Auszug - Caprivibrücke  

 
 
62. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau Teilnehmer möchten sich bitte im BV-Büro (begrenzte Besucherzahlen) anmelden sowie bei Teilnahme in der Sitzung einen Nachweis erbringen (geimpft, genesen, getestet)
TOP: Ö 3.7
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Beschlussart: vertagt
Datum: Fr, 13.08.2021 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 18:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
1977/5 Caprivibrücke
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Fraktion 
Verfasser:Recke/Heyne 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss

BV Heyne begründet, dass ein bereits beschlossener Antrag bezüglich der Caprivibrücke nicht dem Schutzziel entsprechen würde. Er schlägt daher vor, durch den Tausch von Radspur und Parkplätzen eine natürliche Barriere zu errichten, um Radfahrerinnen und Radfahrer zu schützen. Dafür bittet er um Zustimmung.

 

BV Kaas Elias entgegnet, dass bereits eine Beschlusslage vorhanden sei. Er würde dem neuen Antrag keine Zustimmung erteilen.

 

BD Frey empfindet den Antrag der FDP-Fraktion als sinnvoller. Der aktuelle Antrag sei konzeptlos und zu schnell beschlossen worden.

 

BV Kaas Elias erwidert, dass es kein Schnellschuss gewesen wäre. Es hätte viele Diskussionen und eine umfangreiche Planung gegeben.

 

BV Sell zieht einen Vergleich zur Kantstraße. Parkende PKW würden eine Schutzmauer zu Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern bilden. Er unterstütze den Antrag der FDP-Fraktion.

 

BD Schmitt äußert, dass es sich hierbei nicht um eine separate Maßnahme handeln würde. Die Änderung müsse im Gesamtkonzept der Opernroute betrachtet werden. Er schlägt vor, den Antrag noch einmal mitzunehmen und ihn dann in das Gesamtkonzept einzugliedern.

 

BV Dr. Murach wendet ein, dass eine Machbarkeitsstudie wichtig wäre, bevor man eine Entscheidung treffe.

 

BD Frey schildert die Situation in der Kantstraße. Hier würde der Radweg rechts vom Parkstreifen geführt werden. Er fragt, BzStR Schruoffeneger, wie die Verkehrsgefährdung hier eingeschätzt werde.

 

BzStR Schruoffeneger erläutert, dass die beiden Straßen nicht vergleichbar wären. Auf der einen würde es viele Grundstückseinfahrten und Kreuzungen geben, in der anderen lediglich zwei.

 

BV Heyne weist darauf hin, dass ein Parkplatzbedarf weiterhin gegeben sei. Er bittet außerdem darum, dass der Antrag vertagt werde. Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.


 

 
 

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