Auszug - Vorstellung von zwei Bebauungsplänen durch das Bezirksamt - B-Plan 4-64 (Quedlinburger Str.) - B-Plan 4-73 (Treseburger Str.)   

 
 
5. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Fr, 08.04.2022 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 18:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
Zusatz: Gäste möchten sich bitte per E-Mail im BV-Büro (bvv@charlottenburg-wilmersdorf.de) anmelden.
 
Wortprotokoll
Beschluss

BzStR Schmitz-Grethlein leitet ein, dass zwei Bebauungsplanverfahren vorgestellt werden, über diese heute nicht entschieden werden muss. Für die wir jedoch gern nach der Sommerpause das Instrument der Planreife anwenden möchten, um hierbei eine frühere Baugenehmigung zu erreichen.

 

§ 33 BauGB bildet für dieses Instrument die Grundlage. Hierbei kann das Bezirksamt die BVV als Ausschuss darum bitten eine Planreifeerklärung zu ermöglichen, die dann den B-Plan vorläufig in Kraft setzt und auf dieser Basis könnte das Bezirksamt eine Baugenehmigung erlassen. Somit erfolgt eine Beschleunigung des Prozesses.

 

Stadt L Giehler stellt zwei Bebauungspläne vor, für die dieses Instrument genutzt werden soll. Beim ersten Bebauungsplan (4-73) sollen 146 Wohneinheiten (davon 49 gefördert) und 16 Kindergartenplätze entstehen. Vertraglich werden 18 Grundschulplätze organisiert. Zudem sind 59 Parkplätze und 404 Fahrradstellplätze in einer Tiefgarage geplant.

 

BV Gusy fragt, ob die Tiefgarage nur unter den Häusern gebaut wird.

Stadt L Giehler zeigt die rot schraffierten Stellen auf der Präsentation, welche verdeutlichen, dass die Tiergarage nicht nur unter den Häusern geplant ist.

 

BV Gusy fragt, welcher Ausgleich hierfür geschaffen wird.

Stadt L Giehler antwortet, dass in einem Bebauungsplanverfahren alles zusammen betrachtet wird. Es wird geschaut, wie die Neben-GRZ reduziert werden kann. Es gibt hierfür bestimmte Erdaufschüttungen etc. Ein Großteil der Fläche der Tiefgarage stellen jedoch auch Kellerräume und Fahrradstellplätze dar.

BV Gusy fragt, wie hoch die Erdaufschüttung geplant ist.

Stadt L Giehler teilt mit, dass Minimum die 80 cm immer angedacht sind, um Pflanzen zu binden.

 

Herr Eschenburg (Gast) fragt, warum keine Geschäfte geplant sind.

BzStR Schmitz-Grethlein entgegnet, dass keine Unterversorgung in dieser Gegend festzustellen ist.

 

BV Dr. Timper fragt, wie die Energieversorgung geplant ist.

Stadt L Giehler antwortet, dass sie sich derzeit im Bebauungsplanverfahren befinden und das die Klärung zur Energieversorgung erst im Bauantragsverfahren konkretisiert wird. Üblich ist immer noch Fernwärme, gleichwohl gibt es ab nächstem Jahr die Verpflichtung von Solar für Neubauten, dass ist jedoch gut verträglich mit Gründächern.

 

Frau Schüller (Gast) fragt, ob eine Dachbegrünung geplant ist.

Stadt L Giehler entgegnet, dass für dieses Vorhaben eine Dachbegrünung geplant ist. Eine Fassadenbegrünung ist nicht angedacht. Zudem wird es Begrünungen im Hof geben.

 

Stadt L Giehler präsentiert den zweiten Bebauungsplan (4-64). Es sind 260 Wohneinheiten geplant, sowie 19 Kindergartenplätze.

BV Gusy fragt, ob das kooperative Bauleitentwicklung gilt. Wenn von der 30 % Regelung ausgegangen wird, dann sind das bei 360 Wohneinheiten nicht nur 66 mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen.

Herr Dotzler (Stadt II A 8)gt an, dass das Bebauungsplanverfahren schon so lange läuft, dass noch ein altes Berliner-Modell zur Anwendung kommt. Bei diesem waren nur 25 % und nicht 30 % festgelegt.

BV Dr. Murach betont, dass eine frühzeitige Bürgerbeteiligung für die ÖPNV Anbindung wichtig sei.

BV Fenske bedankt sich.

 

Herr Eschenburg (Gast) teilt mit, dass die GFZ 3,0 beträgt und bei Aldi in der Treseburger Str. beträgt die GFZ 3,6. Er fragt, wie es zu diesem Unterschied kommt.

BzStR Schmitz-Grethlein entgegnet, dass immer versucht wird, eine Durchmischung zu realisieren.

 

Weitere Informationen zu den Bebauungsplänennnen den beiden Präsentationen entnommen werden.

 


 

 
 

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