Auszug - Legionellen in der Angerburger Allee 35 -55 bekämpfen - Mieter:innen schützen
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BV Gronde-Brunner begründet den Antrag und bemängelt konkret die fehlende Kommunikation seitens des Hauseigentümers und bemerkt, dass 30 Mietparteien eine Mietminderung bekommen. BV Centgraf stellt grundsätzliche Fragen zum Legionellenbefall und bittet um Informationen durch das Bezirksamt. Frau Dr. Wischnewski erläutert ausführlich die rechtlichen Vorgaben durch die Trinkwasserverordnung informiert über die Gefahr durch Legionellenbefall. Zum konkreten Fall berichtet sie, dass es sich hier um einen größeren Häuserkomplex handelt, welcher durch eine Warmwasseranlage miteinander verbunden ist. Diese Anlage hat dementsprechend verschiedene Steigstränge zwecks Versorgung der Wohnungen. Seit Monaten werden regelmäßige Überprüfungen durchgeführt, weil immer wieder an verschiedenen Stellen Legionellen aufgetreten sind. Die Hausverwaltung ist aufgefordert worden eine eingehende Gefährdungsanalyse erstellen zu lassen. Nach derzeitigem Informationsstand liegt seit dem 04.01.2022 eine Analyse vor. Das Gesundheitsamt hat bisher die Unterlagen noch nicht prüfen können. Eine Prüfung wird aber zeitnah erfolgen. Weiter ist bekannt, dass die Hausverwaltung überall dort, wo erhöhte Werte festzustellen waren, Wasserfilter installieren hat lassen. Auf Nachfrage von BV Gronde-Brunner informiert Frau Dr. Wischnewski, dass eine Identifizierung welche Rohrsysteme befallen sind, aufgrund des weitverzweigten Rohrsystems äußerst kompliziert und schwierig ist.
Die Vorsitzende stellt den Antrag mit einem geänderten Berichtszeitraum bis zum 31.05.2022 zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, in der Angerburger Allee 35-55 (ungerade Hausnummern) unverzüglich zu kontrollieren, ob und welche Maßnahmen der Hauseigentümer Adler Group durchführt, um den bereits seit dem 22. Juli bekannten Legionellenbefall zu beseitigen. Sollte der Hauseigentümer keine bzw. unzureichende Maßnahmen ergreifen, soll das Gesundheitsamt diese anordnen und bei Nichtbefolgen der Anordnung mit einer Ersatzvornahme die Maßnahmen selbst vornehmen.
Mit den Bewohner:innen ist ein dichtes Kommunikationsnetz zu entwickeln, über das sie regelmäßig und zeitnah über die geplanten Maßnahmen und erfolgten Schritte zur Beseitigung der gesundheitsbedrohlichen Situation informiert werden. Die zuständigen Fachausschüsse Gesundheit und Stadtentwicklung sind in jeder Sitzung über die Umsetzung dieses BVV-Beschlusses zu informieren, bis das Problem beseitigt wurde.
Der BVV ist zum 31.05.2022 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 10 dagegen: 2 Enthaltung: 1 |
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