Auszug - Lentzeallee  

 
 
42. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit - Zoom-Meeting - Gäste möchten sich im BV-Büro anmelden (bvv@charlottenburg-wilmersdorf.de). Sie erhalten die Zugangsdaten per E-Mail.-
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 25.03.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Zoom-Meeting
Ort:
 
Beschluss


BzStR Wagner berichtet, dass die Gespräche zur weiteren Nutzung des Gebäudes in den vergangenen Wochen intensiv weitergeführt wurden. Entscheidend kommt es darauf an, dass die Interessen der Wilmersdorfer Seniorenstiftung, dem Bezirk und der Gewobag für eine weitere Nutzung des Gebäudes in Einklang gebracht werden. Die Gewobag hat in den Gesprächen eindeutig die Position bezogen, dass auf absehbare Zeit kein Neubau an dem Standort vorgesehen wird, sondern ein langfristiger Mietvertrag mit einer sozialen Nutzung des Gebäudes geschlossen werden soll. Dabei erwartet die Gewobag, dass ein zukünftiger Mieter notwendige Investitionen oder Umbauten selbst finanziert und im Gegenzug die Miete auf einem günstigen Niveau verbleibt. Der Vorstand der Wilmersdorfer Seniorenstiftung favorisiert aktuell den Träger Oberlinhaus als Nutzer für das Gebäude. Das Oberlinhaus sucht dringend einen neuen Standort für das Elsa-Brandström-Haus in der Taubertstraße 14 im Grunewald. Dieses Haus ist das Zuhause von insgesamt 40 Menschen im Alter von über 18 Jahren mit kognitiven Beeinträchtigungen und besonderem Förderbedarf. Neben dieser besonderen Wohnform soll das Café im Erdgeschoss als offenen Stadtteil-Café betrieben werden, es soll ein Beschäftigungs- und Förderbereich für Menschen mit Teilhabebeeinträchtigung in das Gebäude einziehen und eine heilpädagogische Tagesgruppe für vorübergehend nicht schulfähige Kinder mit Behinderungen ist angedacht. Die Nutzung der Schweinfurthstraße für das Projekt INKLUSIO soll längerfristig fortgesetzt werden. Für diese Art der Nutzung sind umfangreiche Sanierungs- und Umbauarbeiten erforderlich, für die aktuell die rechtlichen Rahmenbedingungen besprochen und geprüft werden. r den 29.3.2021 ist die nächste Sitzung des Vorstands der Stiftung vorgesehen. Die Hoffnung ist, dass in dieser Sitzung bereits eine Entscheidung zur weiteren Nutzung des Gebäudes treffen werden kann.

 

BV Kosubek befürchtet, dass das Haus besetzt werden könnte und fragt das Bezirksamt wie lange der Leerstand verwaltet werden soll. BV Biewener zeigt sich enttäuscht, dass offensichtlich keine Senioreneinrichtung am Standort erhalten bleibt und sieht demzufolge satzungsrechtliche Probleme. BzStR Wagner führt aus, dass sowohl die Gewobag als auch das Bezirksamt daran interessiert ist, dass das Gebäude schnellstmöglich wieder einen Nutzer hat. Zur Frage von BV Biewener führt BzStR Wagner aus, dass die Wilmersdorfer Seniorenstiftung (WSS) in diesem Gebäude Mieter war; der Mietvertrag ist gekündigt. D.h., der Mietvertrag endet Ende Juni 2021, danach besteht kein Einfluss auf die zukünftige Nutzung. In einem gekündigten Gebäude besteht keine Verpflichtung Pflege stattfinden zu lassen. Jedoch wird alles getan, dass dieser Standort einem sozialen Zweck zugeführt werden wird. BV Kaas Elias bemerkt, dass nach seiner Kenntnis der Standort für Pflege gebunden ist und fragt, ob ein neuer Träger den Standort nur zwischen- oder dauernutzen wird. Weiter fragt er nach dem Kostenträger für die Sanierung der Schweinfurthstraße. BzStR Wagner korrigiert, dass die Lentzeallee saniert werden wird; eine Teilsanierung in der Schweinfurthstraße hat stattgefunden, so dass das Projekt INKLUSIO dort stattfinden kann. Der kommende Träger wird das Haus dauerhaft nutzen wollen. BzStR Wagner macht noch einmal deutlich, dass die Bindung des Hauses sozialgebunden ist; es gibt keine Bindung für pflegerische Zwecke. BD Schmidt fragt, ob das Elsa-Brandström-Haus umzieht oder sich erweitert. BzStR Wagner informiert, dass das Haus umziehen würde, sofern es zu einem Vertragsabschluss kommen sollte.

 

 
 

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