Auszug - Förderung für Projekte der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in Form von Leistungsverträgen bzw. Zuwendungen Vorlage Nr. 01/2022  

 
 
4. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Fr, 13.05.2022 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Zoom-Meeting
Ort:
Zusatz: https://us06web.zoom.us/j/85662692037?pwd=MnZzSGkyZnJrbjFqZTdPNld0MHlUZz09 Meeting-ID: 856 6269 2037 Kenncode: 088934
 
Wortprotokoll
Beschluss

Es wird über die Beschlussvorlage diskutiert. Frau Röder weist darauf hin, dass der Gesamtbetrag im Kapitel 4010 Titel 68425 von dem Gesamtbetrag in Höhe von 176.000 Euro etwa 100.000 Euro noch nicht verplant sind. Herr des Souza Martin fragt, ob die Mittel aus nicht mehr geförderten Projekten stammen und Frau Dr. Biewener fragt, warum es zu diesen Mitteln schon Anträge der Träger gibt. Herr Wagner und Herr Dr. Thuns erläutern, dass in allen Kapiteln und Titeln die Mittel verteilt wurden, die vom Haushalt eingestellt wurden. Die Anlage wurde sowohl mit dem Haushalt als auch mit dem Rechtsamt abgestimmt. Die noch nicht vergebenen Mittel sind noch nicht beantragt, da in jedem Jahr, aus dem laufenden Geschäft der Jugendarbeit, Anträge hinzukommen und diese auf der Grundlage des Jugendförderplans zum Aufbau der neuen Angebotsformen mobile Jugendarbeit und curriculare Jugendarbeit zu verwenden sind.

 

Frau Röder stellt folgende Änderungsantrag zur Beschlussvorlage:

 

Über die noch nicht verteilten Mittel im Kapitel 4010, Titel 68425 wird der JHA spätestens im September beschließen.

 

Mit ja stimmen:  11

Mit nein stimmen:  0

Enthaltungen:  0

 

Damit ist der Änderungsantrag von Frau Röder angenommen.

 

Zur Tarifanpassung: Herr Taschenberger und Herr de Souza Martin fragen, ob in dem vorliegenden Antrag die Tarifsteigerungen enthalten sind. Herr Dr. Thuns berichtet, dass zur Ermittlung der Tarifsteigerung den Träger der freien Jugendhilfe (im Weiteren: Träger) ein sogenannter Tarifrechner in Form einer Exceltabelle zugesandt worden ist. Darin müssen die Träger ihren tariflichen Mehrbedarf angeben. Die Angaben werden von der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) geprüft. Anschließend zahlt die SenFin die Beträge an die bezirklichen Jugendämter, die diese Gelder dann an die Träger weiterleiten. Die Auszahlung wird erst nach Beschluss des Doppelhaushaltes 2022/2023 in Berlin erfolgen.

 

 

Herr Taschenberger bittet darauf zu achten, dass nur Träger, die nach Tarif bezahlen, auch entsprechende Anpassungen erhalten. Er fragt, ob es möglich ist, die Gelder direkt an die Mitarbeiter zu zahlen. Frau Röder gibt zu bedenken, dass die Vertragspartner der Verwaltung die Träger und nicht die einzelnen Mitarbeiter sind; daher ist es nicht möglich die Gelder direkt an die Mitarbeiter zu zahlen.

 

Frau Dr. Biewener stellt folgenden Änderungsantrag zur Beschlussvorlage:

 

Die Tarifanpassung von 1,4% wird entsprechend des Verteilungsschlüssels nach Freigabe durch die Senatsverwaltung an die Träger weitergegeben.

 

Mit ja stimmen:  11

Mit nein stimmen:  0

Enthaltungen:  0

 

Damit ist der Änderungsantrag von Frau Dr. Biewener angenommen.

 

Frau Stange fragt, ob beabsichtigt wird, 2023 das Niveau der Beschlussvorlage zur Jugend-förderung aus Dezember 2021 zu erreichen. Herr Wagner antwortet, dass es dafür in diesem Jahr ein Treffen der Verwaltung und Träger geben wird, um sich diesbezüglich abzustimmen.


 

 
 

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