Auszug - Fußgänger-Furten in den Nebenstraßen des Bezirks  

 
 
55. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau -Zoom-Meeting. Gäste möchten sich vorab im BV-Büro anmelden (bvv@charlottenburg-wilmersdorf.de). Sie erhalten die Zugangsdaten per E-Mail.-
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 10.03.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:01 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Zoom-Meeting
Ort:
1660/5 Fußgänger-Furten in den Nebenstraßen des Bezirks
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Sempf/Burth 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Dr. Murach begründet den Antrag.

 

BV Mattern kritisiert den Antrag, so seien die bislang im Bezirk existierenden Querungsmöglichkeiten bereits vielfach von Falschparken betroffen, eine Mehrzahl von neuen Querungsmöglichkeiten könnte durch die Polizei beziehungsweise das Ordnungsamt nicht kontrolliert werden. Man müsse die Mittel der Polizei und Ordnungsdienste zunächst so aufzustocken, dass diese den Kontrollaufgaben nachkommen können.

 

BV Kaas Elias entgegnet, dass bereits jetzt die Möglichkeit der verstärkten Kontrolle bestehe. Er fragt das Bezirksamt, ob es hinsichtlich der Umsetzung des Antrages zu beachtende Planungen der höheren Ebenen gebe.

 

BzStR Schruoffeneger antwortet, dass die Verwaltung zurzeit noch auf die neue Ausführungsvorschrift (AV) Geh- und Radwege warte. Diese beinhalte technische Vorgaben, unter anderem für die Fußnger-Furten. Eine Planung vor dieser AV sei wenig sinnvoll.

 

BV Recke verweist auf den §55 des Mobilitätsgesetzes (MobG BE), der vorliegende Antrag kopiere diesen. Die Notwendigkeit des Antrages sei somit fraglich, da das Mobilitätsgesetz zur Herstellung von Querungsmöglichkeiten im Sinne des Antrages verpflichte.

 

BV von Ertzdorff-Kupffer bekräftigt die Notwendigkeit, auf den Erhalt der AV zu warten und unterstreicht die Wichtigkeit von geeigneten Querungsmöglichkeiten insbesondere für Personen mit Kinderwägen oder Rollstühlen. Er fügt an, dass der Bezirk bei der konkreten Umsetzung der Querungsmöglichkeiten in festen Abständen auf den Verkehrsfluss achten müsse, so könne man die regelmäßigen Abstände wahrscheinlich nicht an jeder Stelle sicherstellen. Er bekräftigt die Notwendigkeit der Kontrolle von Falschparkenden.

 

BV Burth ist als Gast anwesend und widerspricht dem Vorwurf des BV Recke, so bezwecke der § 55 MobG BE lediglich eine unbestimmte Verbesserung der Sichtbeziehungen und der Querungsmöglichkeiten, konkrete Abstände seien aber nicht gegeben. Außerdem richte sich der § 55 hauptsächlich an Hauptverkehrsstraßen. Ein Handlungsbedarf auf Bezirksebene sei also gegeben. Auf den Hinweis des BzStR Schruoffeneger antwortet er, dass man unabhängig von der AV eine Bedarfsprüfung und Priorisierung durchführen müsse. Diese Schritte könne der Bezirk auch schon vor der AV durchführen, die Prüfung der genauen technischen Anforderungen sei im Nachgang an die vorbereitenden Schritte möglich. Er verweist auf einfache Herstellmöglichkeiten von Fußnger-Furten.

 

BV Kaas Elias schlägt vor „nach Vorliegen der neuen AV Geh- und Radwege“ im ersten Satz vor ein Konzept“ anzufügen.

BD Frey bekräftigt die Wichtigkeit, für sichere Querungsmöglichkeiten und angemessene Sichtbeziehungen zu sorgen, kritisiert aber das absolute Maßmindestens alle 100m“. Bei derartigen Maßnahmen müsse bedarfsgerecht vorgegangen werden, dies solle auch so im Antrag formuliert werden. Er schlägt vor, den Antrag ansonsten zunächst zurückzustellen, um auf die neue AV zu warten.

 

BV Recke bekräftigt, dass sich insbesondere bei Unkenntnis der neuen AV nicht auf absolute Werte festgelegt werden solle, so schreibe das MobG BE die Herstellung von Querungsmöglichkeiten in ausreichendem Abstand vor. Er unterstzt den Vorschlag, den Antrag bis zur neuen AV zu vertagen. Wenn dies nicht gewünscht sei, so könne zumindest der letzte Satz im Antrag gestrichen werden.

 

BV Burth entgegnet seinen Vorrednern, dass der Antrag eine Konkretisierung des MobG BE vorsehe. Er verteidigt die Festlegung auf Maximalabstände von 100 Metern zwischen Querungsmöglichkeiten, dies sei insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen von großer Wichtigkeit. Die Vorgaben im MobG BE seien zu unkonkret und ließen sich je nach Absicht anders auslegen.

 

BV Gusy unterstützt den Vorschlag des BV Kaas Elias und fügt an, dass das Bezirksamt bei einer Bedarfsprüfung auch Konflikte mit dem Lieferverkehr sowie den Bedarf von Lieferzonen ermitteln solle.

 

BV Dr. Murach schlägt vor, das Wortumgehend vor nach Vorliegen der neuen AV Geh- und Radwege“ in den Antrag einzubauen.

 

BV von Ertzdorff-Kupffer verweist auf den Gesetzgebungsprozess zum MobG BE, dort können eventuell Detaillierungen des Wortes „bedarfsgerecht“ gefunden werden. Grundsätzlich sei am Maß von 100m aber wenig auszusetzen. Er bekräftigt, das Warten auf die Vorlage der AV in den Antrag mit einzubauen.

 

BzStR Schruoffeneger bekräftigt nochmals seinen Wunsch, auf die Vorlage der AV Geh- und Radwege zu warten, da die Inhalte derselben noch unklar seien. Inhalt könne auch ein Maximalabstand von Querungsmöglichkeiten sein. Eine Arbeit und Prüfung, an welchen Stellen eine Fußnger-Furt herzustellen sei, sei erst möglich, wenn die Rahmenbedingungen vorliegen.

 

Der Vorsitzende BV Saßen fasst den Änderungsvorschlag des BV Kaas Elias sowie den Erweiterungsvorschlag des BV Dr. Murach zusammen. Die Änderungen werden übernommen. Er fragt den BzStR Schruoffeneger, welches Berichtsdatum sinnvoll sei.

 

BzStR Schruoffeneger antwortet, dass eine Möglichkeit der Bericht nach Fertigstellen des Konzeptes sei, anderseits ginge es auch, einen Zwischenbericht zu präsentieren.

 

BV Saßen schlägt den 30.06.2021 vor.

 

BzStR Schruoffeneger stimmt dem zu.

 

BV Recke wiederholt seinen Antrag auf Vertagung und stellt den Antrag, den letzten Satz, beginnend mit „grundsätzlich“, zu streichen.

 

Der Vorsitzende BV Saßen eröffnet die Abstimmung über den Vertagungsantrag.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür: 7 dagegen: 8 Enthaltung: 0

Damit wird der vorliegende Antrag nicht vertagt.

 

Der Vorsitzende BV Saßen eröffnet die Abstimmung über den Streichungsantrag des letzten Satzes der Beschlussvorlage.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür: 6 dagegen: 8 Enthaltung: 1

Damit wird der letzte Satz nicht gestrichen.

 

Der Vorsitzende BV Saßen eröffnet die Abstimmung über den durch den Einschub von „umgehend nach Vorliegen der neuen AV Geh- und Radwege“ vor „ein Konzept“ im ersten Satz geänderten Antrag mit geändertem Berichtsdatum.

 

Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Die BVV fordert das Bezirksamt auf, umgehend nach Vorliegen der neuen AV Geh- und Radwege ein Konzept für die Herstellung sicherer Querungsmöglichkeiten r zu Fuß Gehende an allen Wohn- und Nebenstraßen des Bezirks aufzustellen. Dabei sollen die Bedürfnisse von Behinderten (z.B. Rollator- oder Rollstuhlfahrer*innen) ebenso berücksichtigt werden, wie Kinderwagen oder Anforderungen z.B. der Müllabfuhr. Grundsätzlich sind zur Förderung bzw. Unterstützung des Fußverkehrs mindestens alle 100m freie Querungsmöglichkeiten vorzusehen, die im Einzelfall in geeigneter Weise z.B. gegen Falschparker*innen gesichert werden ssen.

 

Ein Zwischenbericht ist der BVV ist bis zum 30.06.2021 vorzulegen.
 

Abstimmungsergebnis:

dafür: 9 dagegen: 6 Enthaltung: 0

Die Dringlichkeit wird erteilt.

 


Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Die BVV fordert das Bezirksamt auf, umgehend nach Vorliegen der neuen AV Geh- und Radwege, ein Konzept für die Herstellung sicherer Querungsmöglichkeiten für zu Fuß Gehende an allen Wohn- und Nebenstraßen des Bezirks aufzustellen. Dabei sollen die Bedürfnisse von Behinderten (z.B. Rollator- oder Rollstuhlfahrer*innen) ebenso berücksichtigt werden, wie Kinderwagen oder Anforderungen z.B. der Müllabfuhr. Grundsätzlich sind zur Förderung bzw. Unterstützung des Fußverkehrs mindestens alle 100m freie Querungsmöglichkeiten vorzusehen, die im Einzelfall in geeigneter Weise z.B. gegen Falschparker*innen gesichert werden müssen.

 

Ein Zwischenbericht ist der BVV bis zum 30.06.2021 vorzulegen.

 

Ursprungstext:

Die BVV fordert das Bezirksamt auf, ein Konzept für die Herstellung sicherer Querungsmöglichkeiten für zu Fuß Gehende an allen Wohn- und Nebenstraßen des Bezirks aufzustellen. Dabei sollen die Bedürfnisse von Behinderten (z.B. Rollator- oder Rollstuhlfahrer*innen) ebenso berücksichtigt werden, wie Kinderwagen oder Anforderungen z.B. der Müllabfuhr. Grundsätzlich sind zur Förderung bzw. Unterstützung des Fußverkehrs mindestens alle 100m freie Querungsmöglichkeiten vorzusehen, die im Einzelfall in geeigneter Weise z.B. gegen Falschparker*innen gesichert werden müssen.

 

Der BVV ist bis zum 28.02.2021 zu berichten. 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 9 dagegen:         6 Enthaltung: 0

 
 

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