Auszug - Sachstand und Einführung in das Sozial-Infrastruktur-Konzept ( Siko )
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BzStR Schmitz-Grethlein führt in den TOP 6 ein. Er teilt mit, dass die „SIKO“ in eine komplexe Planungsstruktur des Landes Berlin eingebettet ist. Frau Bartsch (FB Stadtplanung) stellt gleich dazu, eine Präsentation vor. Die Präsentation hat die Zielsetzung zu zeigen, wo der Bezirk konkret welche Bedarfe hat, um daraus gestalterische Entscheidungen zu treffen. Frau Bartsch (FB Stadtplanung) stellt ihre Präsentation vor. Sie führt aus, dass die SIKo als Instrument Aussagen zur demografischen Entwicklung sowie zur Wohnungsbauentwicklung und deren räumlichen Schwerpunkten tätigt. Sie besteht aus einer Bestandsanalyse sowie einer Bedarfsprognose für öffentliche Einrichtungen der sozialen/grünen Infrastruktur. Dies betrifft Einrichtungen wie u.a. Jugendfreizeiteinrichtungen, Grün- und Freiflächen, Spielplätze, Bibliotheken. Die SIKo zeigen die fachämter- und ressortübergreifend abgestimmten Handlungsbedarfe konkretisiert in den flächenmäßigen Auswirkungen, der Art der notwendigen Investitionen und der Priorisierung der Maßnahmen auf. Die Erstellung der SIKo für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf läuft aktuell noch, die Finalisierung der Untersuchung soll Ende Jahres erfolgen. Die SIKo ist als planerisches Konzept maßgeblich geprägt durch ein ämterübergreifendes Verfahren, in dem verschiedene Fachplanungen zu einer integrierten räumlichen Infrastrukturplanung zusammengeführt werden. Wichtige stadtplanerische Ziele, die mit der SIKo unterstützt werden sollen, sind u. a. wohnortnahe Versorgung mit Einrichtungen der Daseinsvorsorge als Beitrag zur sozialen Stadtentwicklung und Förderung der Teilhabe am öffentlichen Leben, eine effiziente Nutzung der knappen (öffentlichen) Flächen, die Förderung von Synergien zwischen den verschiedenen Einrichtungen sowie die Stärkung von städtischen Zentren und Nachbarschaften durch gut erreichbare öffentliche Infrastrukturangebote. Insgesamt sollen mit den SIKo Grundlagen für die Diskussion, Abstimmung und Entscheidung zu Flächenplanung (Liegenschaftspolitik und planungsrechtliche Sicherung) und Finanzplanung (Anmeldung zur überbezirklichen Investitionsplanung und zur bezirklichen Haushaltsplanung) geschaffen werden. Die Beförderung von Mehrfachnutzung sozialer und grüner Infrastruktur stellt einen weiteren inhaltlichen Schwerpunkt dar. BV Deißler äußert, dass das nächste Mal bitte daran gedacht werden sollte, die Präsentation im Voraus über die Mail-Verteilerliste zu verschicken, sodass die BV-Abgeordneten die Möglichkeit haben, sich in die Thematik einzuarbeiten. BD Lautsch teilt mit, dass es hilfreich gewesen wäre, wenn die Präsentation von Frau Bartsch im Voraus verschickt worden wäre. Man hätte so die Möglichkeit gehabt, sich im Vorfeld in das Thema hineinzulesen. Da die Präsentation zu sehr ins Detail gehe, habe er heute von der Präsentation nicht viel gehabt. BV Centgraf bedankt sich Frau Bartsch. Ihr ist allerdings nicht klar, was der Unterschied zwischen der SIKo und des Bereichsentwicklungsplanes ist. Ihre Sorge ist, dass bei der ganzen mit der SIKo verbundenen Dokumentation, die Umsetzung zu lange dauern wird. BV Spielberg bedankt sich auch noch einmal bei Frau Bartsch. Sie möchte von Frau Bartsch ein praktisches Beispiel bekommen, wie die Umsetzung der SIKo in der Realität funktioniert. BV Kaufmann hat eine Verständnisfrage. Die dargestellte Excel-Tabelle stellt für ihn eine Art Score-Rating dar, er möchte wissen, ob seine Annahme richtig sei. Frau Bartsch teilt mit, dass diese Annahme mit „ja und nein“ zu bewerten sei. Die Frage weiterführend möchte BV Kaufmann wissen, welche planerische Folgen sich ergeben würden, wenn der Score für ein Gebiet niedrig sei. BV Gusy möchte vom BzStR wissen, ob wenn der Bedarf anhand der SIKo festgestellt wird, man direkt die Mittel festschreiben kann, unabhängig davon, wem das Grundstück gehört. Von Frau Bartsch möchte er wissen, ob die Vorgaben des SIKos schon in die aktuellen Projekte miteinfließen. BV Chen hat auch noch einige Fragen zu stellen. Seine erste Frage betrifft die Zielvorgabe, mehr Spielplatzflächen nach dem Spielplatzgesetz zu errichten. Berlin hinkt bei seinen eigenen Zielen etwas hinterher. Er stellt sich die Frage, ob Spielplatz-Ablösen gezahlt werden müssten, wenn auf der gleichen Fläche, wo beispielsweise eine Wohnfläche entstehen soll, kein Spielplatz errichtet werden kann. Frau Bartsch (FB Stadtplanung) beantwortet die Fragen. Zur Frage von BV Centgraf teilt sie mit, dass die SIKo und die BEP sich in ihrer Zielsetzung unterscheiden. Das SIKo kann ein Teilplan der BEP sein, umgekehrt ist das nicht möglich. Zur Spielplatz-Frage von BV Chen teilt sie mit, dass momentan für neue Spielplätze keine Kapazitäten anhand des SIKos ersichtlich sind. Das müsse man ganz klar so sehen. Allerdings müsse daher die Anstrengung unternommen werden, jeden aufgestellten öffentlichen Spielplatz aufrechtzuerhalten. Der BzStR bedankt sich bei Frau Bartsch für ihre Präsentation und teilt mit, dass zukünftig noch einmal auf die SIKo-Thematik eingegangen wird. Gegenwärtig solle man pragmatisch mit der Umsetzung von Bedarfsplanungen umgehen.
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