Auszug - Übungsleiter*innen auf die Spielplätze bringen
Herr Saßen begründet den Antrag für die SPD-Fraktion. Die Vereine hätten durch die pandemiebedingten Einschränkungen viele Mitglieder verloren. Kontrollierte Alternativangebote auf geeigneten Spielplätzen könnten sowohl den Vereinen als auch den Kindern und Jugendlichen helfen, Sport auszuüben.
Frau Wagner schlägt vor, einen Prüfauftrag zu formulieren, da die InfSchMV nicht unterwandert werden solle.
Frau Schmitt-Schmelz erläutert: Übungsleiter*innen können derzeit nur in geringem Umfang im Jugendsport auf den Sportanlagen eingesetzt werden, daher ist die Idee, einen i. S. d. InfSchMV regulierten Betrieb auf den Spielplätzen zu organisieren, folgerichtig. Verbote werden damit nicht umgangen. Die Vereine könnten so für sich werben. Auch ein Einsatz von Honorarkräften aus dem Jugendbereich wäre vorstellbar.
Im Folgenden werden die Bedenken diskutiert: Bewegungs- und Spielangebote sei eine zu schwammige Formulierung. Es könnten zusätzlich Kinder und Jugendliche durch die kostenlosen Angebote angelockt werden, was zu ungewollten Ansammlungen führen könnte. Rechtlich und versicherungstechnisch würden sich die an die Vereine gebundenen Übungsleiter*innen in einer Grauzone bewegen. Die Finanzierung müsste gesichert und die Empfänger*innen der Leistungen bestimmt werden, Koordination und Haftung müssten geregelt werden.
In der geänderten Fassung wird der Antrag wie folgt angenommen: Der Ausschuss für Sport empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob und wie gemeinsam mit dem Landessportbund, dem Bezirkssportbund und den Vereinen im Bezirk ein Angebot geschaffen werden kann, bei dem Übungsleiter*innen auf Spielplätzen eingesetzt werden können.
Die Übungsleiter*innen sollen dabei als Ansprechpartner*innen vor Ort fungieren. Sobald es nach der Corona-Eindämmungsverordnung wieder erlaubt ist, könnten die Übungsleiter*innen zudem freie Bewegungs- und Spieleangebote auf den Spielplätzen anbieten. Dabei sind, im Rahmen der geltenden Regelungen, geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine Infektion zu vermeiden.
Die gemachten Erfahrungen sollen dafür verwendet werden, um solche Kooperationen auch nach der Pandemie-Zeit anbieten zu können.
Durch die Angebote soll auf den Spielplätzen keine Konkurrenz um den vorhandenen Platz entstehen. Sie sollen sich an die nutzenden Kinder auf dem Spielplatz richten.
Die Übungsleiter*innen sollen für die geleistete Arbeit eine Aufwandsentschädigung gemäß der Übungsleiterpauschale erhalten.
Der BVV ist bis zum 28.02.2021 zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird gebeten, gemeinsam mit dem Landessportbund, dem Bezirkssportbund und den Vereinen im Bezirk ein Angebot zu schaffen, bei dem Übungsleiter*innen auf Spielplätzen eingesetzt werden können.
Die Übungsleiter*innen sollen dabei als Ansprechpartner*innen vor Ort fungieren. Sobald es nach der Corona-Eindämmungsverordnung wieder erlaubt ist, könnten die Übungsleiter*innen zudem freie Bewegungs- und Spieleangebote auf den Spielplätzen anbieten. Dabei sind, im Rahmen der geltenden Regelungen, geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine Infektion zu vermeiden.
Die gemachten Erfahrungen sollen dafür verwendet werden, um solche Kooperationen auch nach der Pandemie-Zeit anbieten zu können.
Durch die Angebote soll auf den Spielplätzen keine Konkurrenz um den vorhandenen Platz entstehen. Sie sollen sich an die nutzenden Kinder auf dem Spielplatz richten.
Die Übungsleiter*innen sollen für die geleistete Arbeit eine Aufwandsentschädigung gemäß der Übungsleiterpauschale erhalten.
Der BVV ist bis zum 28.02.2021 zu berichten. Abstimmungsergebnis: dafür: 8 dagegen: 5 Enthaltung: 0 |
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