Auszug - Zentrales Bewerberbüro – Ausschreibungsverfahren - Einstellungsverfahren  

 
 
9. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung und Diversity
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Personal und Diversity Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 10.05.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:08 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Zoom-Meeting
Ort:
Zusatz: Zoom-Meeting beitreten https://us06web.zoom.us/j/81425428298?pwd=bzVvSE5GckJrSFgrUnlJdWhFVkhiUT09 Meeting-ID: 814 2542 8298, Kenncode: 633537
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Sell leitet in das Thema ein, welches im Gesundheitsausschuss diskutiert wurde. Dabei geht es um eine Stellenbesetzung im KJPD, die beendet werden musste, nachdem die ausgewählte Person ihre Bewerbung zurückgezogen hatte. Eine Weiderholungsausschreibung sei aber bisher nicht. Er unterstreicht die Bedeutung der Besetzung in diesem Bereich.

 

Frau Bauch führt einleitend aus, dass die Prozesse rund um Stellenbesetzungsverfahren komplex sind und der zuständige zentrale Bereich aktuell dabei ist, eine entsprechende Evaluation vorzunehmen. Diese Erkenntnisse werden Teil der Tagesordnung für die kommende Klausurtagung des Bezirksamtes im Juni sein.

 

Herr Sauer ergänzt, dass die aktuelle Dauer eines Besetzungsverfahrens im Bezirk bei 3 Monaten plus 15 Tage liege und dass aktuell 76 Verfahren im zentralen Bewerbungsbüro (ZBB) betreut werden.

 

Zur konkreten Situation hinsichtlich der Wiederholungsausschreibung führt er aus, dass der erforderliche Impuls für die Wiederholung der Ausschreibung erst rund sieben Monate später aus der Fachabteilung erfolgte. Nunmehr hatten sich jedoch formale Probleme der Ausschreibungsinhalte, insbesondere zur Frage der Stellenbewertung, ergeben, da in der Zwischenzeit das Verfahren für die Bewertung von Stellen durch die Senatsverwaltung für Finanzen verändert wurde und nun im Wesentlichen von ihren Feststellungen abhängt. Die daraus resultierenden Anpassungserfordernisse an die Aufgabenbeschreibung blieben bisher von der Fachabteilung unbeantwortet. Aus diesem Grund sind den zentralen Bereichen die Hände gebunden und der Fortgang des Verfahrens ist nicht möglich.

 

Unabhängig davon wird aus dem Ausschuss auf die großzügige Ausnutzung bestehender Anreizsysteme gedrungen. Hierzu stellt Herr Sauer fest, dass es häufig zur möglichen Prüfung der Vorweggewährung von Stufen kommt. Das Instrument der sog. Fachkräftezulage steht ebenfalls im Raum, hat aber zwei Nachteile, denn es kann nur entweder die Stufenvorweggewährung oder die Zulage gewährt werden und darüber hinaus kann die Zulage zu Ungerechtigkeiten im Arbeitsbereich führen, sodass eine neue Kraft für die gleiche Arbeit bis zu 1.000 € mehr bekommt, als eine alteingesessene Kraft.

 

Herr Recke fragt nach den noch denkbaren Stellschrauben innerhalb des Prozesses und Frau Bauch bittet diesbezüglich die Klausurtagung abzuwarten. In der nachfolgenden Ausschusssitzung wird sie dann gerne berichten.


 

 
 

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