommen. Heimstaden hat zwar ein Gutachten vorgelegt, sie haben allerdings keine Prüfstatik vorgelegt. Diese hätte zwingend von einem vereidigten Sachverständigen vorgelegt werden müssen.

Frau Giehler teilt mit, dass es im Land Berlin eine Handvoll Prüfstatiker gibt. Das sind diejenigen, die neutral arbeiten. An diese Prüfstatiker wird man sich in diesem Fall für die Erstellung eines Gutachtens wenden.

BV Heyne teilt mit, dass er dem Bezirksamt mitgeteilt hatte, zu prüfen, inwieweit statisch relevante Wände entfernt wurden und vor allem, inwieweit dieser Vorgang dann strafrechtlich zu bewerten sei, da dann Gefahr für Leib und Leben entstehen würde. Er fragt, ob es seitens des Bezirksamts schon eine Prüfung gegeben hat, und falls ja, was hat diese ergeben.

BzStR Schmitz-Grethlein teilt mit, dass bislang noch keine Prüfung in Auftrag gegeben wurde. Er bittet Herr Dr. Karaalp (Stadt Jur) dem nachzugehen. Er werde bei der nächsten Sitzung mitteilen, was sich ergeben hat.

BV Sell fragt BzStR Schmitz-Grethlein, ob er sich das Gebäude vor Ort schon mal angesehen habe. Er habe Bilder von den Mieter*innen erhalten und muss sagen, dass es eine einzige Katastrophe sei, anders könne man es wirklich nicht wiedergeben. Die Mieter*innen leben wirklich in Angst und Sorge.

BzStR Schmitz-Grethlein teilt mit, dass man mit der Bauaufsicht und der Geschäftsführerin von Heimstaden vor Ort gewesen sei, er stimme BV Sell in seiner Wiedergabe der Situation vollkommen zu.

 

BV Deißler möchte wissen, ob es ein Bauantrag für die Liegenschaft Knobelsdorffstraße 11 gibt.

BzStR Schmitz-Grethlein teilt mit, dass es diesen nicht gibt. Es gibt allerdings Gespräche dazu. Aktuell ist man jedoch sehr skeptisch, was die Erteilung eines Bauantrags betrifft.


 

 
 

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