Auszug - Mitteilung der und Fragen an die Verwaltung  

 
 
2. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 24.02.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Zoom-Meeting
Ort:
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Bezirksstadtrat (BzStR) Herz stellt Frau Müller-Bittner, stellvertretende Amtsleiterin in Vertretung für Herrn Langguth und Frau Schmäke, stellvertretende Leiterin des Büros und Protokollantin vor.

 

Der Krieg in der Ukraine wird Fluchtbewegungen auslösen. Nach Königsteiner Schlüssel wäre Berlin hypothetisch für die Unterbringung und Versorgung von 20.000 geflüchteten Menschen zuständig. Die Fachstelle Soziale Wohnhilfe trifft Vorbereitungen.

 

BV Dr. Biewener fragt, wie viele Plätze zur Verfügung stünden.

 

BzStR Herz berichtet, dass das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten zuständig sei, wenn ein Asylantrag gestellt würde. Als Tourist bestünde kein Anspruch auf Leistungen. Ansonsten würde eine Regelung vom Bund benötigt. Unsere Unterbringung könne in Hotels und Wohnheimen erfolgen.

 

Bericht aus dem Jobcenter

 

Da für einige von Ihnen das Thema Jobcenter neu ist, möchte ich Ihnen heute vor allem einige allgemeine Informationen geben:

 

Geschäftsführerin des Jobcenters ist Frau Kermer. Die Rahmenbedingungen für Personal, Finanzen und Organisation werden in der Trägerversammlung durch das Land Berlin (1 Vertreter Senatsverwaltung, 2 Vertreter Bezirk) und die Agentur für Arbeit gemeinsam beschlossen.

 

Neben den organisatorischen Bereichen gliedert sich das Jobcenter grob in die Leistungsgewährung und die Arbeitsvermittlung.

 

Es gibt 438 Beschäftigte, davon 380 von der Agentur für Arbeit und 58 aus dem Bezirk.

 

Insgesamt werden (Stand Oktober) 16.100 Bedarfsgemeinschaften mit durchschnittlich je 1,8 Mitgliedern betreut. Von diesen rund 29.000 Menschen sind etwa 21.000 erwerbsfähig.

 

Für 2022 steht die endgültige Haushaltsmittelzuteilung noch aus, geplant wird mit rund 31 Mio. für Verwaltungskosten und 27,6 Mio. für die verschiedenen Instrumente für die Eingliederung in Arbeit.

 

Für die Arbeitsvermittlung steht die Vermittlung oder die Vorbereitung für eine Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt im Vordergrund. Dazu gehören neben vielen anderen die Finanzierung beruflicher Weiterbildung, Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (für persönliche Hilfestellungen, Kurse und Vermittlung durch externe Anbieter) und Zuschüsse für Arbeitgeber. Der sogenannte zweite Arbeitsmarkt soll vor allem die Beschäftigungsfähigkeit herstellen und soziale Teilhabe ermöglichen. Das wichtigste Instrument ist hier die Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandentschädigung (AGH).

 

Die vorläufige Planung 2022 für diese AGH stelle ich Ihnen als nicht-öffentliche Anlage zur Verfügung. Das Jobcenter bittet diese interne Planungsunterlage vertraulich zu behandeln und nicht zu veröffentlichen. Die abschließende Entscheidung wird sich im Laufe des Jahres an dem Bedarf, an Prüfungen der Maßnahmen, an den Feedbacks der Teilnehmenden und an einer Betrachtung der erzielten Fortschritte orientieren.

 

Die nächste Trägerversammlung findet am 2.3.2022 statt, darüber berichte ich Ihnen dann in der nächsten Sitzung.

 

Zielvereinbarung „Soziale Wohnhilfe“

 

Die Zielvereinbarung „Soziale Wohnhilfe“ wurde noch in der letzten Wahlperiode unterzeichnet. Die Schwerpunkte sind:

 

  • Prävention von Wohnraumverlust
  • festgelegte Qualitätsstandards, dazu Datenerhebung- und -auswertung mit IT-Fachverfahren
  • Einrichtung einer Kostenstelle „Fachstelle Soziale Wohnhilfe“
  • Folgezielvereinbarung Anfang 2024

 

Projektidee „Nachhaltige Verbesserung der Situation von obdachlosen Menschen am und um den Stuttgarter Platz sowie am Bahnhof Zoo“

 

Es gibt viele Ideen, die finanziell unterlegt werden müssten. Im ersten Schritt soll mit Hilfe einer Analyse der Bedarf der Betroffenen vor Ort ermittelt werden. Dazu werden zunächst Gespräche mit Trägern erfolgen. Das Umfeld ist danach zu betrachten. Später erfolgt der Austausch mit der Polizei, dem Ordnungsamt und anderen Anrainern.

 

Vorstand Wilmersdorfer Seniorenstiftung

 

BV Hüneke ist Mitglied des Vorstandes gemäß § 4 Abs. 1 e der Satzung.

 

Der Ausschuss für Soziales hat für den Fall ihrer Verhinderung einen Vertreter zu bestellen.

 

Die Benennung wir auf die nächste Sitzung vertagt.

 

BV Dr. Biewener bittet um einen regelmäßigen Bericht zur Arbeit der Wilmersdorfer Seniorenstiftung.

 

BzStR Herz berichtet, dass derzeit der Vorstand über die Weiterentwicklung der Stiftung diskutiere und ein Bericht ab April möglich sei.

 

 

 


 

 
 

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