Auszug - Themen: Halensee und Lietzensee  

 
 
49. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Klimaschutz, Liegenschaften und Grünflächen - Zoom-Meeting - Gäste möchten sich bitte im BV-Büro anmelden. Sie erhalten dann die Zugangsdaten
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz, Liegenschaften und Grünflächen Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 16.03.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Zoom-Meeting
Ort:
 
Beschluss


BzStR Schruoffeneger äußert, dass es am besten wäre mit dem Lietzensee zu beginnen, da es eine gute Gelegenheit für Herr Flenker sei sich vorzustellen.

 

Herr Flenker stellt sich als neuer Fachbereichsleiter „Grünflächen“ im Bezirksamt vor. Er öffnet eine Karte für den Lietzensee (Zoom-Bildschirmübertragung.)

Er führt aus, dass vor Jahren ein Parkpflegewerk erstellt worden sei. Auf dieser Grundlage basieren die Entscheidungen des Grünflächenamtes. Bei dem Thema Röhricht stehe der Bezirk im engen Austausch mit dem Umweltamt und dem Denkmalschutz. Es sei ein guter Kompromiss gefunden worden. Es gehe darum, dass an der Kaskade ein Röhrichtbestand sei, der sich in der Sichtachse befände. Es bestehe der Wunsch das Röhricht zu entfernen. Über die Zulässigkeit habe es eine Diskussion mit Einigung gegeben.

Der Fachbereich Grün habe eine Ausnahmegenehmigung von Umweltamt erhalten das Röhricht zu entfernen, allerdings außerhalb der Vogelbrutzeit. Das Röhricht solle an die Seite umgesetzt werden. Da das Röhricht schützenswert sei, gebe es auch Neupflanzungen.

 

BV Dr. Buß hat eine Frage zu der Verschmutzung des Lietzensees, da an der kleinen Kaskade erst eine Reparatur stattfinden sollte, wenn der See sauberer sei.

 

BzStR Schruoffeneger antwortet, dass es im letzten Jahr eine erste Baumaßnahme zur Wasserreinigung gegeben habe und diese erfolgreich abgeschlossen wurde. Das Bezirksamt befinde sich aktuell in der zweiten Phase, die bisher auch erfolgreich verlaufe.

 

BD Dr. Berger fragt, ob das bestehende Röhricht an eine andere Stelle gesetzt werde, oder ob er entfernt werde und neu gepflanzt. Des Weiteren, merkt er an, dass es Wasservögel sehr schwer haben zu brüten und erkundigt sich, ob es weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Brütens gebe.

 

BV Fest fragt, ob man den Wasserstand wieder auffüllen könne.

 

Herr Flenker, antwortet, dass die Röhrichte umgesetzt würden. Das Ziel sei es, dass das Röhricht sich an den neuen Standorten ungestört etablieren könne. Der Bestand soll nicht verringert werden. Da die Röhrichtpflanzungen für die Vogelbrut vorgesehen seien, werden diese auch später im Jahr stattfinden.

 

BzStR Schruoffeneger antwortet, dass er die Frage zu dem Auffüllen des Wassers nicht beantworten könne. Für die Beantwortung der Frage müsste das Umweltamt hinzugezogen werden.

 

BV Fenske kann sich vorstellen, dass es hilfreich sei, wenn man die Röhrichte an manchen Stellen wegnehme und verstärkt an anderen Stellen pflanze.

 

Herr Flenker antwortet, dass es einerseits eine Umsetzung der Pflanzungen gebe und andererseits eine Verstärkung der Pflanzungen. Da die Plätze aufgrund des Denkmals limitiert seien, müsse man schauen, an welchen Plätzen eine verstärkte Pflanzung gemacht werden könne.

 

BV Drews fragt, wie die Bürgerinitiative und die Anwohnenden einbezogen seien.

 

Herr Flenker antwortet, dass sein Kollege, im engen Austausch mit der Bürgerinitiative stehe. Er habe von der Initiative keine Einwände gehört.

 

BzStR Schruoffeneger äußert sich zu der Kooperation vor Ort. Es gebe insgesamt eine gute Rückmeldung, dass im Bereich des Lietzensees die Parkmanager eingesetzt werden sollen. Die Parkmanager sollen die Schnittstelle zwischen Bezirk und Bürgern*innen vor Ort sein. Der Bezirk erhoffe sich dadurch eine deutliche Verbesserung der Situation.

 

BV Fest fragt, welche finanziellen Mittel für den Lietzensee zur Verfügung stehen. Sie hatte gelesen, dass in der Investitionsplanung 700.000 € erwähnt wurden, die aber verteilt worden seien.

 

BzStR Schruoffeneger antwortet, dass der Lietzensee sich aus unterschiedlichen Quellen finanziere. Es gebe eine investive Maßnahme. Ein Großteil erfolge aber nicht als Investition, sondern im Rahmen der grünen Unterhaltung.

 

Herr Flenker führt fort, dass, die Mittel in die Pflege der Fläche gingen. Damit könne man den Besonderheiten eines Gartendenkmals gerecht werden. Um die entsprechenden Mittel umzusetzen, müssten personellen Kapazitäten verfügbar sein.

 

BV Fest fragt, wie die Planung mit der kleinen Kaskade aussähe.

 

BzStR Schruoffeneger antwortet, dass der Bezirk für die kleine Kaskade eine Zuwendung vom Bund bekommen habe, die aus Mitteln des Denkmalschutzes kämen. Die Planung werde in diesem Jahr vorbereitet.

 

BV Burth merkt an, dass das Sanierungsgutachten des Lietzensees noch an die BVV zugestellt werden müsse.

 

BzStR Schruoffeneger entschuldigt sich, dass es noch nicht zugestellt wurde. Er sagt zu, dass das Gutachten an die Mitglieder des Ausschusses zugestellt werde.

 

BV Fest bedankt sich bei Herrn Flenker für die Vorstellung des Lietzensees und es wird zum Thema Halensee gewechselt.

 

BzStR Schruoffeneger erläutert, dass in der Novembersitzung eine Stellungnahme des Rechtamtes zum Thema Halensee verteilt worden sei. Das Bezirksamt habe daraus eine Kenntnisnahme gemacht, die heute im Bezirksamt beschlossen wurde. Die Kenntnisnahme definiert welche politischen Schritte die BVV und das Bezirksamt gehen müssten, um das, was in den Beschlüssen gewollt sei, umzusetzen. Er zitiert: „Die vollständige oder auch nur teilweise Umsetzung der mit der BVV gewünschten Maßnahmen wäre rechtswidrig“. Nach Auffassung des Rechtsamtes sei der Bezirk daran gehindert den BVV Beschluss umzusetzen. Für die Umsetzung müssten diverse Rechtslagen geändert werden. Wie das funktionierten könne, sei in der Vorlage von heute dargelegt worden. Das entscheidende in dem Text ist, ob der Eindruck erweckt werde, dass das Baden erlaubt sei. Das Bezirksamt habe faktisch keine Handlungsfähigkeit. Die BVV müsse sich entscheiden, ob sie die rechtlichen Schritte gehen möchte.

 

BV Dr. Buß stellt fest, dass ein Zugang zum Wasser benötig werde. Sie schlägt vor, dass der Halensee auf die Liste II der Berliner Gewässerverordnung aufgenommen werden solle, um so eine langfristige Lösung erzielen zu können.

 

BzStR Schruoffeneger antwortet, dass auf jeden Fall mehr möglich wäre. Allerdings müsse man, wenn man den rechtlichen Weg ginge, auch den Betrieb dauerhaft sichern und dafür haften. Das könne das Bezirksamt im Moment nicht.

 

Gast erwähnt als Beispiel die offizielle Badestelle am Teufelssee. Dort gebe es keine Infrastruktur und die Badestelle sei trotzdem zugelassen. Er fände es gut, wenn der Bezirk Kontakt mit den Menschen vor Ort aufnehme. Die Steine, die vom Bezirk dort hingeschafft wurden, stellen nur eine zusätzliche Unfallgefahr da. Die Steine müssten abtransportiert werden, damit ein Dauerproblem vermieden werden könne.

 

BzStR Schruoffeneger antwortet, dass die Steine nicht vom Bezirk eingebracht wurden.

 

BV Fenske bedankt sich bei der Vorsitzenden und stellt fest, dass es zwei Probleme gebe. Das eine Problem sei das Rechtsgutachten. Abgesehen von dem Gutachten müsse es aber noch einen Weg geben, der offenlässt, was unternommen werden könne. Das Bezirksamt müsse festlegen unter welchen Voraussetzungen der bisherige Betrieb aufrechterhalten werden könne. Die Wasserqualität sei so schlecht, weil es dort Einlaufstellen gebe. Das Bezirksamt müsse einen Weg aufzeigen, wie das Baden ermöglicht werden könne.

 

BzStR Schruoffeneger antwortet, dass das mit der Vorlage gemacht worden sei. Zum Thema Wasserqualität habe es ein Förderprogramm in den Jahren 2012/13 gegeben. 2012 und 2018 wurden Maßnahmen vorgeschlagen. 2019 habe das Bezirksamt einen Antrag gestellt, die Maßnahmen des Halensees bei den „Blauen Perlen“ zu finanzieren. Alle Anträge an die Senatsverwaltung seien noch nicht bewilligt worden. Der Bezirk sei nicht zuständig und könne das auch nicht. 2019 wurde gemeinsam mit den Berliner Wasserbetrieben „Kompetenzzentrum Wasser“ beantragt, was erfolglos blieb.

 

BV Fenske merkt an, dass festgestellt worden sei, dass mehrere Villen und Häuser falsch angeschlossen seien. Auch habe es einen Hinweis gegeben, dass die Busse auf dem Parkplatz ihre Fäkalien abließen und das Rohr zum Halensee führe.

 

BzStR Schruoffeneger antwortet, dass die Maßnahmen kontrolliert werden. Die Wasserbetriebe seien damit noch nicht fertig. Teilweise sei das schon erfolgreich.

 

BV Burth schließt an den Hinweis des Gastes an. Er bedauert es, dass die Vorlage nicht schon früher an die BVV ausgehändigt wurde. Er merkt an, dass der Halensee offiziell als Badegewässer eingeordnet werden müsse. Bei der Senatsanfrage sei ihm aufgefallen, dass dort lediglich einige Werte von dem Ablauf des Regenwassers angegeben wurden. Nicht aber von dem Zulauf der Margaretenstraße. Er erkundigt sich nach dem Grund. Am Teufelssee, der ein Badegewässer sei, ginge es auch mit minimalem Aufwand. Es gebe lediglich eine DLRG-Station. An diesem Beispiel können man sich für den Halensee auch orientieren.

 

 

BzStR Schruoffeneger antwortet zu dem Aufwand einer DLRG-Station und betont, dass eine DLRG-Station kein geringer Aufwand sei. Er stimmt Herrn Burth zu, dass die Senatsverwaltung in ihrer Antwort schreibt, dass das Verfahren zur Einrichtung einer Badestelle beim Senat liege. Die Werte, die da angegeben seien, seien nicht bedrohlich.

 

BV Drews hält es für ein Dilemma. Es sei schon ewig in dem See gebadet worden. Die Problematik, dass alle die VzK nicht lesen konnten, bestehe. Der Ausschuss solle sich zum nächsten Mal damit beschäftigen und schauen welche Schritte gemacht werden könnten.

 

BV Dr. Buß nimmt exemplarisch an, dass der See als Badegewässer zugelassen werden könne. Wenn das passiere, gehe es um die Verkehrssicherungspflicht. In Berlin gebe es sehr viele Seen und Gewässer. Wenn es bei allen Gewässern eine Verkehrssicherungspflicht gebe, sei das absurd. Wenn alles naturbelassen gelassen werde, dann sei die Verkehrssicherungspflicht nicht groß.

 

BzStR Schruoffeneger antwortet, dass das Rechtsamt das anders sehe.

 

Gast, bedankt sich und begrüßt die Runde. Er möchte nochmal an den Unmut der Anwohner*innen erinnern. Im Winter 2018/19 sei der Zaun an der illegalen Badestelle geschlossen worden. Diese Schließung solle rückgängig gemacht werden. Bevor der Zaun da war, habe es keine Probleme mit dem Baden gegeben.

 

BzStR Schruoffeneger antwortet, er müsse sich mit einem Beschluss der BVV auseinandersetzten. Wenn das so einfach wäre wie von dem Gast beschrieben, wäre es möglicherweise lösbar.

 

BD Dr. Berger erkundigt sich, ob es nicht möglich sei ein Schild aufzuhängen, auf dem stünde, dass das Baden auf eigene Gefahr erlaubt sei. Nach seiner Ansicht ginge es darum, dass das Bezirksamt auf die möglichen Gefahren aufmerksam mache.

 

BV Burth bittet das Bezirksamt um eine Einschätzung, auf welchem Wege man die Senatsverwaltung davon überzeugen könne, dass der Halensee teilweise oder ganz zu einem Badegewässer deklariert werden könne. Er könne den Aufwand einer DLRG-Station nicht einschätzen.

 

BzStR Schruoffeneger antwortet, dass die DRLG keine Rechnung stelle, sondern die Kapazitäten nicht habe. Momentan sei das Baden verboten, einfach ein Schild aufzustellen, wie BV Dr. Berger das vorgeschlagen hatte, würde nicht gehen.

 

 
 

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