Auszug - Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung  

 
 
42. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit - Zoom-Meeting - Gäste möchten sich im BV-Büro anmelden (bvv@charlottenburg-wilmersdorf.de). Sie erhalten die Zugangsdaten per E-Mail.-
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 25.03.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Zoom-Meeting
Ort:
 
Beschluss


BzStR Wagner berichtet, dass die Einschränkungen im Zugang zum Rathaus und damit auch zu den Angeboten des Amtes für Soziales im Rathaus Charlottenburg und dem Teilhabefachdienst Soziales im Dienstgebäude am Hohenzollerndamm durch den Krisenstab des Bezirksamtes weiter verlängert wurden. Alle Kontakte sollen weiterhin überwiegend schriftlich und telefonisch erfolgen. Vorsprachen gibt es nur in Notfällen in der Sozialen Wohnhilfe und im Bereich der Grundsicherung und dem Asylbewerberleistungsgesetz.

 

 

In der 40. Sitzung des Ausschusses hat der Vorsitzende die Frage gestellt, ob das Bezirksamt durch das Rechtsamt prüfen lassen kann, ob der Pro Femina

e. V. durch das Bezirksamt verpflichtet werden kann, bei der Bewerbung der angebotenen Schwangerschaftsberatungen ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass kein Beratungsschein nach § 219 StGB ausgestellt werden darf.

 

Ergebnis:

 

Es fehlt bereits an einer sachlichen Zuständigkeit des Bezirksamtes für ein solches hoheitliche Vorgehen gegenüber dem Pro Femina e. V. Überdies dürfte keine derartige Informationspflicht von allgemeinen Schwangerschaftsberatungsstellen bestehen.

Eine sachliche Zuständigkeit des Bezirksamtes ergibt sich nicht aus dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz – GDG), da die von dem Pro Femina e. V. betriebenen allgemeinen Schwangerschaftsberatungsstellen keine Einrichtungen des Gesundheitswesens im Sinne des § 13 GDG darstellen. Die Schwangerschaftsberatungsstellen unterliegen folglich nicht der Aufsicht des Gesundheitsamtes. Auch nach dem Gesetz zur Regelung des Verfahrens zur Anerkennung von Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz und zur Meldung von Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen (Schwangerenberatungsstellengesetz – SchwBG) ergibt sich keine Zuständigkeit des Bezirksamts. Zuständige Stelle im Sinne des SchwBG ist nach § 3 Abs. 1 SchwBG die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung. Das SchwBG regelt zudem allein die Anerkennung von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und die Verpflichtung allgemeiner Schwangerschaftsberatungsstellen, die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit anzuzeigen.

Auch aus anderen Gesetzen (wie dem AZG oder dem ASOG) ergibt sich keine Zuständigkeit des Bezirksamtes, zumal es an einer gesetzlich normierten Verpflichtung allgemeiner Schwangerschaftsberatungsstellen fehlt, auf die fehlende Möglichkeit der Ausstellung von Beratungsscheinen im Sinne § 219 StBG explizit hinzuweisen. Eine solche Informationspflicht könnte sich aus dem Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz – SchKG) ergeben, ist aber dort für allgemeine Schwangerschaftsberatungsstellen nicht vorgesehen.

Auf der Internetseite des Pro Femina e. V. wird zudem darauf hingewiesen, dass Beratungsscheine nicht ausgestellt werden, auch wenn dieser Hinweis nicht an prominenter Stelle, sondern unter der Rubrik „Über uns“ bei dem Punkt „Unsere Arbeit“ erfolgt. Überdies gibt der Pro Femina e. V. auch nicht wahrheitswidrig an, eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle zu sein, sondern nennt sein Beratungsangebot ein kostenfreies Beratungsangebot für Frauen im Schwangerschaftskonflikt. Eine solche Beschreibung dürfte gesetzlich noch zulässig sein. Selbst wenn in dieser Umschreibung eine unzulässige Irreführung von hilfesuchenden Frauen gesehen werden sollte, wäre eine Zuständigkeit des Bezirksamtes nicht gegeben.

 

Weiter berichtet BzStR Wagner, dass das Bezirksamt 1000 Notfalldosen für bedürftige Menschen von der Johanniter-Unfall-Hilfe erhalten hat. Die von der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. kostenfrei zur Verfügung gestellten 1000 Dosen wurden der Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen, Krebs sowie Menschen im fortgeschrittenen Lebensalter zur Verfügung gestellt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstelle des Gesundheitsamts werden die Notfalldosen bei ihren Hausbesuchen bedürftigen Menschen überreichen.

 

BzStR Wagner informiert, dass seit 1.12.2020 in Charlottenburg-Wilmersdorf täglich von Montag bis Freitag Einschulungsuntersuchungen für das Schuljahr 2021/22 stattfinden. Bisher wurden Stand 10.03.21 von 2942 Einschulungsuntersuchungen 1043 durchgeführt. Kita-Reihenuntersuchungen finden z.Zt. in Charlottenburg-Wilmersdorf nicht statt, da diese keine gesetzlichen Pflichtuntersuchungen sind. Sie werden nicht nachgeholt. Für die Einschulungsuntersuchungen für das Schuljahr 2020/21wurde in Charlottenburg-Wilmersdorf allen Eltern ein Termin angeboten. Von den zur Einschulung untersuchten Kinder im Jahr 2020 hatten 36,9 % Sprachauffälligkeiten, 13,1% Visuomotorische Auffälligkeiten (Koordination von visueller Wahrnehmung und Bewegungsapparat) und 7,9% Adipositas.

 

BzStR Wagner informiert zum aktuellen Infektionsgeschehen der Schulen im Bezirk

– Stand 25.03.21:

 

Allgemeinb. Schulen

 

Index

Anzahl Quarantäne

 

SuS

LK/Erz/MA

SuS

Lk/Erz./MA

Grundschulen

16

9

58

10

Gym/ISS

6

5

14

2

Fö-Z

2

1

6

5

Insgesamt

24

15

78

17

 

B117:  an 5 Schulen (4 MA, 1 S)

______________________________________________________________

OSZs Stand 25.03.21:

Index

Anzahl Quarantäne

SuS

LK/Erz/MA

SuS

Lk/Erz./MA

8

0

13

7

 

B117:   an einer Schule (1 S)

_______________________________________________________________

Private Schulen Stand 25.03.21:

Index

Anzahl Quarantäne

SuS

LK/Erz/MA

SuS

Lk/Erz./MA

5

0

10

1

 

B117:  0

__________________________________________________________________________

Legende:

SuS = Schülerinnen und Schüler
LK = Lehrkräfte
Erz = Erzieherinnen und Erzieher
MA = Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

 

BV Biewener merkt zu den Einschulungsuntersuchungen an, ob die genannten Zahlen im Verhältnis zu den vergangenen Jahren gesetzt werden könnten. Insbesondere wäre interessant zu erfahren, wie es sich mit den Sprachauffälligkeiten und visuomotorischen Auffälligkeiten verhalten hat und ob es gerade durch Corona zu Verschiebungen gekommen ist. BzStR Wagner sagt Zulieferung zu. BzStR Wagner berichtet auf Nachfrage von BV Taschenberger zur bestehenden dritten Coronawelle, dass das Gesundheitsamt derzeit eine komplette Nachverfolgung darstellen kann. Weiter hat das Bezirksamt weitere 80 Kräfte in der Reserve, die bei dringendem Bedarf zur Nachverfolgung einsetzbar wären. In diesem Fall müssten allerdings auch die Einschulungsuntersuchungen wieder eingestellt werden. Probleme bereitet dem Bezirksamt die Änderung der Verfahrensweise der Außeneinstellungen für das Coronateam durch die Senatsfinanzverwaltung. BV Taschenberger macht aufmerksam, dass zunehmend auch die eins- bis vierzehnjährigen derzeit betroffen sind und fragt weiter, ob dem Bezirksamt „long covid“ – Erfahrungen/Berichte vorliegen. BzStR Wagner macht hinsichtlich „long covid“ auf ein Projekt in Westend aufmerksam. Er sagt hierzu Informationen zu. Fragen zu Inzidenzen werden von BzStR Wagner beantwortet. Zum aktuellen Zustand des „Sonderkrankenhauses Messegelände“ berichtet BzStR Wagner, dass dieses theoretisch sofort ans Netz gehen könnte; problematisch sieht es derzeit beim Personal aus, dass nicht ausreichend zur Verfügung steht.

 

BV Juckel macht auf die Räumung von Obdachlosenplätzen am Stuttgarter Platz aufmerksam und fragt das Bezirksamt, welche Kommunikation mit den Obdachlosen im Vorfall stattfand, welche Alternativen angeboten wurden, wohin wurden die Obdachlosen verbracht und was mit dem Hab und Gut der Obdachlosen passiert ist. BzStR Wagner verweist bezüglich auf die Räumungen auf die Zuständigkeit von BzStR Herz. Zu sagen ist, dass die bezirkliche Soziale Wohnhilfe mehrfach Angebote unterbreitet und Hilfe (z. B. dauerhafte Wohnangebote in der kalten Jahreszeit) angeboten hat. Platzverweise wurden angeordnet, das Hab und Gut wurde nicht angetastet.

 

BV Kaas Elias fragt nach den aktuellen Stellenbesetzungen im Gesundheitsamt und nach dem Sachstand zu SORMAS. BzStR Wagner teilt mit, dass die besagten fünf Stellen besetzt sind. Derzeit sind noch ca. 9 Stellen im „regulären“ Gesundheitsamt zu besetzen. Ansonsten wurden weit über 60 Einstellungen vorgenommen, der Einsatz der Bundeswehr wird zurückgefahren. SORMAS läuft im Gesundheitsamt immer noch im Parallelbetrieb; im Vollbetrieb wird derzeit DEMIS genutzt.

 

Auf Nachfrage von BV Sell zu Bestellungen von Beatmungsgeräten für die Messehallen verweist BzStR Wagner auf die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Gesundheit.

 

BV Körting macht darauf aufmerksam, dass die Wohnungslosen wieder am Stuttgarter Platz nächtigen.

 

BV Tschörtner spricht die mobile Zwischenlösung für den Drogenkonsumraum an und fragt nach dem Sachstand. BzStR Wagner informiert, dass die zugesicherten Mittel für 2020 für den Leopoldplatz verwendet worden sind. Die Zwischenlösung mit dem Truck ist nicht aufgegeben worden. Das Projekt Fahrradparkhaus nimmt langsam Gestalt an und ein großes Interesse besteht weiter, eine feste Unterkunft für Abhängige zu schaffen. Auch der Immobilienmarkt wird in Zusammenarbeit mit Fixpunkt weiter intensiv beobachtet. Alle drei Varianten werden weiterverfolgt.

 

 
 

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