Auszug - Investitionsprogramm 2021 bis 2025 - Bereich Tiefbau und Straßenverwaltung (DS-Nr. 1787/5)  

 
 
53. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 10.02.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:04 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Zoom-Meeting
Ort:
 
Wortprotokoll
Beschluss

BzStR Schruoffeneger erläutert die Investitionsplanung. Für den Bezirk sei die jährliche Pauschale in Höhe von 6.243.000 Euro von Relevanz. Er erläutert die Folgen, die sich aus der Inanspruchnahme zweier Bundesförderungen ergeben. Aufgrund dieser Folgen habe man die Detmolder Straße sowie den Platz zwischen Horstweg und Wundtstraße aus den Planungen herausgenommen. Der BzStR erläutert des Weiteren, warum man diverse kleinere Straßen in die Planung aufgenommen habe.

 

BV Recke stellt mehrere Fragen. Erstens fragt er, was es mit dem Wegfall der Platzsituation zwischen Horstweg und Wundtstraße auf sich habe. Zweitens fragt er, ob beim Umbau der Kreuzung Bismarckstraße / Wilmersdorfer Straße die Verlängerung der Fußgängerzone mitbedacht worden sei. Schließlich fragt er, wie der Umgang mit der Detmolder Straße in Zukunft aussehe, da diese ebenfalls weggefallen sei.

 

BzStR Schruoffeneger beantwortet die Fragen: Man wird verkehrsberuhigende Veränderungen zwischen Horstweg und Wundtstraße mit kleineren und günstigeren Maßnahmen umsetzen. Auf die zweite Frage antwortet er, dass diese Maßnahme gegenwärtig nur auf einen Kreuzungsumbau zugunsten von Verkehrssicherheit abziele, die Frage Fußgängerzone sei nicht betroffen. Drittens antwortet der BzStR, dass die Detmolder Straße lediglich aus Finanzierungsgründen herausgefallen sei. Er hoffe aber, die Straße außerhalb der Investitionsplanung im Rahmen von anderen Sonderprogrammen angehen zu können.

 

BV Heyne fragt, wann die Variante „4,5“ bereitgestellt werde.

 

BzStR Schruoffeneger antwortet, dass diese nicht höchste Priorität genieße, in der Zukunft werde das Bezirksamt aber eine Antwort geben können.

 

BV Recke kritisiert das Streichen dieser Maßnahme.

 

BV Kaas Elias fragt, ob die gesamten Straßenprojekte dem Mobilitätsgesetz entsprechen und wann und auf welchem Wege fehlende Bauplanunterlagen zur Verfügung gestellt werden. Er fragt des Weiteren, ob andere Projekte der Investitionsplanung gestrichen werden, falls Wünsche zur Umsetzung anderer Maßnahmen geäußert werden sollten.

 

BzStR Schruoffeneger bejaht die letzte Frage, es könne beziehungsweise solle jedoch keine die Schulen betreffende Maßnahmen gestrichen werden. Er antwortet auf die zweite Frage, dass die geprüften BPUs formal bis zur Beratung im Abgeordnetenhaus im September vorliegen müssen, andernfalls drohe eine Sperrung der jeweiligen Maßnahmen. Die Zuständigkeit liege beim Tiefbauamt. Der BzStR antwortet auf die erste Frage, dass das Mobilitätsgesetz rechtlich verpflichtend bei allen neuen Baumaßnahmen sei.

 

BD Frey fragt, warum die Unterführung unter der Lietzenseebrücke nicht in der Investitionsplanung auftauche.

 

BzStR Schruoffeneger antwortet, dass die SenUVK für Brücken zuständig sei.

 

BV Dr. Murach fragt, ob die Finanzierung des Schulsicherungsprogrammes der LK Argus gesichert sei, und ob in den Haushaltstiteln auch Studien enthalten seien, beziehungsweise wo diese zu finden seien.

 

BzStR Schruoffeneger antwortet, dass die Schulwegsicherung unter die bauliche Unterhaltung falle und damit nicht investiver Natur sei. Auf die zweite Frage antwortet er, dass dies vom Gegenstand der Studie abhänge, im Haushalt an sich seien aber nur Gutachten- und Dienstleistungstitel vorhanden.

 

BV Recke fragt, warum hinsichtlich der Gehwegsanierung Reichsstraße / Kastanienallee kein Lückenschluss gewagt werde und wie es weitergehe. Er äußert seine Verwunderung, dass viele der im Ausschuss besprochenen Projekte, wie beispielsweise die Krumme Straße, in der Investitionsplanung nicht aufgeführt seien und fragt nach den Hintergründen dazu.

 

BzStR Schruoffeneger antwortet, dass die Projekte kein Gegenstand der Investitionsplanung seien, da sie die Bedingung von wesentlicher Substanzverbesserung für das Bauwerk nicht erfüllen. Die Projekte seien also im Rahmen der baulichen Unterhaltung angesiedelt. Der BzStR bemerkt, dass, egal ob Investitionsplanung oder bauliche Unterhaltung, der Bereich der Tiefbausubstanzerhaltung massiv notleidend sei. Er warnt vor der Zerstörung vieler kleinerer Straßen im Bezirk, wenn man diese in den nächsten Jahren und Jahrzehnten nicht straßenbaulich pflege, da die Instandhaltung in den letzten 80 Jahren häufig ausgeblieben sei. Der BzStR antwortet auf die Frage nach der Kastanienallee, dass diese momentan keine Priorität genieße.

 

BV Dr. Murach fragt, ob eine Übersicht über die genauen Inhalte und Kosten des Instandhaltungsrückstandes des Straßennetzes im Bezirk existiere.

 

BzStR Schruoffeneger antwortet, dass entweder mit der Höhe der Mittel vor Beginn der Sparmaßnahmen oder mit den Wiederbeschaffungswerten pro Straßenkilometer gearbeitet werden könne. Es existiere keine genaue Übersicht.

 

BV Mattern fragt, ob die Maßnahmen in der Grunewaldstraße und Babelsberger Straße ebenfalls aus der Investitionsplanung gestrichen seien.

 

BzStR Schruoffeneger verneint dies, so werde man in der Grunewaldstraße nicht investiv, sondern mit Maßnahmen im Bereich der Lärmsanierung arbeiten. Hinsichtlich der Babelsberger Straße antwortet er, dass er sich nicht sicher sei, da die Planungen noch nicht soweit fortgeschritten seien. Es sei aber abzusehen, dass die investiven Mittel im nächsten Jahrzehnt nicht für Umgestaltungen im Bestand zur Verfügung stehen werden.

 

BV Gusy fragt, ob der Bezirk in der Lage sei, den milliardenschweren Umstrukturierungsprozess zur Erreichung der Klimaziele mitzutragen.

 

BzStR Schruoffeneger verneint dies, das jährliche Budget sei dafür zu gering, so reiche es nicht einmal für eine ausreichende Bestandssicherung.

 

BV Recke fragt, ob man aufgrund der zu hohen investiven Kosten für eine bauliche Umgestaltung weiterhin mit den Pop-up-Radwegen leben müsse.

 

BzStR Schruoffeneger antwortet, dass man auch mit normalen Fahrbahnmarkierungen in weißer Farbe arbeiten könne, eine bauliche Maßnahme belaufe sich aber nicht auf weniger als 20.000.000 Euro.

 

BV Recke kritisiert das lediglich punktuelle Ausbessern im Bezirk.

 

Der Vorsitzende BV Saßen schließt die Diskussion und erteilt dem BV Brzezinski das Wort.

 

BV Brzezinski erläutert den Textvorschlag seiner Fraktion für einen Beschlussvorschlag zum Thema Hochbeete in der Fredericiastraße.

 

BV Recke unterstützt das Ansinnen, die Instandsetzung der Mauer finanziell abzusichern, er könne dem Vorschlag jedoch nicht zustimmen, da die Instandsetzung keine Priorität genieße, die Kosten einerseits zu hoch und außerdem nicht geklärt sei, an welcher Stelle im Finanzplan zum Ausgleich Streichungen vorgenommen werden.

 

BV Kaas Elias schließt sich den Äußerungen des BV Recke an.

 

BV Brzezinski entgegnet den Einwänden, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, die Situation lasse eine Untätigkeit nicht länger zu. Er fragt den BzStR Schruoffeneger nach möglichen Maßnahmen außerhalb der Investitionsplanung und ob man nicht den Denkmalschutz der Mauer überdenken könne.

 

BV Sell bekräftigt die Beschwerden der Anwohnerschaft bezüglich der Situation und schließt sich der Denkmalschutzfrage an.

 

BV Mattern verdeutlicht die Dringlichkeit im Sinne einer Verkehrssicherungspflicht und plädiert dafür, eine Lösung für das Problem zu finden.

 

BzStR Schruoffeneger berichtet, dass das Landesdenkmalamt (LDA) keine Bereitschaft zur Aufhebung des Denkmalstatus zeige.

 

BV Recke schlägt vor, einen Beschluss über die Aufhebung des Denkmalstatus in die BVV einzubringen, um eine Diskussionsgrundlage über eine Diskussionsgrundlage mit dem LDA zu verfügen.

 

BV Gusy kritisiert die Aufhebung des Denkmalschutzes, so solle sich vielmehr um Denkmalschutzmittel zur Sanierung bemüht werden. Er bemerkt, dass die Mauer nicht die einzige Anlage im Bezirk sei, welche die Verkehrssicherheit gefährde. Er kritisiert ebenfalls, dass der Beschlussvorschlag keine Aussage darüber treffe, wo Mittel zugunsten der Sanierung gestrichen werden sollen. Er könne nicht zustimmen.

 

Der Vorsitzende BV Saßen fragt die Vertreter der CDU-Fraktion, ob diese an ihrem Antrag festhalten wollen.

 

BV Brzezinski bejaht dies, man werde die Frage des Denkmalschutzes aber an den Stadtentwicklungsausschuss weitergeben, da dieser dafür zuständig sei.

 

BV Saßen eröffnet die Abstimmung über den Textvorschlag der CDU-Fraktion für einen Beschlussvorschlag des Ausschusses:

 

Mauer in der Fredericiastraße berücksichtigen und sanieren.

 

Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Der Beschlussvorschlag wird abgelehnt.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, entsprechen dem Beschluss der BVV vom 27.08.2020 (DS-Nr. 1317/5) die Sanierung der Mauer in der Fredericiastraße in der Investitionsplanung 2021-2025 zu berücksichtigen.

 

In diesem Zusammenhang ist von Seiten des Bezirksamtes auch unter Einbeziehung des Denkmalbeirates zu prüfen, ob die Aufrechterhaltung des Denkmalschutzes für die Mauer sinnvoll ist oder ob eine Aufhebung desselben in Frage kommt.

 

Vor einer Entscheidung ist das Ergebnis dem zuständigen Ausschuss darzulegen.

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2021 zu berichten.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür: 5 dagegen: 10 Enthaltung: 0

Damit wird der Textvorschlag abgelehnt, es gibt also keinen Beschlussvorschlag, der an die BVV überwiesen wird.

 

Der Vorsitzende BV Saßen schlägt vor, die beiden nächsten Tagesordnungspunkte aufgrund des gemeinsam eingebrachten Ersetzungsantrages der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE zusammen zu behandeln.

 

 


 

 
 

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