Auszug - Querungen für zu Fuß Gehende in der Mehlitzstraße und Wilhelmsaue freihalten
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BV Wapler begründet den Antrag.
BV Hertel berichtet, dass der Parkdruck hoch ist. Auf der Straßenseite, wo der Spielplatz ist, ist das Parken erlaubt. Auf der anderen Straßenseite stehen Poller, die das Parken nicht ermöglichen. Er versteht nicht, warum das Ordnungsamt auf diese Örtlichkeit einen größeren Fokus legen sollte.
BzStR Herz teilt die Grunddarstellung von BV Wapler. An der nordöstlichen Ausfahrt (Mehlitzstr./ Berliner Str.) hat er wahrgenommen, dass Fahrzeuge vermehrt auf Sperrflächen parken. Er merkt an, dass der Satz „Falsch geparkte Fahrzeuge sind abzuschleppen.“, eine Ermessensreduzierung auf Null bedeuten würde. BzStR Herz schlägt eine Umformulierung vor. BV Recke informiert, dass im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt durch BzStR Schruoffeneger gesagt wurde, dass nicht das Ziel ist, jede Straßenecke mit einem Poller zu versehen. Ordnungsrechtliche Maßnahmen sind zielführend, daher sollte der 3. Satz gestrichen werden.
BV Wapler greift den Vorschlag von BV Recke teilweise auf und formuliert diesen als Prüfauftrag um.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, mit dem Ordnungsamt dafür zu sorgen, dass die Querungen für zu Fuß Gehende in der Mehlitzstraße und Wilhelmsaue nicht zugeparkt werden. Falsch geparkte Fahrzeuge sollen konzequent umgesetzt werden. Zudem ist zu prüfen, ob durch temporäre oder bauliche Maßnahmen (Baken, Poller, Fahrradabstellanlagen) das Parken auf den Querungsflächen unmöglich gemacht werden kann. Der BVV ist bis zum 30.09.2021 zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird gebeten, mit dem Ordnungsamt dafür zu sorgen, dass die Querungen für zu Fuß Gehende in der Mehlitzstraße und Wilhelmsaue nicht zugeparkt werden. Falsch geparkte Fahrzeuge sind abzuschleppen. Zudem sollen temporäre oder bauliche Maßnahmen (Baken, Poller, Fahrradabstellanlagen) das Parken auf den Querungsflächen nicht mehr ermöglichen.
Der BVV ist bis zum 30.09.2021 zu berichten. Abstimmungsergebnis:
dafür: 10 dagegen: 0 Enthaltung: 4 |
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