Auszug - Informationsveranstaltung zum Haushaltsplan 2022/2023
Herr Dieke führt zum Antrag aus und möchte diesen gleichzeitig derart abändern, dass es sich im Ergebnis nur noch um eine Informationsveranstaltung handelt. Aufgrund der momentanen, coronabedingten Situation sei nichts anderes denkbar. Nach einer kurzen Diskussion zum möglichen Zeitpunkt dieser Veranstaltung verweist Herr Naumann auf den am 8.6.2021 geplanten Eckwertebeschluss zum Haushalt 2022/2023 und fragt die Ausschussmitglieder, ob ihnen der bereits durch den FB Fin aufgestellte Zeitplan vorliegt, was verneint wird. Es wird zugesagt, diesen dem Protokoll beizufügen (s. Anlage 1). Weiterhin weist Herr Naumann auf das bevorstehende Ende der Wahlperiode hin, und dass eine neue BVV den Haushalt beschließen werde. Frau Kloses Frage nach einer möglichen vorläufigen Haushaltswirtschaft zu Beginn des Jahres 2022 wird bejaht. Es besteht Einigkeit darüber, den Sachstand zum Haushalt 2022/2023 in einer künftigen Sitzung erneut aufzurufen. Nach Aussprache wird der Antragstext wie folgt abgeändert:
Der Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, Bürger*innen im Bezirk im Sinne des § 40 (2) BezVwG auf einer Informationsveranstaltung rechtzeitig über den Bezirksdoppelhaushalt 2022/2023, seine Grundlagen sowie Ziele, Zwecke und Auswirkungen zu unterrichten und die Planungen öffentlich mit Bürger*innen zu diskutieren.
Die Informationsveranstaltung ist zwischen dem Eckwertebeschluss des Bezirksamts und den Haushaltsberatungen durchzuführen.
Bei der Vorbereitung der Veranstaltung sind folgende Vorgaben vom Bezirksamt zu beachten:
- auf der Internetseite des Bezirks (mindestens vier Wochen vor dem Termin) - über Informationsflyer und/oder Plakate an den Standorten des Bezirksamts mit Kund*innenverkehr, in Stadtteilzentren, Jugendzentren, Bibliotheken und weiteren bezirklichen Einrichtungen in allen Bezirksregionen (mindestens vier Wochen vor dem Termin) - über die Lokalpresse
Der BVV ist bis zum 30.6.2021 zu berichten. Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, Bürger*innen im Bezirk im Sinne des § 40 (2) BezVwG auf Informationsveranstaltungen rechtzeitig über den Bezirksdoppelhaushalt 2022/2023, seine Grundlagen sowie Ziele, Zwecke und Auswirkungen zu unterrichten und die Planungen öffentlich mit Bürger*innen zu diskutieren.
Die Informationsveranstaltungen sind nach der Übermittlung der Globalsummen an die Bezirke/vor dem Eckwertebeschluss des Bezirksamts sowie während der Beratungen/vor Beschluss des Haushaltsplans durchzuführen.
Bei der Vorbereitung der Veranstaltungen sind folgende Vorgaben vom Bezirksamt zu beachten:
auf der Internetseite des Bezirks (mindestens vier Wochen vor dem jeweiligen Termin) über Informationsflyer und/oder Plakate an den Standorten des Bezirksamts mit Kund*innenverkehr, in Stadtteilzentren, Jugendzentren, Bibliotheken und weiteren bezirklichen Einrichtungen in allen Bezirksregionen (mindestens vier Wochen vor dem jeweiligen Termin) über die Lokalpresse (langfristige Ankündigung der Veranstaltungsreihe mit Terminen sowie kurzfristig vor den jeweiligen Terminen)
Der BVV ist bis zum 31.01.2021 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 9 dagegen: 0 Enthaltung: 4 |
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