Auszug - Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf im Haushaltsjahr 2020
Frau Bauch leitet allgemein in das Thema ein und bittet Herrn Köppen weitere Ausführungen im Detail zu machen. Dieser führt aus, dass die aufgelisteten Mehrausgaben aus eigenen, nicht verbrauchten Personalmitteln oder durch die Nachbudgetierung von SenFin ausgeglichen wurden, bzw. in einem Fall durch eine entsprechende Veranschlagung im Bezirkshaushaltsplan (als pauschale Mehrausgabe). Fragen zur Detailliste ergeben sich nicht.
Der Ausschuss empfiehlt der BVV einstimmig die Vorlage zu genehmigen.
Der Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung und Diversity empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
„Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gemäß § 37 Abs. 4 und 7 und § 38 Abs. 1 LHO in Verbindung mit § 12 Abs. 2 BezVG nachträglich die vom Bezirk zugelassenen, in der vorgelegten Nachweisung- Anlage – enthaltenen Haushaltsüberschreitungen in folgender Aufteilung:
Überplanmäßige Ausgaben: 13.094.493,43 € Außerplanmäßige Ausgaben 0,00 €.“
Begründung: Im Haushaltsjahr 2020 waren Zahlungen zu leisten, für die im Doppelhaushaltsplan 2020 / 2021 – Haushaltsjahr 2021 - Bezirkshaushaltsplan Charlottenburg-Wilmersdorf keine oder keine ausreichenden Ausgaben veranschlagt waren. Soweit in diesen Fällen auch kein Ausgleich durch Einsparungen an anderer Stelle im Wege der Deckungsfähigkeit (§ 20 LHO) oder durch Bereitstellung von Bewilligungsmitteln (§ 37 Abs. 6 LHO) möglich war, mussten über- oder außerplanmäßige Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) zugelassen werden.
Haushaltsüberschreitungen sind nach Art. 88 der Verfassung von Berlin - VvB - und § 37 Abs. 1 bis 7 und § 38 LHO - nur in den Fällen eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses zulässig.
Unbeschadet der Genehmigung durch die Bezirksverordnetenversammlung bedürfen alle Haushaltsüberschreitungen gem. Art. 88 Abs. 2 VvB, § 37 Abs. 4 LHO und § 38 Abs. 1 Satz 2 LHO der nachträglichen Genehmigung durch das Abgeordnetenhaus.
Über- oder außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen wurden im Haushaltsjahr 2020 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf nicht zugelassen.
Die Einzeltatbestände und die Begründungen zu den Überschreitungen sind in der Anlage aufgeführt.
Die hier vorgelegte Nachweisung enthält nicht die zugelassenen, sondern die tatsächlich in Anspruch genommenen Mehrausgaben.
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben Auf Grund der über- und außerplanmäßigen Ausgaben erhöhte sich das Ausgabevolumen des Bezirkshaushaltsplans Charlottenburg-Wilmersdorf im Haushaltsjahr 2020 um 13.094.493,43 €.
Die Mehrausgaben des Bezirks konnten vollständig durch Einsparungen bei den Ausgaben, Mehreinnahmen und durchgeführte Basiskorrekturen der Senatsverwaltung für Finanzen gedeckt werden.
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen keine Anlage
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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