Auszug - Denkmalschutz für die Wohnanlage mit Geschäftszentrum Breite Straße 26, 28 - 37  

 
 
110. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung - Zoom-Meeting - Bitte melden Sie sich im BV-Büro an (bvv@charlottenburg-wilmersdorf.de). Sie erhalten dann die Zugangsdaten.
TOP: Ö 5.1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 18.08.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Zoom-Meeting
Ort:
2056/5 Denkmalschutz für die Wohnanlage mit Geschäftszentrum Breite Straße 26, 28 - 37
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Stadtentwicklung 
   
Drucksache-Art:BeschlussvorschlagBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BzStR Schruoffeneger erklärt, dass das erste B-Planverfahren gescheitert sei. Bei Nachverhandlungen seien die Sozialwohnungen erhöht worden und es gebe mehr Wohnungen als nach dem Berliner Modell. 

Frau Giehler teilt den Bildschirm und erläutert den Plan.

BV Heyne findet das Projekt sehr gut. 

BV Wieland ist der Meinung angesichts des Klimawandels, das städtische Verdichtung in einem guten Gleichgewicht mit ökologischen Aspekten stattfinden müsse. Sie möchte grundsätzlich das gebaut werde, allerdings nicht in dieser Form.

BV Heyne erkundigt sich bei Frau Wieland, wie die konkreten Vorschläge an diesem Standort aussehen könnten. Für ihn stoße das auf Unverständnis.

BV Bolsch hat eine ähnliche Position wie die Grünen, allerdings aus anderen Gründen.

BV Tillinger begrüßt das Bauvorhaben sehr. Er sei erstaunt, dass man an diesem Standort Kritik habe. Der Kompromiss sei sehr gut.

BV Klose antwortet, dass die CDU sich mit dem Vorhaben nicht leichtgetan habe. Es gäbe gute Argumente für eine Bebauung, aber auch dagegen. Die CDU habe sich mehrheitlich dafür entschieden, dass es an diesem Standort keine Nachverdichtung geben solle. Sie merkt an, dass einzelne Fraktionsmitglieder das anders sehen und jeder für sich die Entscheidung treffe. BV Wieland antwortet Herr Heyne, dass sie keine Lust habe die Diskussion zu wiederhohlen.

BV Gusy findet, dass Klimaschneisen eine große Rolle spielen. Deswegen hätten sich die Grünen gegen dieses Projekt ausgesprochen.

Frau Frensch (Fa. Becker und Grieß) erläutert die Vorteile des Projekts.

BV Juckel findet, dass bei der Firma Becker und Grieß versucht würde soziale Ansprüche umzusetzen. Trotzdem werde Die LINKE geschlossen dagegen stimmen.

BV Bolsch möchte betonen, dass die AfD nichts gegen Nachverdichtung oder der Firma Becker und Grieß habe. Dennoch könne die AfD bei diesem Projekt nicht zustimmen.

BV Heyne findet die Diskussion skurril. Der größte Versiegler sei der Verkehr. Wenn das Projekt nicht innerstädtisch umgesetzt werde, werde außerhalb der Stadt gebaut und das bedeute, dass mehr versiegelt werde.

BV Dr. Timper erkundigt sich bei Frau Frensch nach den Mietpreisen der bestehenden Wohnungen.

Frau Frensch antwortet, dass weniger Fläche versiegelt werde als zuvor. Die Wohnungen, die nicht gefördert seien, würden über 10€ kosten. Die Mischung solle erhalten bleiben und es würden keine Eigentumswohnungen angestrebt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8   Dagegen: 7     Enthaltung:  0

BV Klose erkennt den Antrag als angenommen.

BV Heynechte gemäß §33 BGB den Antrag einbringen, die Planreife festzustellen.

BV Klose erteilt die Dringlichkeit.

BV Tillinger erkundigt sich nach den Auswirkungen bei der Feststellung der Planreife.

BzStR Schruoffeneger antwortet, wenn die Planreife erklärt werde, könne der Bauherr anfangen zu bauen.

Frau Giehler ergänzt BzStR Schruoffeneger. Der B-Plan werde vorab als Grundlage genommen. Da morgen in der BVV abgestimmt werde, könne der Prozess schneller gehen. Etwa zwei Monate Zeit könnte gewonnen werden.

FB Stadtplanung erklärt, dass die Planreife für das Projekt nicht schaden könne.

BV Fenske korrigiert das Abstimmungsergebnis. 

BV Klose bittet um erneute Abstimmung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9   Dagegen: 6     Enthaltung:  0

BV Gusy erkundigt sich nach den Rechtsfolgen bei der Feststellung der Planreife.

BD Szelag hält es für denkbar, dass gegebenenfalls Schadensersatzansprüche auf die BVV zukämen, wenn die Abstimmung in der BVV anders ausgehe. Er warnt davor die Abstimmung vorzuziehen. 

BzStR Schruoffeneger antwortet, dass die Festsetzung eines solchen Beschlusses bedeute, dass davon auszugehen sei, dass es keine Änderungen im Plan mehr gebe. Die Planreife habe einen Verwaltungsvorgang zur Folge. Je nachdem wie es morgen ausgehe, könne dieser nicht zu Ende durchgeführt werden können. Das Risiko für Schadenersatzzahlung sei da. Juristisch könne er es aus dem stehgreif nicht beurteilen.

BV Fenske schließt sich dem Stadtrat an und bittet Herr Heyne den Antrag zurückzuziehen.

BV Heyne bitte um eine 5-minütige Unterbrechung der Sitzung.

BV Klose beschließt eine 5-minütige Pause und fährt daraufhin mit der Sitzung fort.

BV Heyne findet, das die Feststellung der Planreife ein Signal an die Bauherren sei, dass die BVV ein verlässlicher Partner sei. Der Bauherr habe viel Zeit investiert. Das Signal müsse vom Ausschuss ausgehen. Die FDP werde den Antrag nicht zurückziehen.

BD Szelag versteht die Position von Herr Heyne. Er versteht aber nicht, warum er nicht weiterdenke. Er bittet darum, dass über die nicht Befassung des Antrags abgestimmt werde auf. Außerdem bittet er um eine namentliche Abstimmung.

Abstimmungsergebnis Nichtbefassung des Antrags
Dafür: 6   Dagegen: 9     Enthaltung:  0

BV Klose erklärt den Antrag für abgelehnt und schlägt eine Formulierung vor.

BV Heyne stimmt der Formulierung zu.

BV Tillinger ndigt an, dass die SPD sich enthalten werde.

BV Klose weist darauf hin, dass der Ausschussr diesen Antrag auch nur eine Empfehlung gebe, die morgen noch in die BVV müsse.

BV Tillinger weist auf die Verfahrensunsicherheit hin. Nach seinem Wissen werde in anderen Bezirken so verfahren, dass wenn dem Antrag von Herr Heyne stattgegeben werde, die BVV nicht mehr abstimmen müsse. 

BV Recke bestätigt, dass die Beschlussempfehlung noch in die BVVsse.

FB Stadtplanung wirft ein, dass der Weg zur Anwendung der Planreife nicht geregelt sei.

BV Wieland bekräftigt eine namentliche Abstimmung.

BV Dr. Timper nde es wichtig, dass geklärt sei, ob es sich um eine Beschlussempfehlung oder um einen Beschluss handle.

BzStR Schruoffeneger erklärt, dass der Ausschuss auch nur eine Beschlussempfehlung abgeben könne. In diesem Falle müsse ein anderer Antrag gestellt werden.

BV Heyne bittet um erneutes Vorlesen von Beschlussempfehlung.

BV Wielandchte an den Antrag auf Abstimmung erinnern.

BV Recke erinnert daran, dass eine namentliche Abstimmung bei Sachanträgen nicht zulässig sei.

BV Klose korrigiert ihn. Eine geheime Abstimmung sei nur bei Personalangelegenheiten zulässig. Sie liest die Beschlussempfehlung erneut vor.

BV Heyne ergänzt die Beschlussempfehlung.

BV Klose liest die ergänzte Beschlussempfehlung vor.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt,r das Gebiet des B-Plans 4-57 VI die Planreife zu erklären.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2   Dagegen: 9     Enthaltung: 4

BV Tillinger: Enthaltung

BV Dr. Timper: Enthaltung

BV Hartmann: Dagegen

BV Fenske: Dagegen

BV Klose: Dagegen

BV Gusy: Dagegen

BV Wieland: Dagegen

BV Heyne: Dafür

BV Recke: Dafür

BV Bolsch: Dagegen

BV Juckel: Dagegen

BD llner: Enthaltung

BD Spielberg: Enthaltung

BD Dr. Lautsch: Dagegen

BD Szelag: Dagegen


Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Landesdenkmalamt dafür einzusetzen, dass vom LDA geprüft wird, ob die Wohnanlage mit Geschäftszentrum Breite Straße 26, 28-37 in Berlin-Schmargendorf aufgrund ihrer herausragenden geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen und städtebaulichen Bedeutung gemäß § 2 Abs. 3 Denkmalschutzgesetz Berlin in die Denkmalliste Berlin als Denkmalbereich Gesamtanlage eingetragen werden kann.

 

 

Der BVV ist bis zum 31.10.2021 zu berichten.

 

 

Begründung:

Expertengruppe des Denkmalbeirats der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin

Wohnanlage und Geschäftszentrum, Breite Straße 26, 28-37, Berlin-Schmargendorf

 

Empfehlung zur Unterschutzstellung:

Die Auswertung der Bauakten zum o.g. Grundstück im Bauaktenarchiv am 3.6.2021 ergab, daß der Band I nur die Planung des 1. Bauabschnitts der Anlage (Breite Str. 33-37) enthält; es war kein Band aufzufinden, der die Planung des 2. Bauabschnitts (Breite Str. 28-32) enthält. Für die Bebauung Breite Str. 26 (Bankfiliale, Laden) ist eine Bauakte im Bauaktenarchiv vorhanden. An das Landesarchiv Berlin sind laut Auskunft von Dr. Luchterhandt vom 16.6.2021 nur die Bauakten der Altbebauung bis 1960 sowie der B-Plan abgegeben worden. Die Zahl der Wohnungen im 2. BA ist bei der Ortsbegehung am 17.6.2021 ermittelt worden.

Die Planung der Wohnanlage und des Geschäftszentrums Breite Straße 26-37 wurde seit 1960 im Zuge der geplanten Straßenerweiterung der Breiten Straße vom Stadtplanungsamt Wilmersdorf in Zusammenarbeit mit der Wohnungsbaugesellschaft „Neues Heim“ (Neue Heimat), Berlin, vorbereitet. Die Pläne für die Wohn- und Geschäftsanlage sind vom Architekten Dipl.-Ing. Hans Jürgen Heide (1925-1997), Büro Berlin-Steglitz, Lepsiusstraße 54, entworfen worden. H. J. Heide studierte 1946 (?) - 1950 an der TU Berlin Architektur und schloß mit der Diplomnote „gut“ ab. Am 9.6.1974 wurde er in die Architektenliste Berlin (West) bei der Senatsbauverwaltung eingetragen und 1984 in die Liste der Architektenkammer Berlin übernommen. Er gab folgende Bauten für die Aufnahme in die Architektenliste Berlin (West) an: Christstr. 6 (1969), Seelingstr. 15/17 (1970), Kluckstr. 23 (1973), alle für die Neue Heimat Berlin.

Die Breite Straße ist die Hauptstraße der ehem. Dorflage von Schmargendorf, das erstmals 1275 erwähnt wurde. Das gesamte Baugrundstück umfaßt eine Fläche von ca. 200 m Länge x 60 m Tiefe (ca. 1,2 ha). Das Grundstück erstreckt sich auf der Südseite der Breiten Straße der Länge nach zwischen der Dorfkirche und der Warnemünder Straße, der Tiefe nach zwischen der Breiten Straße und dem Friedhof Schmargendorf. Die ältere Bebauung auf der Südseite der Breiten Straße wurde entmietet, vom Land Berlin aufgekauft und abgebrochen, die alte Bebauung auf der Nordseite der Straße blieb erhalten. Für das Grundstück galt die Baustufe III/3 (GRZ = 0,3; GFZ = 0,9).

Die 88 Wohnungen im 1. und 2. Bauabschnitt sind überwiegend Klein-Wohnungen (1-, 2-, 21⁄2-, 22/2-, 3- Zimmer-WE). Im 1. Bauabschnitt sind die drei Häuser Nr. 35-37 als Vierspänner (!) ausgelegt, die Häuser Nr. 33 und 34 als Zweispänner; im 2. Bauabschnitt sind die Häuser Nr. 28, 31, 32 als Dreispänner und die Nr. 29 und 30 Zweispänner ausgeführt worden, wie die Ortsbegehung ergab.

Zwanzig Läden sind im Ergeschoß der langen, drei- und viergeschossigen Wohnzeile untergebracht, weitere acht Läden sind in den drei langestreckten Laden-Pavillons entlang der Breiten Straße angeordnet. Zwischen der Zeile der drei eingeschossigen Laden-Pavillons an der Straße und der zurückgesetzten viergeschossigen Wohnzeile ist eine breite Ladenstraße für Fußgänger angeordnet, die in der Längsachse durch mehrere Pflanzbeete gegliedert ist.

Der 1. Bauabschnitt Breite Straße 33-37 mit 48 WE und 11 Läden (davon 3 in einem Pavillon) ist nach Aktenlage sehr zügig 1962-63 errichtet worden: Vorläufige Bauerlaubnis am 5.1.1962, Richtfest am 10.5.1962, Schluß-Gebrauchsabnahme am 5.3.1963. Eine Baubeginnanzeige fehlt in der Bauakte, der Baubeginn dürfte kurz nach der Vorläufigen Bauerlaubnis erfolgt sein.

Der 2. Bauabschnitt Breite Straße 28-32 mit 40 WE und 17 Läden (davon 5 in zwei Pavillons) ist vermutlich 1964-65 gebaut worden. Auf dem Grundstück Breite Straße 26 sind „um 1965“ die Bankfiliale und ein Ladenpavillon gebaut worden. Die Nummer Breite Straße 27 existiert nicht (!).

 

 

Entscheidend für die Prüfung des Denkmalwertes der Gesamtanlage Breite Straße 26, 28-37 ist der städtebauliche und architektonische Entwurfsgedanke: Der Architekt Hans Jürgen Heide hat aus der ihm gestellten Bauaufgabe „Wohnanlage mit Einkaufszentrum“ eine schlüssige Konzeption entwickelt: Ein Teil der Geschäfte ist in drei langgestreckten Pavillons an der Straße aufgereiht, ein anderer Teil ist im Ergeschoß der langgestreckten drei- und viergeschossigen Wohnzeile untergebracht; dadurch entsteht eine Fußgängerzone zwischen Laden-Pavillons und Wohnzeile mit Pflanzbeeten und Bänken; die eingeschossigen Laden-Pavillons schirmen die zurückgesetzte Wohnzeile vor dem Verkehrslärm auf der Breiten Straße ab, erlauben aber den Blick von den Wohnungen in den Obergeschossen auf das Straßengeschehen; eine langgestreckte, u-förmige Erschließungsstraße zwischen Wohnzeile und Friedhof ermöglicht die Belieferung der Geschäfte im Erdgeschoß der Wohnzeile, die Zufahrt zu den Parkplätzen und die Leerung der Müllcontainer am Rande der Erschließungsstraße. Die Wohnungen der Wohnzeile sind mit ihren Loggien nach Süden zum Grünraum des Friedhofs orientiert. Die Entwurfskonzeption der Gesamtanlage besitzt eine hohe funktionale Qualität für innerstädtisches Wohnen in Verbindung mit einem Geschäftszentrum mit Bankfilialen, Buchhandlung, Café, Textil- und Schuhgeschäften und Läden für den täglichen Bedarf. Hinzu kommt eine ausgeprägte formale Gestaltung der Wohnanlage mit ihren Eingangsbereichen, der Ladenpavillons mit ihren weit auskragenden Pultdächern, den schwarzen Kleinmosaiksockeln, den schrägen Schaufensterzonen, die die Pavillons außerordentlich transparent erscheinen lassen, und den Verbindungsdächern zwischen Laden- und Wohnzeile, die Schutz vor der Witterung bieten.

Die Gesamtanlage Breite Straße 26, 28-37 ist denkmalwert als Denkmalbereich gemäß § 2 Abs. 3 Denkmalschutzgesetz Berlin wegen ihrer herausragenden geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen, städtebaulichen Bedeutung. Ihre Erhaltung liegt im Interesse der Allgemeinheit.

Die künsterische und städtebauliche Bedeutung der Gesamtanlage ist gegeben, weil der Entwurf eine in sich außerordentlich schlüssige, funktionale Entwurfskonzeption für Wohnen und Gewerbe (Einkaufszentrum) auf einem langgestreckten Grundstück im Mischgebiet an der Breiten Straße in Schmargendorf im Zuge der Verkehrsplanung für die Verbreiterung der Breiten Straße aufweist. Die Schlüssigkeit und Funktionalität der Gesamtanlage erweist sich durch die Konzeption mit den Ladenpavillons an der Hauptverkehrsstraße und der zurückgesetzten Wohnzeile, zwischen denen eine Fußgängerzone mit Pflanzbeeten angelegt ist; die Wohnzeile ist mit ihren Wohnräumen und Loggien vom Verkehr abgewandt nach Süden in den Grünraum des Friedhofs orientiert, eine U- förmige, schmale Erschließungsstraße südlich der Wohnzeile ermöglicht die Belieferung der Läden, die Erschließung der Parkplätze und die Leerung der Müllcontainer.

Die geschichtliche Bedeutung der Gesamtanlage ist gegeben, weil durch die Gesamtanlage die ehemalige Dorflage von Schmargendorf in einem weiteren Schritt durch eine Wohnanlage mit einem Einkaufszentrum an der Breiten Straße zu Beginn der 1960er Jahre gegenüber der erhaltenen älteren Bebauung von 1890/1900 weiter urbanisiert worden ist.

Die wissenschaftliche Bedeutung der Gesamtanlage ist gegeben, weil der Verstädterungsprozeß der ehemaligen Dorflage Schmargendorf noch nicht ausgiebig erforscht worden ist, insbesondere hier die Verknüpfung von Verkehrsplanung 1960 mit dem Ziel der „autogerechten Stadt“ und dem Ziel der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum und einem städtischen Einkaufszentrum durch die Tochtergesellschaft „Neues Heim“ der Neuen Heimat.

Das Interesse der Allgemeinheit an der Erhaltung der Gesamtanlage beruht auf der Wahrnehmung der Qualität der Anlage, die das durchschnittliche Bauschaffen der Epoche der 1960er Jahre weit überragt, durch unbefangene Passanten sowie auf der Einschätzung der Anlage durch einen großen Kreis von Fachleuten in der Fachliteratur (siehe unten).

Die Expertengruppe des Denkmalbeirates der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf empfiehlt deshalb die Unterschutzstellung der Gesamtanlage Breite Straße 26, 28-37 in Berlin-Schmargendorf gemäß § 2 Abs. 3 Denkmalschutzgesetzt Berlin.

Berlin, 5.7.2021

R. Brüggemann, Dr. W. Fest, W. Jockeit, Dr. J. Lautsch, A. Solmsdorf, Prof. Dr. h.c. W. Wang, Dr. D. Worbs

 

Literatur:

Architekten- und Ingenieur-Verein zu Berlin (Hg.): Berlin und seine Bauten. Teil IV A Wohnungsbau. Berlin – München – Düsseldorf 1970, S. 304 (Karte), S. 415 (Objekt 397).

Architekten- und Ingenieur-Verein zu Berlin (Hg.): Berlin und seine Bauten. Teil VIII A Bauten für Handel und Gewerbe. Berlin - München – Düsseldorf 1978, S. 281, Abb. 334, S. 293.

Hans Jürgen Rach: Die Dörfer in Berlin. Ein Handbuch der ehem. Landgemeinden im Stadtgebiet von Berlin. Berlin 1990, S. 291-293 [Schmargendorf].

 

1


 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: einstimmig dagegen:          Enthaltung: 

 
 

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