Auszug - Beantwortung der schriftlichen Anfrage 0012/6 - Arbeitsfähigkeit des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst (KJPD)  

 
 
4. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Gesundheit Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 26.04.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Beschluss


Frau Dr. Wischnewski führt hierzu aus, dass die Stellenbesetzungen schwer vorankommen und Bewerbungen sehr rar sind. Insgesamt gibt es für den KJPD sieben Stellen (VZÄ), davon sind derzeit sind davon zwei VZÄ besetzt; ab 01.05. werden es 2,5 VZÄ sein. D.h., dass weiterhin 4,5 VZÄ unbesetzt bleiben. Leider ist es bisher nicht gelungen, eine Arztstelle im KJPD zu besetzen. Problem ist die lange und intensive Ausbildung; Kliniken haben wenig Interessierte und wenn jemand vorhanden ist, bindet er sich eher an die Klinik und zeigt eher wenig Interesse in eine Behörde zu wechseln. Derzeit steht dem Gesundheitsamt eine Sozialpädagogik und eine halbe Stelle Psychologin zur Verfügung; eine Arztstelle wurde umgewandelt, um eine weitere Psychologenstelle zu besetzen. Anreize, um geeignete Fachkräfte zu gewinnen, sind sehr spärlich. BV Hüneke macht auf die Aufgabenstellung des KJPD nach SGB VI und SGB XII aufmerksam und fragt nach der Umsetzung. Frau Dr. Wischnewski berichtet über eine bezirksübergreifende Unterstützung durch das Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg. Weiter wird der KJPD durch eine kinder- und jugendpsychiatrisch sehr erfahrene Mitarbeiterin aus dem SpD unterstützt. BV Deißler merkt an, dass Auswahlverfahren/Stellenbesetzungsverfahren deutlich zu lange dauern. BV Hüneke fragt nach gesetzten Anreizen bei den Bewerbungsverfahren insbesondere bei Mangelberufen. BV Hansen weist u.a. auf die ungünstigen Bewertungen des Bezirksamtes bei Stellenausschreibungen hin. BD Schmidt wundert sich über die schwierige Bewerberlage, da Berlin ein sehr attraktiver Ort ist. Arbeitsplätze sollten attraktiver gestaltet werden. BzStR Wagner führt aus, dass die Zeiten, wo wir ein attraktiver Arbeitgeber waren (stressfreier Arbeitgeber – geregelte Arbeitszeiten, Vereinbarkeiten von Familie und Beruf ggü. den freien Kliniken), nicht mehr sind. Derzeit sind bei den Mangelberufen Möglichkeiten vorhanden, höher zu bezahlen. Jedoch sind die durch SenFin vorgegebenen Bedingungen suboptimal, so sind z.B. Fachkräftezulagen bei Abwerbungen von anderen Behörden nicht möglich. Bisher vermied auch unser bezirkliches Bewerberbüro einen Hinweis auf mögliche Fachkräftezulagen im Ausschreibungstext, so dass gesetzliche Pflichtaufgaben derzeit nicht zu 100% gewährleistet werden können, bzw. Dank der Amtshilfe anderer Bereiche. Der stellvertretende Vorsitzende verweist auf die seit dem letzten Jahr bestehenden Werbeschiene, um die Attraktivität bezirklicher Stellen zu erhöhen. Jedoch wurde vergessen, dass wohl die Mangelberufe die Wichtigeren wären. Weiter fragt BV Sell konkret nach der Problematik, wenn Jugendliche in psychologischer Behandlung mit einer Endzeit sind. Der Psychologe beantragt aufgrund der Notlage des Jugendlichen eine Verlängerung der Behandlung. Der Psychologe behandelt so lange weiter, obwohl noch keine Zusage zur Bewilligung der Verlängerung aus dem Bezirksamt vorliegt. Wenn jetzt die geschilderte Mangelbearbeitung vorliegt, ist es bereits passiert, dass ein Psychologe die Behandlung abgebrochen hat. Frau Dr. Wischnewski bestätigt, dass diese Fälle gefiltert und bearbeitet werden. Dieser Zustand besteht aber seit zwei Jahren und das Gesundheitsamt versucht seit dieser Zeit diese Stellen zu besetzen. Sie kann es nicht verstehen, wenn alle Voraussetzungen vorliegen, dass seit sechs Monaten eine Veröffentlichung der Stellenausschreibung nicht erfolgen kann. BV Nebel weist auf die Möglichkeit der Unterstützung für auswärtige Bewerber*innen hin. Hier wäre eine massive Unterstützung notwendig (Wohnungen). BV Hüneke weist auf unkonventionelle Lösungen zur Personalgewinnung hin (direkte Ansprache der Fachbereiche, Teilnahme mit Stand an Kongressen). BzStR Wagner informiert, dass Stellen deutschlandweit ausgeschrieben werden. Über Deutschland hinausgehende Ausschreibungen haben derweil das Problem der beruflichen Anerkennung. Er weist weiter darauf hin, dass nur das Zentrale Bewerberbüro Stellen ausschreibt. Die Fachabteilungen haben nicht die Hoheit im Amtsblatt Stellen auszuschreiben. Frau Dr. Wischnewski ergänzt, dass das Gesundheitsamt natürlich auch auf Kongressen präsent ist, um dort Werbung für die Arbeit im Öffentlichen Gesundheitsdienst zu machen. BV Deißler fragt das Bezirksamt, wie das eine Jahr zwischen der Freimeldung der Stelle und der Besetzung zu verkürzen ist. BzStR Wagner bestätigt, dass es eine Zielsetzung von drei Monaten von der Feststellung der Stellenbesetzung bis zur Ausschreibung gibt. BV Sell bestätigt die Aussage des BzStR und führt hier eine Präsentation der Personalstelle im damaligen Haushaltsausschuss an. Wenn es allerdings sechs Monate von der Weitergabe bis zur Veröffentlichung dauert, kann etwas im System nicht stimmen. BV Centgraf schlägt ein Monitoring des Verfahrens vor. Sie weist darauf hin, dass das Problem der Ausschreibung von bestimmten Mangelberufen schon länger vorhanden ist. Vielleicht sollte neu darüber nachgedacht werden, wieder etwas vom Zentralen Bewerberbüro ein Stück weit zu dezentralisieren. BzStR Wagner weist auf das Problem der Verfahrensabläufe im ZBB hin, insbesondere dann, wenn laufende Verfahren abgebrochen werden, weil der Interessent/die Interessentin abspringt. In diesem Fall wird vom ZBB der Vorgang nicht einfach wieder hochgeladen, sondern es beginnt ein neuer langwieriger Verfahrensablauf von vorne. BV Hansen bestätigt anhand eines Beispiels aus dem BVV-Büro die Ausführungen des BzStR. BV Nebel schlägt zur Steigerung der Attraktivität von Stellenausschreibungen vor, dass das Bezirksamt bei der Organisation von Wohnraum behilflich ist. Hierzu führen BzStR Wagner und BV Sell aus, dass es sich um eine sehr gute Idee handelt, die aber haushalterisch nicht umsetzbar ist. BD Schmidt führt aus, dass der Kinder- und Jugendbereich in unserem Land Mangelware ist. Aufgrund dieses Umstandes sieht er „Gefahr im Verzug“. Er findet, dass jede hoheitliche Aufgabe an freie Träger abgegeben werden kann. Herr Deter weist hierzu einerseits auf das PsychKG (Zwangseinweisungen) hin und andererseits auf §35a SGB XIII, wonach das ein Arzt (Kinder- und Jugendpsychotherapeut) sein muss, der im ÖGD angestellt sein muss. Ein Outsourcing ist hier nicht möglich.

 

 
 

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