Auszug - Änderung der Ampelschaltung auf dem Hohenzollerndamm in Höhe Seesener Straße  

 
 
54. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Fr, 05.03.2021 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 18:03 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Zoom-Meeting
Ort:
1704/5 Änderung der Ampelschaltung auf dem Hohenzollerndamm in Höhe Seesener Straße
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Sempf 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Dr. Murach begründet den vorliegenden Antrag.

 

BV Sell äußert die Ablehnung seiner Fraktion, da durch eine derartige Änderung auch weitere Ampelschaltungen in der Straße geändert werden müssen. Außerdem existiere eine Mittelinsel an dieser Stelle.

 

Der Vorsitzende BV Saßen fragt BV Dr. Murach, ob dieser das Berichtsdatum anpassen wolle und schlägt den 30.04.2021 vor.

 

BV Dr. Murach stimmt dem zu. BD Dr. Stock wünscht, den 31.05.2021 zu übernehmen.

 

 

BV Heyne fragt den Vorsitzenden BV Saßen, ob er dem BzStR Schruoffeneger vor der Abstimmung noch eine Frage stellen könne.

 

Der Vorsitzende BV Saßen stimmt dem zu.

 

BV Heyne bedankt sich und fragt, ob für die Umprogrammierung der Lichtsignalanlagen nicht die Senatsverwaltung beziehungsweise ein von ihr beauftragter Dienstleister zuständig sei und ob dies dann nicht dem Bezirksamt in Rechnung gestellt werde.

 

BzStR Schruoffeneger antwortet, dass immer dann der Fall sei, wenn die Umprogrammierung aufgrund einer eigenen Maßnahme des Bezirkes notwendig sei. In diesem Falle handelt es sich lediglich um die Umsetzung eines durch den Senat verabschiedeten Gesetzes.

 

BV Heyne fragt, ob die Senatsverwaltung bei einer bezirklichen Beschlussfassung über die Umprogrammierung ebenfalls dieser Meinung sei.

 

BzStR Schruoffeneger entgegnet, dass dies der Fall sein werde, so werde die Senatsverwaltung lediglich zur Umsetzung ihres eigenen Gesetzes aufgefordert.

BV Mattern wünscht, dass sich der Bezirk zusätzlich zu der im Antrag behandelten westlichen Kreuzungsseite auch die östliche Seite einmal anschaue. An dieser Stelle halte er eine Gehwegvorstreckung für machbar, um die Fußgängerfreundlichkeit zu erhöhen.

 

BzStR Schruoffeneger stimmt dem zu.

 

BV von Ertzdorff-Kupffer bezweifelt, dass die im Antrag vorgeschlagene Maßnahme an dieser Stelle große Vorteile bringe, da es, auch aus eigener Erfahrung, keine Notwendigkeit gebe. Er fragt den BzStR Schruoffeneger, ob dieser die Notwendigkeit der Umprogrammierung bestätigen könne. Hinsichtlich der Kostenübernahme für die Umprogrammierung schließt er sich der Auffassung des BzStR Schruoffeneger an.

 

BzStR Schruoffeneger antwortet, dass er keine Informationen zur genauen Ampelschaltung vorliegen habe, wenn der Antrag aber eine Abweichung von den Vorgaben des Mobilitätsgesetzes anführe, dann müsse man tätig werden.

 

Der Vorsitzende BV Saßen eröffnet die Abstimmung über den Antrag mit geändertem Berichtsdatum.

 


Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Ampelschaltung auf dem Hohenzollerndamm in Höhe der Seesener Straße (gemeint ist die Ampel, die näher am S-Bahnhof gelegen ist) so verändert wird, dass Grünphase und Schutzzeit für Fußgänger*innen verlängert werden.

In diesem Zusammenhang wird das Bezirksamt darüber hinaus gebeten, darzustellen, was es hinsichtlich des Beschlusses „Fußgängerfreundliche Umprogrammierung aller Ampelschaltungen“ (DS 1308/5) unternommen hat wann mit einer Vorlage zu Kenntnisnahme zu rechnen ist.

 

Der BVV ist bis zum 31.05.2021 zu berichten.


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 9 dagegen:         0 Enthaltung: 6

 
 

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