Auszug - Straßensperrung konsequent umsetzen - illegale Durchfahrt unterbinden
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BV Juckel begründet den Antrag.
BV Hertel sieht dem Antrag eher schwierig. Für den Fließverkehr ist das Ordnungsamt gar nicht zuständig, sondern die Polizei. Des Weiteren führt er an, dass für bauliche Veränderungen die Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt zuständig ist.
BV Recke ist der Meinung, dass der Antrag differenziert werden muss. Die dauerhaft geforderten Maßnahmen sollten konkret benannt werden. Die FDP-Fraktion lehnt den Antrag ab. Der Schutz von Bürgersteigen bedarf der Analyse des gesamten Bezirks.
BzStR Herz schließt sich der Meinung seiner Vorredner an. Es handelt sich bei dem Durchgangsverkehr tatsächlich um Fließverkehr, wofür die Polizei zuständig ist. Nur Radfahrer können vom Ordnungsamt geahndet werden. Er rät, die Begründung des Antrages zu ändern. Zudem ist zu bedenken, dass die Marktstände ebenfalls Platz benötigen, daher sind größere Sitzgelegenheiten ungünstig.
BV Wapler sagt, dass sich die Situation z.B. in der Krummestr. grundsätzlich verbessert hat. Es fehlt nicht an baulichen Veränderungen, sondern an Kontrollen.
BV Juckel berichtet, dass das Bezirksamt die geeigneten Maßnahmen zu prüfen hat. Sie weist darauf hin, dass im Antrag „ggf.“ steht, dass bedeutet nicht, dass Hindernisse zu errichten sind. Sie bittet, dass in der Begründung das Ordnungsamt durch die Polizei ersetzt wird. BV Juckel bittet den Antrag zu unterstützen.
BV Sempf sagt, dass alle Alternativen zu bevorzugen sind, anstatt überall Poller aufzustellen. In der geänderten Form stimmt er dem Antrag zu.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten empfiehlt dem Ausschuss für Verkehr und Tiefbau, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, bei allen zukünftigen und laufenden, temporären wie dauerhaften, Sperrungen von Straßen für den motorisierten Durchgangsverkehr dafür zu sorgen, dass errichtete Absperrungen nicht durch den motorisierten Verkehr um- oder durchfahren werden. Dazu ist insbesondere bei angrenzenden Bürgersteigen, Plätzen und anderen Freiflächen darauf zu achten, dass diese nicht zur Umfahrung des Hindernisses genutzt werden können. Hierzu sind ggf. weitere Hindernisse (bspw. in Form von unverrückbaren improvisierten Sitzgelegenheiten, Pollern o.ä.) auf den angrenzenden Flächen zu errichten.
Temporäre Straßensperrungen sind darüber hinaus so sicher zu gestalten, dass die Absperrung, bspw. Baustellenbarken, nicht einfach verschoben werden können, um die Sperrung zu umgehen.
Der BVV ist bis zum 31.08.2021 zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird beauftragt, bei allen zukünftigen und laufenden, temporären wie dauerhaften, Sperrungen von Straßen für den motorisierten Durchgangsverkehr dafür zu sorgen, dass errichtete Absperrungen nicht durch den motorisierten Verkehr um- oder durchfahren werden. Dazu ist insbesondere bei angrenzenden Bürgersteigen, Plätzen und anderen Freiflächen darauf zu achten, dass diese nicht zur Umfahrung des Hindernisses genutzt werden können. Hierzu sind ggf. weitere Hindernisse (bspw. in Form von unverrückbaren improvisierten Sitzgelegenheiten, Pollern o.ä.) auf den angrenzenden Flächen zu errichten.
Temporäre Straßensperrungen sind darüber hinaus so sicher zu gestalten, dass die Absperrung, bspw. Baustellenbarken, nicht einfach verschoben werden können, um die Sperrung zu umgehen.
Der BVV ist bis zum 31.08.2021 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 8 dagegen: 4 Enthaltung: 3 |
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