Auszug - Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung  

 
 
5. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Fr, 08.04.2022 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 18:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
Zusatz: Gäste möchten sich bitte per E-Mail im BV-Büro (bvv@charlottenburg-wilmersdorf.de) anmelden.
 
Wortprotokoll
Beschluss

BzStR Schmitz-Grethlein teilt mit, dass alle Mitglieder die Befreiungsliste erhalten haben und er hierzu keine Fragen bekommen hat.

 

BV Gusy bittet Herrn BzStR Schmitz-Grethlein etwas zu den Grünflächen der Dahlmannstr. 2 zu sagen.

BzStR Schmitz-Grethlein entgegnet, dass die Tiefgaragenfläche reduziert wird, sodass weitere biotopwirksame unversiegelte Flächen mit Bodenanteil auf dem Grundstück geschaffen werden. Die Anzahl der Stellplätze wird von 44 auf 24 Stellplätze gesenkt, damit geht auch eine Entsiegelung einher. Die Neben-GRZ beträgt 0,75. Zudem wurde eine Qualifizierung der Grundstücksfreiflächen festgesetzt. Im Innenhof sind zwei Kinderspielplätze, 20 Fahrradstellplätze und die Einführung eines Müllstandortes sowie weitreichende Begrünungsmaßnahmen geplant.

 

Stadt L Giehler teilt mit, dass zudem eine Dachbegrünung festgelegt ist.

 

BV Deißler fragt BzStR Schmitz-Grethlein, wie viele Anträge auf Umbau oder Veränderung in dem geplanten Milieuschutzgebiet rund um den Amtsgerichtplatz und die Schloßstr. vorhanden sind.

 

BzStR Schmitz-Grethlein antwortet, dass derzeit neun Verfahren zurückgestellt wurden, die dann sukzessive nach Ablauf des Jahres entschieden werden.

BV Murach interessiert die Schnittstelle zwischen den Stadtentwicklungsangelegenheiten und den Verkehrs- und Ordnungsangelegenheiten.

BzStR Schmitz-Grethlein teilt mit, dass die Abgrenzung zwischen den beiden Abteilungen schwierig ist, es findet jedoch eine enge Kommunikation statt, um auch im Einzelfall über die Zuständigkeiten zu entscheiden.

 

Stadt L Giehlergt hinzu, dass Verkehr eigentlich in den Bereich des Straßengrünflachenamtes fällt, es jedoch einige Mitarbeitende gibt, die gute Hintergründe und Kenntnisse zum ÖPNV haben, weshalb sich die Abteilung dem Thema annimmt.

BD Bauer fragt, ob die Abteilung Stadtentwicklung um eine Stellungnahme gebeten wurde, da der Fußverkehrsplan sich derzeit in der ersten Beteiligungsrunde befindet.

BzStR Schmitz-Grethlein entgegnet, dass das Stadtentwicklungsamt nicht zu einer Stellungnahme aufgefordert wurde, er ist sich aber sicher, dass das im Bereich des zuständigen BzStR Schruoffeneger behandelt worden ist.

 

BV Fenske teilt mit, dass die Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft 1892 vor längerer Zeit einen Bauantrag gestellt hat. Der Senat hat geschrieben, dass der Denkmalschutz hierbei keine Bedenken hervorruft. Er fragt, warum der Genossenschaft die Baugenehmigung nicht erteilt wird.

 

BzStR Schmitz-Grethlein antwortet, dass sich das Baugrundstück in einem Außenbereich nach § 35 BauGB befindet und dort ein Bauvorhaben nicht zulässig ist. Die Baugenossenschaft ist anderer Meinung, es sei ihrer Meinung zufolge ein Gebiet nach § 34 BauGB ein sogenannter ungeplanter Innenbereich. Dieser Fall befindet sich derzeit beim Verwaltungsgericht.

 

BV Fenske fragt, nach dem Hertha Stadion und, ob Bezirksamt hierbei eingebunden ist.

BzStR Schmitz-Grethlein sagt, dass der Presse zufolge die Sportsenatorin heute einen Ort r das Stadion vorgestellt hat, der sich wohl am östlichen Rand des Maifelds befindet. Sollte dieser Vorschlag konkretisiert werden, werden selbstverständlich die Belange des Denkmalschutzes dabei berücksichtigt, sowie die weiteren Planungs- und Baurechtlichen Belange geprüft werden.

 

BV Kaufmann berichtet, das sich auf der Mierendorff Insel herumspricht, dass der Abriss des Edekas zeitnah beginnen und das Bauvorhaben gestartet wird. Daher die Frage, nach dem weiteren Ablauf des Bauvorhabens.

 

BzStR Schmitz-Grethlein sagt, dass das Edeka Vorhaben (Tauroggener Str. /Osnabrückerstr.) eine Wohnbebauung werden soll, sodass das eingeschossig bebaute Grundstück intensiver genutzt werden kann. Edeka ist hierfür ein erstes Beispiel. Es wird dort wieder einen Markt geben und darüber wird Wohnraum geschaffen. Zu diesen Bauvorhaben steht das Bezirksamt in Kontakt mit allen größeren Einzelhandelsketten, um zu schauen, wo solche Vorhaben noch möglich sind. Somit kann in der engbesiedelten Innenstadt zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden.

BV Kaufmann bittet den BzStR noch etwas zu den Preisstrukturen zu erläutern.

BzStR Schmitz-Grethlein teilt mit, dass es sich um frei finanzierten Wohnraum ohne Bindung handele.

 

 

Herr Eschenburg (Gast) fragt, ob r das Vorhaben Am Spreebord weiterhin 900 Wohnungen geplant sind.

Stadt L Giehler entgegnet, dass die Zahl der Wohnungen etwas nach unten gegangen ist, da auch größere Wohnungsgrundrisse geplant sind.

BD Kunert fragt, ob der Kiosk am Südwest-Korso abgerissen wird oder, ob es hierfür eine weitere Verwendung gibt.

 

Stadt L Giehler antwortet, dass sich der Kiosk auf Straßenland befindet und diese Thematik somit dem Bereich Facility Management oder dem Bereich des Straßengrünflächenamtes zuzuordnen wäre.

BzStR Schmitz-Grethlein nimmt die Frage nach der weiteren Nutzung des Kiosks mit und leitet diese an Herrn BzStR Schruoffeneger weiter.

 

Frau Schüller (Gast) fragt, ob es zu dem Edeka Vorhaben schon einen Zeitplan gibt.

Stadt L Giehler antwortet, dass hierfür schon eine Baugenehmigung erteilt wurde und dass sie vermutet, dass Edeka bereits in diesem Jahr tätig wird.

BzStR Schmitz-Grethlein berichtet von der Verwaltung, dass im Rahmen der Bereichsentwicklungsplanung der City-West ein Begleitgremium eingerichtet wurde, welches gestern seine zweite Tagung hatte. Es fand eine interessante Debatte statt, in dem die SWAT-Analyse diskutiert wurde. Es gibt unterschiedliche Ansichten, wie sich die City-West entwickeln soll.

 

BV Gusy bittet darum, dass hierzu online etwas aufbereitet wird.

Stadt L Giehler nimmt das mit und prüft.

 

Die Teilnehmerliste des Begleitgremiums wird dem Protokoll beigefügt.

BzStR Schmitz-Grethlein berichtet zudem, dass es zur Abwendungsvereinbarung Milieuschutz in der Mindenerstr. 15/16 /Tegeler Weg den Versuch gab, diese zu kündigen. Der Fall ist abgeschlossen, da die Beklagten den Forderungen nachgekommen sind und die Kostenentscheidung ist somit positiv für das Land Berlin ausgegangen. Die Frage nach der Wirksamkeit der Abwendungsvereinbarung wurde vom Gericht als offen bezeichnet. Somit konnten zu der eigentlichen Frage, zu der eine Rechtsprechung benötigt wird, bedauerlicher Weise keine neuen Kenntnisse gewonnen werden.

 


 

 
 

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