Auszug - Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung  

 
 
3. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 12.05.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Zoom-Meeting
Ort:
Zusatz: Zoom-Meeting beitreten https://us06web.zoom.us/j/83902427071?pwd=MjhoVit3SWV3SmdCNkdvQkphQUM4QT09 Meeting-ID: 839 0242 7071, Kenncode: 158176
 
Wortprotokoll
Beschluss

Mitteilungen:

 

  1.         BzStR Herz informiert, dass Frau Ortmann seit Anfang April 2022 die neue Leiterin der Arbeitsgruppe Zweckentfremdung ist. Des Weiteren wurde die Auswahlentscheidung für die Nachfolge – Leitung Amt für Bürgerdienste - getroffen. Diese Entscheidung ist auf Fr. Raßmann gefallen. Die Vorstellung erfolgt in der kommenden Ausschusssitzung für Bürgerdienste am 16.06.2022.

 

 

 

 

Fragen:

 

BD Schöne erkundigt sich nach dem Verfahrensstand zum Schiedsbezirk 3 rund um den Liezenseepark.

 

Nachtrag: Der Schiedsbezirk 3 wurde nach Ende der Amtszeit von Herrn Selle zum Ende letzten Jahres aufgegeben.

 

BzStR Herz weist erneut darauf hin, dass derartige Fragen bitte im Vorfeld per E-Mail an sein Büro gesendet werden, damit er im Ausschuss direkt darauf eingehen kann.

 

BV Nebel nimmt Bezug auf die letzte Ausschusssitzung für Bürgerdienste vom 10.03.2022 und dem daraus resultierenden Nachtrag im Protokoll zu den 12 unbesetzten Stellen. Er erkundigt sich nach dem aktuellen Stand.

 

BzStR Herz weist darauf hin, dass das gesamte Amt für Bürgerdienste verhältnismäßig groß ist. Bei den drei offenen Stellen im Bürgeramt (E 8) haben gerade die Auswahlgespräche stattgefunden. Ungefähr 40 Bewerbende haben daran teilgenommen. Der aktuelle Stand der unbesetzten Stellen, wird mit dem Protokoll nachgereicht.

 

Nachtrag:

Aktueller Stand der folgenden unbesetzten Stellen im Amt für Bürgerdienste (Stand vom 20.05.2022)

 

  • 1 Stelle (A10) – Amt für Bürgerdienste (Bereich Amtsleitung) – Stellenbesetzungsverfahren geplant
  • 1 Stelle (A10) – Bürgeramt – Stellenbesetzungsverfahren geplant
  • 3 Stellen (E8) – Bürgeramt – Auswahl bereits erfolgt; Besetzung ist noch ausstehend
  • 1 Stelle (E5) – Back Office -  interne Ausschreibung geplant
  • 2 Stellen (A10) – Standesamt – Auswahl bereits erfolgt; Besetzung ist noch

ausstehend

  • 2 Stellen (E6) – Standesamt -  Auswahl bereits erfolgt; Besetzung wegen der vorläufigen Haushaltswirtschaft nicht möglich
  • 1 Stelle (A7) – Wohnungsamt – Auswahlgespräche finden Anfang Juni 2022 statt
  • 1 Stelle (E6) – Wohnungsamt – Stelle wurde als Azubianschlussbeschäftigung

gemeldet

 

 

BV Hüneke ist aufgefallen, dass sieben Stellen mit der Eingruppierung E 6 und E 8 aufgeführt wurden. Sie fragt sich, ob diese Stellen im Rahmen der Digitalisierung überhaupt noch benötigt werden.

 

BzStR Herz wundert sich, wer vermittelt hat, dass im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung Stellen wegfallen sollen. Es ist nicht das Ziel, Stellen im Land Berlin im Rahmen der Digitalisierung einzusparen.

 

BV Hüneke vermittelt, dass Gewerkschaften schon seit mehreren Jahren dieser Annahme sind. 

 

BzStR Herz verdeutlicht, dass ihm dieser Ansatz noch nicht untergekommen ist.

 

BD Schöne erkundigt sich nach den aktuellen Wartezeiten in der Staatsangehörigkeitsbehörde.

 

BzStR Herz berichtet, dass die Wartezeiten kein neues Thema sind. Der Brexit habe die erste große Welle beschert. Zu Beginn der Pandemie hatten wir eine Stellenvakanz. Ab Frühjahr 2020 konnten sukzessive Stellen besetzt werden, trotz der Pandemie. Aktuell sind die Einbürgerungswünsche von russischen und ukrainischen Staatsbürgern größer denn je geworden. Zusätzlich kommt auf uns die Welle der Geflüchteten der Flüchtlingskrise von 2015/2016 zu, da durch die vorausgesetzten Einbürgerungszeiten eine Einbürgerung jetzt sukzessive möglich wäre.

 

BV Chen erkundigt sich, was bei dem Treffen mit dem Mieterverein zum Objekt Schlüterstraße 44 rausgekommen ist.

 

BzStR Herz berichtet, dass über das Objekt Schlüterstraße 44 nicht konkret gesprochen wurde, da der Mieterverein kein Verfahrensbeteiligter ist. Es wurde sich abstrakt über Negativatteste und die allgemeinen Arbeitsabläufe unterhalten.

 

BV Juckel erkundigt sich, ob beide Parteien einvernehmlich aus dem Gespräch gegangen sind.

 

BzStR Herz sagt, dass in Bezug auf das o.g. Objekt unterschiedliche Meinungen weiterhin vertreten werden.

 

BV Heyne nimmt Bezug auf die Schriftliche Antwort der 16. Mündlichen Anfrage von BV Bodensiek der 7. Sitzung der BVV vom 28.4.2022. Ihm ist unklar, warum bei der Beantwortung der 2. Frage geschrieben wurde, dass eine kurzfristige personelle Verstärkung in der Staatsangehörigkeitsbehörde nicht zielführend ist.

 

BzStR Herz sieht den Grund in der Stellebesetzung im Jahr 2020 und die erheblich erschwerte Zeit der Einarbeitung. Dies hat länger gedauert, auf Grund der Pandemie. Im Moment ist geplant, dass die Staatsangehörigkeitsbehörde beim Landesamt für Einwanderung (LEA) angesiedelt werden soll. Auch aus diesem Grund, hat ein personeller Aufwuchs aktuell keine Perspektive. Außerdem ist ein Stellenmehrbedarf aktuell durch die vorläufige Haushaltswirtschaft nicht umzusetzen. Er entnimmt die Informationen der Senatorin für Inneres, Digitalisierung und Sport lediglich aus der Presse und kann aus diesem Grund zu weiterem Vorgehen keine Auskunft geben.

 

BV Bodensiek erkundigt sich, wie lange es dauern wird, bis wir die Wartzeiten von bis zu einem Jahr verringern können.

 

BzStR Herz bemerkt, dass er nicht prognostizieren wird, wie lange dies dauern wird. Dazu spielen sehr viele Faktoren eine große Rolle.

 

BV Bodensiek erkundigt sich, wie man ohne Beratungstermin an einen Antrag kommen kann. Diese sind im Internet nicht zugänglich.

 

BzStR Herz sagt, dass Anträge natürlich auch ohne einen Beratungstermin abgegeben werden können, allerdings wird es nicht empfohlen, da die meisten Antragsstellenden davon ausgehen, dass bei Ihnen alle Voraussetzungen für eine Einbürgerung vorliegen, was oft nicht zutreffend ist.

 

BV Saric stimmt den Ausführungen von BV Bodensiek zu. Die Antragsformulare sollten unbedingt online abrufbar sein.

 

BzStR Herz weist darauf hin, dass eine vermeintliche Vereinfachung zu einem höheren Antragsvolumen führen kann, ohne dass ein Erfolg erzielt werden würde. Er wird Rücksprache mit dem zuständigen Leiter der Staatsangehörigkeitsbehörde halten.

 

Nachtrag: Der Leiter der Staatsangehörigkeitsbehörde – Herr Wittenberg teilt mit, dass sich die Unterlagen, die für den Antrag benötigt werden, nach persönlichen Verhältnissen unterscheiden. Deshalb werden Antragsformulare grundsätzlich erst nach Beratung ausgehändigt. Damit ist auch sichergestellt ist, dass alle nötigen Unterlagen bei der Antragsabgabe benannt und evtl. Fragen gleich geklärt werden können. Eine andere Form der Antragsstellung ist momentan nicht vorgesehen.

 

BV Juckel bittet, dass BzStR Herz zur Thematik Schaffung von Ersatzwohnraum, die Nebenbestimmungsformulierungen zusendet.

 

BzStR Herz informiert, dass die Zusendung zeitnah passiert. 

 

 


 

 
 

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