Auszug - Denkmalschutz für das Haus Poelzig und seinen Garten
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BV Dr. Timper erläutert den Beschlussvorschlag genauer. Sie berichtet außerdem von einer Initiative, welche das Ensemble retten und unter Umständen die nachträglichen Änderungen zurückbauen wolle, die Finanzierung des Vorhabens sei aber fraglich.
BzStR Schruoffeneger ergänzt, dass es gegenwärtig einen runden Tisch zu dieser Thematik gebe. Herr Dr. Rauhut, der Berliner Landeskonservator, habe dort den Willen zur Erhaltung geäußert, sehe aber denkmalrechtlich keine Möglichkeit der Unterschutzstellung. Das Landesdenkmalamt müsse nun die rechtlichen Möglichkeiten prüfen.
BV Klose schreitet zur Abstimmung über den Beschlussvorschlag voran.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Landesdenkmalamt dafür einzusetzen, dass vom LDA geprüft wird, ob das Haus Poelzig in der Tannenbergallee 28 aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als Baudenkmal und der Garten aufgrund seiner geschichtlichen und gartenkünstlerischen Bedeutung als Gartendenkmal in die Denkmalliste Berlin eingetragen werden können.
Der BVV ist bis zum 28.2.2020 zu berichten.
Begründung: siehe beigefügte Ausführungen:
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: 1 |
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