Auszug - Ausweitung der Sonderrechte für Ambulante Pflegedienste im Straßenverkehr
BV Hertel begründet den Antrag.
BV Tschörtner ist der Meinung, dass die meiste Zeit für die Parkplatzsuche verloren geht. Daher sollten eher unkompliziert Genehmigungen von Betriebsvignetten erfolgen.
BV Sempf erklärt, dass die SPD-Fraktion sich nicht dem Antrag anschließen kann.
BzStR Herz berichtet, dass die Zuständigkeit für die Ausweitung der Berechtigten für die Betriebsvignette bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz liegt.
BV Wapler erörtert, dass eine Busspur kein sozial-politisches Instrument darstellt, sondern für den Fluss des ÖPNV eingerichtet wurde.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Drucksache wird abgelehnt.
Ursprungstext: Das BA wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die Ausweitung der Sonderrechte zur Nutzung von Busspuren in der Straßenverkehrsordnung für Ambulante Pflegedienste mit aufgenommen wird.
Der BVV ist bis zum 31.08.2020 berichten. Abstimmungsergebnis:
dafür: 4 dagegen: 10 Enthaltung: 0
Die Dringlichkeit wird einstimmig beschlossen. |
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