Auszug - Anschaffung eines bezirkseigenen Abschleppwagens  

 
 
4. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr - Zoom-Meeting -
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 06.04.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Zoom-Meeting
Ort:
Zusatz: https://us06web.zoom.us/j/85981028689?pwd=S20zcGtUK1RkWlV6ZmhMQWY5bERWUT09 Meeting-ID: 859 8102 8689 Kenncode: 695493
0037/6 Anschaffung eines bezirkseigenen Abschleppwagens
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/SPD 
Verfasser:Kempf/Weise/Zimmer/Sempf 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BzStR Schruoffeneger erläutert, dass der Berliner Markt an Abschleppwagen eingeschränkt sei und sich seit Jahren auch nicht bessere. Deshalb würde es sehr lange dauern, ehe der Abschleppdienst an der betroffenen Stelle eintreffen würde.

BV Gronde-Brunner interessiert, wie hoch die Kosten für Mitarbeiter wären, wenn man sie einstellen würde. Außerdem möchte sie wissen, wie viele PKW zwischen 6 und 22Uhr abgeschleppt werden würden und welchen Einnahmen dies entsprechen würde. Sie spricht sich für einen bezirkseigenen Abschleppwagen aus.

BV Sell merkt an, dass es für die BVG einfacher wäre, einen Fuhrpark für Abschleppwagen aufzustellen. Dort wäre die notwendige Infrastruktur schon vorhanden und man könne gegebenenfalls auch aus dem eigenen Personal schöpfen. Eine erste Recherche seinerseits hätte ergeben, dass die Anschaffung eines Abschleppwagens im Schnitt 40.000€ kosten würde. Dieser müsse dann noch unterhalten und regelmäßig TÜV-geprüft werden. Zudem werde Personal benötigt. Für einen 2-Schicht-Betrieb brauche man 6 Angestellte. BV Sell verweist auf BzStR Schruoffenegers Ausführungen zum bezirklichen Handeln, welches bereits ausgeführt werde und möchte darüber abstimmen lassen, ob der Antrag durch Verwaltungshandeln erledigt sei.

BV Balkow möchte noch einmal die Notwendigkeit unterstreichen. Oft gebe es Verkehrsgefährdungen oder zugeparkte Geh- und Radwege. Eine Gewährleistung der Straßenverkehrsordnung sei wichtig.

BV Bergmann wendet ein, dass für Abschleppdienste der ortsübliche Preis angesetzt werde müsse. Um wirtschaftlich handeln zu können, sei eine gute Struktur erforderlich. Er bezweifelt, dass dies ad hoc vom Bezirk geleistet werden könne.

BD Issa kann sich vorstellen, dass die Stellen leicht mit Personal besetzt werden würden, wenn eine Tarifbezahlung angeboten werde.

BV Zimmer merkt an, dass man ein konkretes Konzept brauche, über das dann diskutiert werden könne. Deshalb sei ein Prüfauftrag essenziell.

BzStR Schruoffeneger kann kein genaues Datum für die Bearbeitungszeit nennen. Auch er findet, dass gewisse Dienste dem freien Markt unterliegen sollten. Momentan sei der Staat aber nicht mehr handlungsfähig und hier müsse dann interveniert werden. 

BV Sell sagt, dass der Senat für dieses Thema zuständig sei. Jener müsse ein flächendeckendes Konzept für alle Bezirke erstellen.


Der Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr

empfiehlt dem Haushaltsausschuss,

die BVV möge beschließen:

 

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, zu prüfen, inwieweit ein bezirkseigener Abschleppwagen angeschafft werden kann, um dem Ordnungsamt die Möglichkeit zu geben, eigenständig Fahrzeuge umzusetzen.

 

Der BVV ist bis zum 30.6.2022 zu berichten.


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 11 dagegen:        5  Enthaltung: 0

 
 

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