Auszug - Grundstücksspekulation zu Lasten der Berliner und Berlinerinnen zukünftig verhindern  

 
 
8. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mi, 25.05.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:21 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0096/6 Grundstücksspekulation zu Lasten der Berliner und Berlinerinnen zukünftig verhindern
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Häntsch/Schmidt-Statzkowski/Pönack 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV ntsch hrt dazu aus. Aufhänger zum Antrag war das Grundstück der ehemaligen König Fahd Akademie, wo ursprünglich eine Schule gebaut werden sollte, was letztlich nicht geschah. Aktuell ist es so, dass mit diesem Grundstück spekuliert wird. In diesem Zusammenhang möchte man wissen, welche Möglichkeiten bestehen, dies zu verhindern bzw. wie zukünftig schon in den Kaufverträgen Rückfallklauseln gestaltet werden können, um genau dieser Spekulation einen Riegel vorzuschieben, insbesondere, wenn es um ausländische Investoren geht.

Der BzStR teilt mit, dass er diese Frage auch nicht genau beantworten kann, diese Frage wäre besser im Ausschuss für Liegenschaften aufgehoben. Nichtsdestotrotzchte er zwei Dinge dazu sagen. Grundsätzlich ist es ein Problem, wenn man ein Grundstück mit einer bestimmten Zweckbindung verkauft und diese dann aufgehoben wird, dies ist aber hier nicht der Fall, deswegen wäre es sinnvoll, diesen Antrag im Bereich Liegenschaften zu behandeln.

BV ntsch entgegnet, dass aus dem Antrag hervorgeht, dass das Bezirksamt nicht der gestaltende Akteur ist, letztlich geht es darum, dass das Bezirksamt sich zumindest beim Senat dafür einsetzt, den beschriebenen Situationen zukünftig einen Riegel vorschieben zu lassen. Er hält den Antrag für wichtig und bittet darum, das Thema ernst zu nehmen.

BV Chen stellt die Frage, ob es nicht ein bundesweites Problem sei, dass in den vergangenen Jahren zahlreiche Grundstücke an Wert steigen, die nicht bebaut werden. Zudem stellt er sich die Frage, ob es nicht Aufgabe der Bundesregierung sei, zu schauen, was mit diesen Grundstücken passiert.

BV Fenske antwortet BV Chen, dass man nicht für die Bundesregierung sprechen könne, BV Chen könne hingegen innerhalb seiner Partei, die gegenwärtig mit an der Regierung ist, dieser Überlegung zumindest Nachdruck zu verleihen. Als Bezirksamt könne man sich höchstens um die Anliegen des Bezirks kümmern (z. B.ckfallklauseln).

BV Tillinger teilt mit, dass der Antrag zu sehr einen Affront gegenüber ausländischen Regierungen darstellt. Als Gegenbeispiel führt er den Teufelsberg an. Als Zweiteshrt er an, dass das Land Berlin entschieden hat, gar keine Grundstücke zu verkaufen, somit hält er den Antrag für gegenstandslos.

BV ntsch antwortet BV Tillinger, dass dieser Antrag nichts mit einem Affront zu tun habe, sondern es um ein vorbeugendes Handeln gehe. Er verstehe auch die Äerungen von BV Chen, allerdings gehen seine Gedanken darüber hinaus, was der Antrag schlussendlich bezwecken möchte. Ziel des Antrags ist es, dass sich genau die Situationen, die sich gegenwärtig auf dem Grundstück der ehem. König- Fahd-Akademie abspielen, künftig nicht wiederholen. Man habe im Bezirk mit vielen ausländischen Investoren zu tun und muss daher Mittel in der Hand haben, um genau solchen Situationen vorbeugen zu können. Es stimmt zwar, dass der Senat aktuell keine Grundstücke verkauft, daraus könne man aber nicht ableiten, dass das nicht in Zukunft geschehen könnte.

BV Heyne findet es wichtig, dass über dieses Thema gesprochen wird. Er ist der Ansicht, dass aus einer Baugenehmigung auch eine Bauverpflichtung entsteht, ansonsten wird mit den Grundstücken spekuliert. Allerdings teile er auch den Einwand von BV Tillinger, man müsse vorsichtig sein und dürfe nicht ausländische Investoren stigmatisieren, es ist ein gesellschaftliches Problem, was angegangen werden muss.

BV Tillinger teilt mit, dass er seine Äerungen zu dem Thema so begonnen hat, wie er sie begonnen hat, um bei der CDU den Anreiz hervorzurufen, den Antrag zu streichen, dafür habe er extra das Beispiel „Teufelsberg“ angeführt. Da die CDU aber an dem Antrag festhalten möchte, bleibt er bei seinem Entschluss, den Antrag abzulehnen, insbesondere, weil das Land Berlin aktuell keine Grundstücke verkauft.

BV ntsch hrt aus, dass er den Äerungen von BV Heyne zustimmt. Vielleicht wäre es besser, den Antrag weiter zu fassen und nicht allein auf ausländische Investoren einzuschränken. Man könne sich vorstellen, den Passus mit „ausländische Regierungen“ in der dritten Zeile des Antragstextes zu streichen. Somit hätte man den Antrag weiter gefasst.

BV Fenske geht auf den Antrag noch einmal ein. Er teilt mit, dass die CDU die Bereitschaft hat, sowohl den Passus in Zeile 2 („ausländische Regierungen) sowie den Passus in Zeile 3 („ausländische Regierungen“) aus dem Antragstext zu streichen, damit der Antrag weiter gefasst werden kann.

BV Tillinger kann auch dem modifizierten Antragstext nicht zustimmen, da, wie bereits schon vorher erwähnt, das Land Berlin keine Flächen verkaufen möchte. Damit sei dieser Antrag obsolet.

Über den Antrag wird abgestimmt. 4 Stimmen dem Antrag zu, 3 enthalten sich, 10 lehnen den Antrag zu.


 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Die Drucksache wird abgelehnt.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat von Berlin nachhaltig dafür einzusetzen, dass in zukünftigen Verträgen beim Verkauf von Grundstücken an ausländische Regierungen eine Rückkaufklausel in die Verträge aufgenommen wird, damit bei Wegfall der in Aussicht genommenen Nutzung eine Grundstücksspekulation durch ausländische Regierungen in Berlin verhindert werden

kann.

Das Bezirksamt soll bis zum 30. Juni 2022 berichten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 4 dagegen:     10     Enthaltung: 3

 
 

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