Auszug - Vorstellung des Einzelhandelskonzept für Charlottenburg-Wilmersdorf (Vorstellung ca. 20 Minuten, Nachfragen/Diskussion ca. 20 Minuten)  

 
 
92. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung - Zoom-Meeting; Besucher möchten sich vorab im BV-Büro anmelden, um die Zugangsdaten zu erhalten!
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 02.12.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Zoom-Meeting
Ort:
 
Wortprotokoll
Beschluss

BzStR Schruoffeneger leitet die Thematik ein und erklärt kurz die drei thematischen Schwerpunkte des Konzeptes: Tragfähigkeit des Bezirkes für weiteren Einzelhandel, Stärkung der einzelnen Einzelhandelsstandorte sowie Nachverdichtungspotentiale auf Grundstücken mit Einzelhandel. Der BzStR erläutert den weiteren Zeitplan, so befinde man sich gegenwärtig in der letzten Woche der Trägerbeteiligung und öffentlichen Auslegung, anschließend seien dann Auswertung und Beschlussfassung angedacht.

 

Ein Mitarbeiter des Fachbereichs Stadtplanung schlägt vor, das Konzept als fachlichen Teilplan der Bereichsentwicklungsplanung zu beschließen, dafür seien Beschlüsse sowohl durch das Bezirksamt als auch durch die BVV nötig. Er bekräftigt die Bedeutung des Konzeptes für die Einzelhandelsentwicklung und Bauleitplanung im Bezirk und schildert kurz den gegenwärtigen Verfahrensstand.

 

 

Herr Dr. Acocella [Gutachter] erläutert das Zentren- und Einzelhandelskonzept genauer. Er erklärt die Grundzüge des Konzeptes anhand von planerischen, statistischen und rechtlichen Grundlagen und Erhebungen. [Genaue Inhalte können im Konzept nachvollzogen werden und werden an dieser Stelle nicht weiter ausgeführt.]

 

BV Klose bedankt sich für die ausführliche Vorstellung, man werde nun Fragen und Anmerkungen sammeln und für die Beantwortung bündeln.

 

BV Wieland bedankt sich ebenfalls und fragt erstens, ob und wie Bevölkerungszuwachse aus in der Planung befindlichen Wohnungsbauprojekten in die Prognosen einbezogen wurden und zweitens, in welcher Art und Weise die Forderungen und Ansprüche der Supermarktinhaber, insbesondere Forderungen nach Erhöhen der Ladenfläche, bei der Identifizierung der Potentialflächen zur Nachverdichtung berücksichtigt wurden.

 

BV Schenker bedankt sich und bekräftigt die Wichtigkeit des angesprochenen Themas der Stadt der Zukunft im Hinblick auf die Pandemie. Er fragt, ob und wie der Bezirk Umnutzungsoptionen, zum Beispiel bei Standorten mit nachlassender Nachfrage, prüfen solle bzw. könne. Der BV fragt des Weiteren, in welcher Art und Weise der Büroflächenmangel in Berlin in das Konzept eingeflossen sei und welchen Einfluss die Corona-Pandemie auf diesen Mangel habe. Der BV fragt außerdem, ob die Stärkung des Einzelhandels in der City-West zu einer Verdrängung / Schwächung des Einzelhandels an anderer Stelle führe und ob nicht deshalb eine stärkere Dezentralisierung angebracht sei. Er fragt zusätzlich, wie die bauplanungsrechtliche Situation bei Umstrukturierung von monofunktionalen Standorten aussehe. Der BV fragt schließlich, welche planungsrechtlichen Anforderungen hinsichtlich Überbauung von Einzelhandelsstandorten bestünden.

 

BV Klose bittet die nachfolgenden Personen, sich in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit etwas kürzer zu fassen.

 

BV Tillinger bedankt sich für den Vortrag. Er schildert einige konkrete Beispiele und fragt, wie die Gutachter die Zentren in Bezug auf Discounter und Nahversorger verstehen würden. Der BV fragt außerdem, ob bei der Ausweisung von Einzelhandelszentren auch Gesundheits- und Sozialinfrastruktur mit bedacht wurden.

 

BV Gusy bedankt sich ebenfalls und fragt nach Informationen zu zukünftigen Auswirkungen und Anforderungen durch die Kaisers-Auflösung. Er fragt des Weiteren, welche Auswirkungen die rasant steigenden Gewerbemietpreise insbesondere auf die sinkenden Verkaufsflächenzahlen haben. Der BV bekräftigt die Wichtigkeit und Defizite der fußufigen Erreichbarkeit von Nahversorgern in bestimmten Gebieten und wünscht, im Konzept auf diesen Handlungsbedarf stärker einzugehen.

 

BD Dr. Lautsch fragt den BzStR Schruoffeneger, wie die Kommunikation zwischen Bezirk und Gewerbetreibenden aussehe und ob auf Grundlage des Einzelhandelskonzeptes Gespräche hinsichtlich Versorgungslücken mit den Einzelhandelsverbänden angedacht seien.

 

BV Heyne bedankt sich für die Präsentation und konstatiert, dass der Bezirk funktionsfähig sei, es gebe Schwerpunkte für die kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfe. Er spricht über das Verhältnis von Onlinehandel zu stationärem Handel, so müsse von der strikten Trennung der beiden Geschäftsarten abgesehen und mehr Hybridformate implementiert werden. Der BV fragt des Weiteren, ob die steuerlichen Maßnahmen gegen den Onlinehandel in Frankreich genauer ausgeführt werden könnten. Er fragt schließlich nach den Auswirkungen der Verkaufsflächenerhöhungen, welche der Einzelhandel bei Überbauung und Verdichtung untergenutzter Grundstücke fordere, auf Konzepte und Verteilungen des Bezirkes.

 

BV Brzezinski bedankt sich ebenfalls und fragt, ob es sich bei der Analyse der Versorgungslage in den Ortsteilen um eine Durchschnittsbetrachtung handele oder noch kleinteiliger differenziert werde. Er fragt den BzStR Schruoffeneger, ob die Beschlussvorlage des Konzeptes schließlich durch die BVV an sich gehen werde.

 

BV Klose beendet das Stellen von Fragen und erteilt erst dem BzStR Schruoffeneger das Wort, anschließend könne sich der Herr Dr. Acocella zu den gestellten Fragen äern.

 

BzStR Schruoffeneger stimmt dem BV Brzezinski zu, die Beschlussvorlage des Bezirksamtes werde durch die BVV gehen. Bezüglich der Frage nach der Kommunikation zwischen Bezirk und Gewerbetreibenden berichtet der BzStR, dass die Stimmung der Gewerbetreibenden in den letzten Wochen ein wenig am Kippen sei, dies müsse aber weiter durch die zuständigen Stellen beobachtet werden. Auf die andere Frage des BD Dr. Lautsch antwortet der BzStR, dass die Verbände bei der Aufstellung beteiligt worden seien, man werde weiter den Kontakt zu großen Lebensmittelndlern und möglicherweise hrend der Auswertungsphase auch zu Verbänden suchen. Hinsichtlich der Nachverdichtungspotentiale werde man die Standorte nochmals prüfen und bei Treffen mit den großen Einzelhändlern Druck ausüben. Ein Ausschreibungsverfahren sei wünschenswert, aber rechtlich strittig. Schließlich werde man die Nachverdichtung durch Bebauungspläne vorbereiten.

 

Herr Dr. Acocella antwortet auf die gesammelten Fragen. Er bekräftigt die Wichtigkeit der konsequenten Umsetzung des Konzeptes, da die Lebensmittelkonzerne diesen Punkt sehr genau beobachten. Rechtlich könne man bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sowohl mit Sondergebieten als auch mit Urbanen Gebieten iVm. der atypischen Fallgestaltung arbeiten. Er stimmt dem BzStR Schruoffeneger zu, so müsse man gegenüber den Versorgern eine andere Kommunikation ansetzen, schließlich sei die Nachverdichtung auch in deren finanziellem Interesse. Der Gutachter antwortet weiter, dass rechtlich nicht zwischen Discounter und Nahversorger unterschieden werden könne. In jedem Fall sei die Grundversorgung in 10 Gehminuten Entfernung zu sichern, das Angebot eines Vollsortimentes könne planungsrechtlich aber nicht gesteuert werden. Auf die Frage nach der Durchschnittsbetrachtung antwortet er, dass diese auch von konkreten Standortbetrachtungen flankiert worden sei. Auf die Frage nach Verdrängungseffekten verweist er auf die Untersuchungen zum ICC, so seien Stärkungen auf der einen Seite mit Rückgang auf der anderen verbunden. Die Geschäfte in der City-West befinden sich in großer Konkurrenz sowohl zueinander als auch mit dem Onlinehandel, es werde also zur Schließung von unrentablen Standorten kommen. Man müsse aber bei Betrachtungen der City-West die überbezirkliche Bedeutung insbesondere von Kudamm und Tauentzien beachten. Bezogen auf den hybriden Einzelhandel antwortet der Gutachter, dass diese Betriebsform gerade für kleine inhabergeführte Betriebe meist nicht zu realisieren sei. Er bekräftigt die Zunahme der Wichtigkeit des öffentlichen Raumes, gerade die Corona-Krise wirke wie ein Katalysator für den Bedeutungszuwachs. Starke Zentren mit attraktivem öffentlichen Raum seien r den stationären Handel von großer Bedeutung, hier müsse der Bezirk aktiv sein. Der Gutachter bekräftigt auch die Wichtigkeit starker und organisierter Zentren hinsichtlich neueren Arbeitsformen, wie beispielsweise Coworking. Auf die Fragen nach den Prognosen antwortet er, dass diese aufgrund von Unsicherheiten nur Orientierungsfunktion haben. Man habe die Risikopotentiale aber in der Gabelprognose abgebildet. Bezogen auf die Frage nach den Forderungen der Supermarktinhaber nach Aufstocken der Ladenfläche bei Nachverdichtung auf dem Grundstück antwortet der Gutachter, dass dieses Aufstocken nicht überall gleichzeitig möglich sei, sondern nur an einigen Stellen realisiert werden solle. Bei den Überlegungen zu den Zentren der Zukunft müsse man dies beachten und auch entbehrliche Standorte identifizieren. Auf die Frage nach der Gesundheitsinfrastruktur in den Zentren antwortet er, dass beispielsweise die Ansiedelung von Zahnärzten nicht planungsrechtlich steuerbar sei. Die Frage bezüglich der Entwicklung von roflächen beantwortet der Gutachter, hier sei noch keine eindeutige Antwortglich, da Prognosen im Moment in sämtliche Richtungen gehen.

 

BV Klose bedankt sich für die ausführliche Beantwortung.

 

Der Mitarbeiter des Fachbereichs Stadtplanung ergänzt, dass der Einzelhandelsverband Berlin-Brandenburg in den Steuerungsgruppen aktiv gewesen sei, zusätzlich habe er sich im Rahmen der Trägerbeteiligung positiv zum Konzept geäert. Er ergänzt des Weiteren, dass der Baunutzungsplan in Westberlin meist anstelle von Bebauungsplänen greife, deshalb sei die Zulässigkeit nach §34 BauGB äerst selten. Dieser Baunutzungsplan regele auch die Flächengröße von Einzelhandelsbetrieben. Die Entwicklung von Verkaufsflächen müsse im Einzelfall geprüft werden, damit die Nahversorgung nicht unnötig gefährdet werde.

 

BV Klose bedankt sich für die ausführliche Präsentation und Beantwortung der Fragen und fragt, ob die Fraktionen die Präsentationsfolien übersandt bekommen könnten.

 

Herr Dr. Acocella bejaht diese Frage, man werde den Fraktionen die Präsentation zukommen lassen, so der Fachbereich Stadtplanung damit einverstanden sei.

 

Der Mitarbeiter des Fachbereich Stadtplanung zeigt sich einverstanden und verweist auf die öffentlich verfügbare Langfassung.

 


 

 
 

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