Auszug - Energieberichte für 2019 und 2020 vorlegen  

 
 
54. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Klimaschutz, Liegenschaften und Grünflächen
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz, Liegenschaften und Grünflächen Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 24.08.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Zoom-Meeting
Ort:
1871/5 Energieberichte für 2019 und 2020 vorlegen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Sempf/Burth 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BzStR Schruoffeneger erläutert, dass es für Energieberichte keine Anträge geben müsse, das Bezirksamt macht das von sich aus und sei jährlicher Standard. Die Energieberichte seien auf der Webseite zu finden.

 

BV Burth versteht, dass der Bericht von 2020 noch nicht fertig sei. Es erschließe sich ihm nur nicht, wo der Bericht aus dem Jahr 2019 bleibe.

 

BzStR Schruoffeneger antwortet, dass der Bericht seit zwei Monaten auf der Webseite zu finden sei.


Der Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz,

Liegenschaften und Grünflächen empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, den Energiebericht 2019  für die öffentlichen Gebäude des Bezirks vorzulegen und im zuständigen BVV-Ausschuss zu erläutern. Der Energiebericht für 2020 ist zeitnah (bis Juli 2021) zu erarbeiten.

Neben der Darstellung des Bestandes ist auch darzustellen, wie bei den seit 2020 geplanten und begonnenen Investitionen in Neubau und Sanierung öffentlicher Gebäude im Bezirk (insbesondere bei der Schulbauoffensive) der Niedrigstenenergie-Standard nach EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) bzw. nach Gebäudeenergiegesetz des Bundes (GEG) erreicht oder unterschritten wird. Abweichungen von den gesetzlich vorgegebenen Mindeststandards (≤ 40 KWh/m²*a) sind zu begründen. Der Bezirk muss hier wg. der Klimakrise seiner Vorbildfunktion (vgl. Par. 6 EGW Bln) dringend nachkommen.

Der BVV ist bis 31.5.2021 zu berichten.


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: einstimmig dagegen:          Enthaltung: 

 
 

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