Auszug - Sachstand und Einführung in das Sozial-Infrastruktur-Konzept ( Siko )  

 
 
7. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 11.05.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:03 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
Zusatz: Gäste möchten sich bitte per E-Mail im BV-Büro (bvv@charlottenburgwilmersdorf.de) anmelden. Sie erhalten dann eine Zugangsberechtigung vom Büro.
 
Wortprotokoll
Beschluss

BzStR Schmitz-Grethlein hrt in den TOP 6 ein. Er teilt mit, dass die „SIKO in eine komplexe Planungsstruktur des Landes Berlin eingebettet ist. Frau Bartsch (FB Stadtplanung) stellt gleich dazu, eine Präsentation vor. Die Präsentation hat die Zielsetzung zu zeigen, wo der Bezirk konkret welche Bedarfe hat, um daraus gestalterische Entscheidungen zu treffen.

Frau Bartsch (FB Stadtplanung) stellt ihre Präsentation vor. Sie führt aus, dass die SIKo als Instrument Aussagen zur demografischen Entwicklung sowie zur Wohnungsbauentwicklung und deren räumlichen Schwerpunkten tätigt. Sie besteht aus einer Bestandsanalyse sowie einer Bedarfsprognose für öffentliche Einrichtungen der sozialen/grünen Infrastruktur. Dies betrifft Einrichtungen wie u.a. Jugendfreizeiteinrichtungen, Grün- und Freiflächen, Spielplätze, Bibliotheken. Die SIKo zeigen die fachämter- und ressortübergreifend abgestimmten Handlungsbedarfe konkretisiert in den flächenmäßigen Auswirkungen, der Art der notwendigen Investitionen und der Priorisierung der Maßnahmen auf

Die Erstellung der SIKor den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf läuft aktuell noch, die Finalisierung der Untersuchung soll Ende Jahres erfolgen. Die SIKo ist als planerisches Konzept maßgeblich geprägt durch ein ämterübergreifendes Verfahren, in dem verschiedene Fachplanungen zu einer integrierten räumlichen Infrastrukturplanung zusammengeführt werden. Wichtige stadtplanerische Ziele, die mit der SIKo unterstützt werden sollen, sind u. a. wohnortnahe Versorgung mit Einrichtungen der Daseinsvorsorge als Beitrag zur sozialen Stadtentwicklung und Förderung der Teilhabe am öffentlichen Leben, eine effiziente Nutzung der knappen (öffentlichen) Flächen, dierderung von Synergien zwischen den verschiedenen Einrichtungen sowie die Stärkung von städtischen Zentren und Nachbarschaften durch gut erreichbare öffentliche Infrastrukturangebote. Insgesamt sollen mit den SIKo Grundlagenr die Diskussion, Abstimmung und Entscheidung zu Flächenplanung (Liegenschaftspolitik und planungsrechtliche Sicherung) und Finanzplanung (Anmeldung zur überbezirklichen Investitionsplanung und zur bezirklichen Haushaltsplanung) geschaffen werden. Die Beförderung von Mehrfachnutzung sozialer und grüner Infrastruktur stellt einen weiteren inhaltlichen Schwerpunkt dar.
Die wesentlichen Bestandteile der SIKo sind die Planung der Flächen(vorsorge) und die Abbildung der aktuellen und prognostizierten Versorgung (auf Grundlage der jeweiligen Fachdaten / Fachplanungen). Das SIKo stellt damit eine integrierte Gesamtschau der bezirklichen Infrastrukturversorgung und planung dar. r die Erstellung eines SIKo in den Bezirken sind folgende inhaltliche Bausteine / Verfahrensschritte relevant: Grundlagenermittlung zu Flächenpotenzialen, Bereitstellung von bezirklichen Fachplanungen der sozialen und grünen Infrastruktur mit Aussagen zur Bedarfs- und Maßnahmenplanung, ämterübergreifender Abstimmungsprozess zur Erarbeitung einer integrierten Flächenplanung sowie einer integrierten und priorisierte SIKo-Flächen- und Maßnahmenplanung und als letztes Schaffung von Verbindlichkeit und Transparenz.
Beteiligte Akteure an der SIKo sind die Senatsverwaltungen und die Bezirksämter. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen trägt die Federführung für die gesamtstädtische Koordinierung des SIKo-Prozesses, die Umsetzung erfolgt in Form der gesamtstädtischen SIKo-Prozessbegleitung in Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern. SenSBW stellt für eine erleichterte SIKo-Bearbeitung das Soziale InfrastrukturFlächeninformationssystem (SoFIS) zur Verfügung und koordiniert die Datenbereitstellung der fachlich zuständigen Senatsverwaltungen. SenSBW ist ebenso federführend für die Umsetzung der Strategie zur intergierten Infrastrukturplanung (kurz: SIIP) und verknüpft beide Prozesse im Sinne einer gesamtstädtischen Planungskoordination zur sozialen und grünen Infrastruktur.

BV Deißler äert, dass das nächste Mal bitte daran gedacht werden sollte, die Präsentation im Voraus über die Mail-Verteilerliste zu verschicken, sodass die BV-Abgeordneten die Möglichkeit haben, sich in die Thematik einzuarbeiten.

BD Lautsch teilt mit, dass es hilfreich gewesen wäre, wenn die Präsentation von Frau Bartsch im Voraus verschickt worden wäre. Man hätte so die Möglichkeit gehabt, sich im Vorfeld in das Thema hineinzulesen. Da die Präsentation zu sehr ins Detail gehe, habe er heute von der Präsentation nicht viel gehabt.

BV Centgraf bedankt sich Frau Bartsch. Ihr ist allerdings nicht klar, was der Unterschied zwischen der SIKo und des Bereichsentwicklungsplanes ist. Ihre Sorge ist, dass bei der ganzen mit der SIKo verbundenen Dokumentation, die Umsetzung zu lange dauern wird.

BV Spielberg bedankt sich auch noch einmal bei Frau Bartsch. Sie möchte von Frau Bartsch ein praktisches Beispiel bekommen, wie die Umsetzung der SIKo in der Realität funktioniert.

BV Kaufmann hat eine Verständnisfrage. Die dargestellte Excel-Tabelle stellt für ihn eine Art Score-Rating dar, er möchte wissen, ob seine Annahme richtig sei. Frau Bartsch teilt mit, dass diese Annahme mit „ja und nein“ zu bewerten sei. Die Frage weiterführend möchte BV Kaufmann wissen, welche planerische Folgen sich ergeben würden, wenn der Score für ein Gebiet niedrig sei.

BV Gusychte vom BzStR wissen, ob wenn der Bedarf anhand der SIKo festgestellt wird, man direkt die Mittel festschreiben kann, unabhängig davon, wem das Grundstück gehört. Von Frau Bartsch möchte er wissen, ob die Vorgaben des SIKos schon in die aktuellen Projekte miteinfließen.

BV Chen hat auch noch einige Fragen zu stellen. Seine erste Frage betrifft die Zielvorgabe, mehr Spielplatzflächen nach dem Spielplatzgesetz zu errichten. Berlin hinkt bei seinen eigenen Zielen etwas hinterher. Er stellt sich die Frage, ob Spielplatz-Ablösen gezahlt werden müssten, wenn auf der gleichen Fläche, wo beispielsweise eine Wohnfläche entstehen soll, kein Spielplatz errichtet werden kann.

Frau Bartsch (FB Stadtplanung) beantwortet die Fragen. Zur Frage von BV Centgraf teilt sie mit, dass die SIKo und die BEP sich in ihrer Zielsetzung unterscheiden. Das SIKo kann ein Teilplan der BEP sein, umgekehrt ist das nicht möglich. Zur Spielplatz-Frage von BV Chen teilt sie mit, dass momentan für neue Spielplätze keine Kapazitäten anhand des SIKos ersichtlich sind. Das müsse man ganz klar so sehen. Allerdings müsse daher die Anstrengung unternommen werden, jeden aufgestellten öffentlichen Spielplatz aufrechtzuerhalten.

Der BzStR bedankt sich bei Frau Bartsch für ihre Präsentation und teilt mit, dass zukünftig noch einmal auf die SIKo-Thematik eingegangen wird. Gegenwärtig solle man pragmatisch mit der Umsetzung von Bedarfsplanungen umgehen.


 

 
 

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