Auszug - Keine Lastwagen auf dem Heckerdamm
BV Dr. Murach möchte eine Änderung in der Antragsformulierung bezüglich des Anlieger-Wirtschaftsverkehrs vornehmen. Außerdem solle das zulässige Fahrzeuggewicht auf 7,5t heraufgesetzt werden.
BzStR Schruoffeneger informiert, dass der Vorgang schon einige Zeit andauern würde. Momentan würde der Antrag bei SenUVK liegen. Das Bezirksamt habe auf Nachfrage erfahren, dass die zuständige Mitarbeiterin längerfristig nicht im Dienst wäre.
BV Sell zeigt sich verwundert darüber, dass der Antrag schon in Bearbeitung sei.
BzStR Schruoffeneger klärt auf, dass die Beschlusslage aus dem Jahr 2015 stamme.
BV Heyne fragt, ob in der Prüfung auch Verkehrszählungen stattgefunden hätten.
BzStR Schruoffeneger sagt, dass beim Ortstermin im Februar 2020 eine Zählung aus dem Jahr 2019 vorgestellt worden wäre.
BV Heyne erklärt, dass es ihm explizit um die LKW-Belastung gehe und stellt die These auf, dass diese seit der Tegel-Schließung zurückgegangen sei. Er fragt demnach, inwieweit der Antrag noch notwendig sei.
BzStR Schruoffeneger antwortet, dass es keine neue Verkehrszählung gebe und er die Frage deshalb nicht beantworten könne.
BV Dr. Murach sagt, dass bei einem Ortstermin die Vermutung aufkam, dass die Straße als Abkürzung zur Autobahn genutzt werde.
BV Heyne äußert, dass solch eine Maßnahme Wirtschaftsunternehmen die Grundlage ihrer Existenz entziehen würde. Für ihn höre es sich nach einer reinen Gefühlsentscheidung an.
BV Sell schlägt vor, dass der Antrag als „durch Verwaltungshandeln erledigt“ gilt. Er möchte den Wirtschaftsverkehr nicht aus der Großstadt verbannen.
BV Dr. Murach bringt ein, dass dadurch Schüler*innen und Senioren*innen gefährdet werden könnten.
BV Sell weist noch einmal darauf hin, dass die Verwaltung bereits handle.
Es folgt die Abstimmung, ob der Antrag durch Verwaltungshandeln erledigt sei:
Zustimmung: 6 Ablehnung: 8 Enthaltung: 0
Es folgt die Abstimmung zum geänderten Antrag:
Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, die zuständigen Stellen in der zuständigen Senatsverwaltung aufzufordern, nun schnellstmöglich den Heckerdamm komplett für die Durchfahrt aller Lkw ab 7,5 t, möglichst sogar ab 3,5 t, mit Ausnahme der Anlieger-Wirtschaftsverkehre zu sperren. Es soll dabei auch geprüft werden, den kompletten Heckerdamm aus dem Hauptstraßennetz herauszunehmen und dem Nebenstraßennetz in die Zuständigkeit des Bezirkes zuzuordnen.
Der BVV ist bis zum 31.10.2021 zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird gebeten, die zuständigen Stellen in der zuständigen Senatsverwaltung aufzufordern, nun schnellstmöglich den Heckerdamm komplett für die Durchfahrt aller Lkw ab 3,5 t, mit Ausnahme der Anlieger-Lieferverkehre (auch Lieferverkehre und Handwerk) zu sperren. Es soll dabei auch geprüft werden, den kompletten Heckerdamm aus dem Hauptstraßennetz herauszunehmen und dem Nebenstraßennetz in die Zuständigkeit des Bezirkes zuzuordnen.
Der BVV ist bis zum 31.08.2021 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 8 Ablehnung: 6 Enthaltung: 0
Die Dringlichkeit wird erteilt. Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, die zuständigen Stellen in der zuständigen Senatsverwaltung aufzufordern, nun schnellstmöglich den Heckerdamm komplett für die Durchfahrt aller Lkw ab 7,5 t, möglichst sogar ab 3,5 t, mit Ausnahme der Anlieger-Wirtschaftsverkehre zu sperren. Es soll dabei auch geprüft werden, den kompletten Heckerdamm aus dem Hauptstraßennetz herauszunehmen und dem Nebenstraßennetz in die Zuständigkeit des Bezirkes zuzuordnen.
Der BVV ist bis zum 31.10.2021 zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird gebeten, die zuständigen Stellen in der zuständigen Senatsverwaltung aufzufordern, nun schnellstmöglich den Heckerdamm komplett für die Durchfahrt aller Lkw ab 3,5 t, mit Ausnahme der Anlieger-Lieferverkehre (auch Lieferverkehre und Handwerk) zu sperren. Es soll dabei auch geprüft werden, den kompletten Heckerdamm aus dem Hauptstraßennetz herauszunehmen und dem Nebenstraßennetz in die Zuständigkeit des Bezirkes zuzuordnen.
Der BVV ist bis zum 31.08.2021 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 8 dagegen: 6 Enthaltung: |
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