Auszug - Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung
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BzStR Schmitz-Grethlein spricht über die drei Befreiungsfälle aus der aktuellen Befreiungsliste. In der Gierckezeile handelt es sich um eine sehr gelungene Nachverdichtung. Der Bestand bleibt komplett erhalten, wird energetisch modernisiert und wird ergänzt durch einen Neubau einer Baugruppe. In der Reichstraße 53-58 ist man bewusst davon abgegangen, in ein B-Plan-Verfahren zu gehen. Man arbeitet hier bewusst mit Befreiungen für die Errichtung einer Wohnanlage mit insgesamt 284 Wohneinheiten im Berliner Modell, mit Kita, in Partnerschaft mit der deGeWo. In der Töpplerstraße 3 in Charlottenburg-Nord geht es um die Nutzung des Evangelischen Zentrums für Soziale Dienste. Hierbei geht es um den Neubau eines Wohnhauses mit einer Kita.
Letzte Woche wurde zudem ein Aufstellungsbeschluss für den Bebaungsplan 4-80B verfasst. Es handelt sich um Grundstücke in der Franklinstraße, thematisch geht es um die Sicherung von Gewerbe und um die Sicherung des Uferweges.
BD Dr. Lautsch bedankt sich ausdrücklich bei BzStR Schmitz-Grethlein für die zügige Beantwortung seiner Aufzugs-Anfrage aus der vergangenen Ausschuss-Sitzung. Diese wurde sehr schnell beantwortet. Er fügt noch hinzu, dass dieses Thema nicht vernachlässigt werden solle, da es insbesondere Senioren und Familien betreffe. Es wäre hilfreich, wenn man die gegenwärtige Genehmigungspraxis überdenken könnte.
BV Gusy bittet BD Dr. Lautsch unsachliche, polemische Bemerkungen zu unterlassen. Die GRÜNEN-Fraktion bezieht natürlich senioren- und familienfreundliche Überlegungen (Stichwort: Aufzüge) in Ihre Überlegungen mit ein.
BzStR Schmitz-Grethlein teilt BD Dr. Lautsch mit, dass immer auf den Einzelfall geschaut werde. Im Zuge dessen wurde die Gruppe für Milieuschutz in den vergangenen Jahren immer weiter ausgebaut, um eine differenzierte Betrachtung vornehmen zu können.
BV Tillinger hat eine Frage zu den Aufzügen. Er teilt mit, dass in der letzten Wahlperiode genau zu diesem Thema ein Antrag beschlossen wurde. BV Heyne antwortet BV Tillinger, dass seines Wissens nach der Antrag damals zurückgestellt wurde und dieser auch nicht wieder aufgerufen wurde.
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