Auszug - Vorstellung des Projektes Überbauung des Regenrückhaltebeckens Forckenbeckstr. Durch den Investor (Präsentation 10 Minuten, Nachfragen und Diskussion 20 Minuten)  

 
 
94. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung - Zoom-Meeting; Besucher möchten sich vorab im BV-Büro anmelden!
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 06.01.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:19 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Zoom-Meeting
Ort:
 
Beschluss


BV Klose begrüßt Herrn Beck als Vertreter der Degewo und bittet den BzStR Schruoffeneger um einleitende Worte.

 

BzStR Schruoffeneger erinnert an die den Fraktionen bereits geschickten Stellungnahmen von Stadtplanungs- und Umweltamt und verweist auf den Verfahrensweg, so sei ein Bebauungsplan vonnöten, welcher von einer Änderung des Flächennutzungsplanes begleitet werden müsse.

 

BV Klose erkundigt sich, ob die Vorlage allen Anwesenden zugegangen sei. Da dem so ist, erteilt sie Herrn Beck das Wort und bittet um Präsentation des Projektes.

 

Herr Beck begrüßt die Anwesenden und erläutert die Hintergründe sowie städtebaulichen Grundzüge des Projektes, so wolle man das Regenrückhaltebecken Forckenbeckstr. plattformartig überbauen und 205 Wohneinheiten schaffen. Er übergibt das Wort an Herrn Deluse (Architekt des Projektes).

 

Herr Deluse erläutert weitere räumliche und ökologische Gegebenheiten. Man werde die Grünflächen nicht tangieren und das Regenrückhaltebecken nicht beschränken sondern in seiner Funktion noch verbessern. Dazu befinde man sich in Kooperation mit den Berliner Wasserbetrieben.

 

BV Klose bedankt sich für die Präsentation und eröffnet die Fragerunde. Man werde Fragen sammeln und dann gebündelt antworten.

 

BV Tillinger fragt das Bezirksamt, ob es zu diesem Bauvorhaben bereits eine interne Besprechung oder Bauberatung gegeben habe und was das Ergebnis gewesen sei. Er äußert des weiteren seine Irritation, dass das Bezirksamt von einer unversiegelten Grünfläche ausgehe, aus der Präsentation sei jedoch ersichtlich, dass es sich um eine versiegelte Anlage handelt welche keinerlei Ausgleichsmaßnahmen erfordere.

 

BD Dr. Lautsch bedankt sich ebenfalls und erkundigt sich nach den Zugangsmöglichkeiten zu den Gebäuden bei maximaler Überflutung des Rückhaltebeckens.

 

BD Spielberg fragt, welche Nutzung für das Erdgeschoss vorgesehen sei und ob es sich womöglich um eine gewerbliche Nutzung handelt. Sie fragt weiter, ob die umliegende Grünfläche durch das Vorhaben wirklich nicht betroffen sei.

 

BV Wieland fragt das Bezirksamt, was die Definition von Grünflächen sei und ob es sich dabei rein um unversiegeltes Grün handele.

BV Gusy fragt, wie das Problem der ölfaktorischen Belastungen in der Planung beachtet worden sei.

 

BV Klose bittet um Beantwortung der Fragen und erteilt dem BzStR Schruoffeneger das Wort.

 

BzStR Schruoffeneger berichtet von einer Grundsatzdiskussion hinsichtlich des Projektes vor einigen Jahren, seitdem seien ihm keine weiteren Gespräche bekannt. Er bittet Frau Giehler (Verwaltung) um Ergänzung.

 

Frau Giehler ergänzt, dass es eine Bauberatung gegeben habe, Inhalte seien ähnlich wie die heute präsentierten Gegebenheiten gewesen. Sie erläutert kurz die planungsrechtliche Situation und beschreibt den Aufbau der Grünanlage hinsichtlich versiegelten und unversiegelten Flächen. Frau Giehler beantwortet die Frage nach der Betroffenheit durch das Vorhaben, so gehe sie davon aus, dass es zu Eingriffen kommen werde.

 

BV Tillinger stellt die Rückfrage, ob bei diesem Vorhaben nicht nach den Vorgaben des §35 (Bauen im Außenbereich) entschieden werden müsse, da es sich um ein Nicht-Baugebiet handelt. Er argumentiert des Weiteren, dass es sich bei der Wasserfläche nicht um einen See, sondern um eine technische Anlage handele.

 

Frau Giehler erwidert, dass beide Beschreibungen der Fläche je nach Wasserstand zutreffend seien.

 

BV Tillinger berichtet von den Erfahrungen der Anwohner*innen, so sei die Wasserfläche nie ganz voll, im Sommer komme es zusätzlich zu Geruchsbelästigungen. Er fragt, ob diese Einschätzung richtig sei.

 

Frau Giehler beantwortet die erste Frage, so entstamme die Kategorie „Nicht-Baugebiet“ dem Baunutzungsplan, für eine Bebauung müsse man neues Baurecht schaffen.

 

Herr Deluse beantwortet die Frage nach den Eingriffen, so werde man lediglich das Regenrückhaltebecken überbauen, große Teile der Grünanlage seien außerdem bereits versiegelt. Auf die Frage des BV Gusy antwortet er, dass er die Geruchsbelästigungen auch bestätigen könne. Im Becken stehe meist nur ein wenig Wasser, außerdem habe man im tiefen Schlamm des Beckens Müll und Giftstoffe gefunden. Das vorgesehene Klärbecken werde diese Missstände und Belästigungen beheben. Der Architekt antwortet auf die Frage der Zugänglichkeit, dass bei extremer Überflutung die Erreichbarkeit durch Brücken gesichert werden könne.

 

BV Klose eröffnet die nächste Fragerunde.

 

BD Dr. Lautsch bemerkt den großen Klärungsbedarf insbesondere bei ökologischen und technischen Fragen und bittet um Vorstellung des Planungsstandes vor Einreichung des Bauantrages.

 

BV Dr. Timper fragt, ob es sich um ein Pionierprojekt handele oder ob Best-Practice Beispiele gebe. Sie bemerkt des Weiteren, dass es sich bei der Anlage kaum um einen Park und See handelt. Die BV fragt, ob das Rückhaltebecken verkleinert werden soll oder wie man sonst andenke vorzugehen, um die Lauffläche um die Gebäude zu errichten.

 

Frau Dr. Gutzmann erkundigt sich der Barrierefreiheit des Projektes.

 

BV Heyne fragt, ob es sich bei dem Grundstück um ein landeseigenes Grundstück handele.

 

BV Schenker bekräftigt die Notwendigkeit der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, dieses Vorhaben leiste dazu einen guten Beitrag. Nach seiner Einschätzung werde das Projekt im Grunde von allen Fraktionen positiv aufgenommen. Er fragt, welche, insbesondere genehmigungsrechtlichen, Schritte aus Sicht der Verwaltung notwendig seien, um dieses Projekt zur Realisierung zu bringen.

 

BV Gusy schildert, dass es sich bei der Anlage um eine Grünfläche handelt, welche in diesem Sinne durchaus genutzt werde. Das Vorhaben widerspreche den Darstellungen im Umweltatlas und Flächennutzungsplan, es führe zu Belastungen der Anwohner und sei im Hinblick auf den Klimawandel nicht zielführend. Der BV bemerkt, dass es durch den Bau von Brücken zu Eingriffen in die Grünanlage kommen werde. Wenn man derartige Flächen nachverdichten wolle, müsse man die Klima- und Umweltaspekte verstärkt beleuchten.

 

Herr Beck beantwortet die Frage nach der eigentumsrechtlichen Situation, so handele es sich um eine landeseigene Fläche, für die Sondernutzungsrechte der Berliner Wasserbetriebe bestehen. Man könne das Grundstück mittels Erbbaurechten o.Ä. nutzungsfähig machen.

 

Herr Deluse bekräftigt nochmals, dass das Wasserbecken nur selten voll Wasser sei, es existiere demnach kein Feuchtbiotop. Er erläutert die Hintergründe der Berechnung des maximal zu erwartenden Wasserstandes. Auf die Frage nach der Barrierefreiheit erklärt er, dass ein auf gleicher Ebene liegender Zugang von der Straße zur Anlage möglich sei.

 

BV Dr. Timper wiederholt ihre zuvor gestellten Fragen [siehe Seite 4].

 

Herr Deluse antwortet, dass die offenen Regenrückhaltebecken eine Berliner Eigenheit seien, es handele sich also um ein Pionierprojekt, welches allerdings wenig erfinderisch oder gewagt sei. Dementsprechend habe man keine Vorhaben finden können, bei denen Wohnungsbau über offenen Rückhaltebecken realisiert wurde. Er antwortet des Weiteren, dass nach einer Überflutung der Außenflächen diese gereinigt werden müssten.

 

BV Heyne äußert die Befürwortung des Vorhabens durch die FDP-Fraktion. Er fasst die Ausgangs- und planungsrechtliche Situation, das Vorhaben und Effekte der Planung nochmals in ausführlicher Art und Weise zusammen. Die Aufgabe der Politik und somit dieses Ausschusses liege nun darin, einen Beschlussvorschlag einzubringen, welcher die Erstellung eines Bebauungsplans zum Ziel habe. So könne das Nicht-Baugebiet in ein Baugebiet überführt und das Projekt einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft auf landeseigenem Grund realisiert werden. Es handelt sich zwar um ein sehr zeitintensives Projekt, welches aber für die Verbesserung der Wohnraumentwicklung im Bezirk äußerst förderlich sei.

 

BV Fenske schließt sich seinem Vorredner an und bekräftigt das Potential des Vorhabens für die Wohnraumentwicklung. Man müsse aber prüfen, ob die Möglichkeit der Überflutung der Gemeinschaftsanlagen nicht durch technische Maßnahmen verhindert werden können. Der BV bekräftigt die gemeinsame Meinung von SPD, FDP und CDU und fragt das Bezirksamt, welche Möglichkeit der Verfahrensbeschleunigung sowohl auf Seiten der Verwaltung als auch der BVV bestünden.

 

Frau Dr. Gutzmann wiederholt ihre Frage, ob man keine direkte barrierefreie Möglichkeit der Verbindung von Grünfläche und Gebäuden ohne Treppe schaffen könne. Sie fragt weiterhin, ob man das Volumen des Klärbeckens nicht vergrößern könne, um der Überflutung entgegenzuwirken.

 

BV Tillinger bedankt sich für die Präsentation und äußert die Zustimmung seiner Fraktion zum Vorhaben. Er bekräftigt die ökologischen Vorteile durch das Projekt. Der BV wünscht einen Diskurs zwischen Bezirk, Vorhabenträgerin und Berliner Wasserbetriebe um alle Probleme zu klären. Über das Ergebnis der Gespräche solle nach den Sommerferien im Ausschuss berichtet werden.

 

BV Gusy stimmt dem dringenden Wohnraumbedarf zu, bekräftigt aber auch die klimatisch strategische Funktion dieser Fläche. Er schlägt vor, ein Umweltgutachten über die Rolle und Funktion der Fläche in Auftrag zu geben, bevor man eine Diskussion fortsetze. Für einen Beschlussvorschlag sei es noch zu früh.

 

BzStR Schruoffeneger erläutert das anstehende Verfahren, so müsse man zuerst eine FNP-Änderung beantragen, um daraus einen Bebauungsplan entwickeln zu können. Im Verfahren werde man dann alle nötigen Umweltgutachten einholen müssen. Nach den Sommerferien könne man über den Stand der Dinge berichten.

 

BV Heyne präsentiert einen Beschlussvorschlag, welchen er aus der Diskussion erarbeitet hat:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, auf Grundlage der Entwicklungsstudie von Dipl.-Ing. Architekt Klaus-Peter Deluse (deluse architects) für die städtische Wohnungsbaugesellschaft Degewo einen Bebauungsplan für das Bauvorhaben Überbauung Regenwasserrückhaltebecken Forckenbeckstraße aufzustellen sowie die Änderung des FNP anzustoßen. Ziel muss es sein, dass ein Bauvorhaben an dieser Stelle schnellstmöglich in die Genehmigungsfähigkeit überführt wird, um die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum durch eine städtische Wohnungsbaugesellschaft bei uns im Bezirk zu ermöglichen.

 

Begründung:

 

Durch das Engagement einer städt. Wohnungsbaugesellschaft ließen sich hier auf einem landeseigenen Grundstück rd. 200 Wohneinheiten sowie Freizeitangebote realisieren. Seitens des Bezirksamtes sollte hier alles getan werden, um dringend benötigten Wohnraum im Bezirk schnellstmöglich realisieren zu können.

 

BV Heyne gibt des Weiteren den Einwänden des BV Gusy insofern Recht, dass klimatische und ökologische Fragen geklärt werden müssten. Dies biete sich aber während des Bebauungsplanverfahrens an, da derartige Aspekte dort ohnehin untersucht werden müssen. Der BV bekräftigt, dass man bei der vorliegenden Übereinstimmung der Fraktionen schnellstmöglich handeln solle.

 

BV Dr. Timper verweist auf den vorliegenden Antrag in TOP 4.1, es biete sich an, diese Sachverhalte zusammenzubringen.

 

BV Heyne erwidert, dass der Antrag in 4.1 nicht ausreichend sei, da dieser die planungsrechtliche Situation nicht betreffe.

 

BV Dr. Timper antwortet, dass man diesen sicherlich erweitern könne.

 

BV Tillinger schließt sich seiner Vorrednerin hinsichtlich der Möglichkeit der Erweiterung an. Er fragt, ob man nicht besser zuerst mit allen relevanten Stellen die Machbarkeit überprüfen solle, bevor man dann im Sommer das Bebauungsplanverfahren einleite. So könne größtmögliche Sicherheit erzielt werden.

 

BV Klose fragt, ob der Bebauungsplan überhaupt vor oder zeitgleich mit der FNP-Änderung erstellt werden könne.

 

BV Schruoffeneger antwortet, dass man zuerst die Senatsverwaltung um eine FNP-Änderung bitten müsse. In einem zweiten Schritt könne dann die Planungsabsicht mitgeteilt werden. Diese Verfahrensschritte seien wahrscheinlich erst im Sommer abgeschlossen, sodass der von BV Tillinger vorgeschlagene Zeitablauf durchaus realistisch sei.

 

BV Tillinger fragt den BzStR Schruoffeneger, ob das Bezirksamt dieses Verfahren überhaupt unvoreingenommen begleiten könne, da aus den Einlassungen zum Bauvorhaben Vorurteile ersichtlich seien.

 

BzStR Schruoffeneger antwortet, dass man natürlich einem Beschluss des Ausschusses zur Schaffung des Baurechts folgen werde, es existiere aber Skepsis auf der Seite des Bezirksamtes.

 

BV Klose fragt, ob die BVs Heyne und Tillinger mit einer Zusammenführung der Anliegen im Tagesordnungspunkt 4.1 einverstanden seien.

 

BV Heyne bestätigt dies.

 

BV Tillinger bestätigt dies ebenfalls, allerdings solle man sich zunächst über den Zeitpunkt des Einbringens des Bebauungsplanes einigen.

 

BV Klose schlägt vor, den Tagesordnungspunkt soweit abzuschließen.

 

BV Gusy wünscht, zunächst die Redeliste abzuarbeiten.

 

BV Klose stimmt dem zu und erteilt den letzten beiden Rednern das Wort.

 

BV Gusy äußert die Ablehnung seiner Fraktion, er halte die von den BVs Heyne und Tillinger vorgeschlagenen Verfahrensweisen für verfrüht. Man müsse zunächst die Auswirkungen auf die Umwelt prüfen und dann erst weitergehen.

 

BV Tillinger stimmt dem nicht zu, erst nach einer Konkretisierung der Planung und des Bauvorhabens könne man die Umweltauswirkungen prüfen.

 

BV Schenker befürwortet die Vorgehensweise, zunächst Gespräche zwischen allen relevanten Stellen anzustrengen und danach im Ausschuss zu berichten, da bei vielen Fragen noch Klärungsbedarf herrsche.

 

BV Klose fragt den BV Heyne, ob er am Beschlussvorschlag in Tagesordnungspunkt 3 festhalten oder diesen in den TOP 4.1 schieben wolle.

 

BV Heyne antwortet, dass er an einer Zusammenführung und Einigung interessiert sei. Man müsse aber in jedem Falle die Drucksache 1729/5 (TOP 4.1) um eine planungsrechtliche Komponente erweitern, indem eine Überführung der Fläche von Nicht-Baugebiet in Baugebiet beschlossen werde, da es sonst keine Grundlage für die geforderten Gespräche zwischen Bezirk und Degewo gebe.

 

BzStR Schruoffeneger stimmt dieser Logik zu.

 

BV Klose bedankt sich bei den Herren Beck und Deluse und schließt den Tagesordnungs-punkt 3.

 

 
 

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