Auszug - Beschlussvorschläge zum Bauvorhaben Uhlandstraße/Fechnerstraße (Anlage)  

 
 
90. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung Besucher melden sich bitte im BV-Büro an
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 04.11.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:31 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Beschluss


BV Klose eröffnet den Tagesordnungspunkt, so seien bereits eine Änderung zum Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion durch die SPD-Fraktion sowie ein Ersetzungsantrag der Fraktion B’90 / Grüne verteilt worden.

 

BV Wieland erläutert den Anlass der Ersetzung, dieser war der Versuch und Kompromiss der Zusammenführung des ursprünglichen Beschlussvorschlages der SPD-Fraktion mit dem Ursprungsantrag (DS 1697/5) der Fraktion B’90 / Grüne.

 

BV Gusy ergänzt den Beitrag seiner Vorrednerin um eine Erläuterung des Ersetzungsantrags sowie des Anlasses.

 

BV Tillinger erläutert den geänderten Beschlussvorschlag und rekapituliert das bisherige Verfahren. Den von der Fraktion B’90 / Grüne geforderten Neustart des Bauvorhabens unterstütze seine Fraktion nicht, vielmehr sei Wohnraum dringend zu realisieren. Er bittet um Zustimmung und Abstimmung über den geänderten Beschlussvorschlag.

 

BV Fenske kann den Antrag des BV Gusy nicht mittragen, der Antrag der SPD-Fraktion sei in Teilen diskussionswürdig. Seine Fraktion würde die folgende Passage herausnehmen wollen: „Diese mietpreisgebundenen Wohnungen […] zusätzlich errichtet.“ In diesem Fall könne der Beschlussvorschlag mitgetragen werden, ein Beitritt werde gewünscht.

 

BV Klose stellt klar, dass damit auch der eigene Beschlussvorschlag des BV Fenske zurückgezogen werde.

 

BV Heyne schließt sich grundsätzlich den Worten des BV Fenske an. Er kritisiert das im Ursprungsantrag der Fraktion B’90 / Grüne an der Verwaltung geäußerte Misstrauen (Einhalten der Bauordnung).

 

BV Schenker unterstützt den Antrag der Fraktion B’90 / Grüne, da seine Fraktion vom bisherigen Vorhaben nicht überzeugt sei. Die Durchführung eines Wettbewerbes und Bebauungsplanverfahrens halte auch seine Fraktion für wichtig, gerade auch im Hinblick auf den so gesteigerten Anteil von förderfähigen Wohnungen. So bleibe auch das Zweckentfremdungsverbot unberührt. Der BV bekräftigt nochmals seine Unterstützung.

 

BV Gusy verteidigt die Äußerungen zur Einhaltung der Bauordnung des Ursprungsantrages. Er zeigt sich überrascht über die Streichungswünsche des BV Fenske. Der BV bemerkt, dass man das Zweckentfremdungsverbot in diesem Vorhaben anwenden müsse.

 

BV Tillinger befürwortet die vorliegende Planung, argumentiert gegen einen städtebaulichen Wettbewerb und äußert sein Vertrauen in die Architekten der Verwaltung. Er bekräftigt nochmals die Dringlichkeit, Wohnraum zu schaffen. Dieses Bauvorhaben würde diesem Bedarf entsprechen.

 

BV Fenske bemerkt, seiner Fraktion ginge es um die Reparatur der vorliegenden städtebaulich unbefriedigenden Situation. Da der Bauherr so auch schon Baurecht habe, müsse er sich nicht der kooperativen Baulandentwicklung unterwerfen. Die 35 förderfähigen Wohnungen ohne Verpflichtung zur Beachtung der Zweckentfremdung seien eine gute Alternative. Er bekräftigt die Dringlichkeit und befürwortet, dem Stadtplanungsamt den Freiraum zu geben.

 

BzStR Herz stellt klar, dass mit Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages die Bestimmungen der Zweckentfremdung nicht mehr greifen würden. Ein städtebaulicher Vertrag ersetze die zweckentfremdungsrechtliche Genehmigung. Man könne entsprechende Regelungen mit aufnehmen, dies sei aber nicht imperativ.

 

BV Fenske bedankt sich für die Klarstellung.

 

BV Gusy bedankt sich ebenfalls. Er fragt das Bezirksamt, ab wann bei größeren Vorhaben denn ein Bebauungsplan nötig sei, da dieses Vorhaben ohne Bebauungsplan eine sehr hohe GFZ vorbereite?

 

BzStR Schruoffeneger antwortet, dass es sich immer um eine Einzelfallentscheidung bezogen auf das Einfügungsgebot handele. Normalerweise sei bei einer derartigen Überschreitung ein Bebauungsplan nötig.

 

BV Heyne verweist auf die Planung des Waldorf Astoria Hotels, welches eine enorme Überschreitung ohne Bebauungsplanverfahren realisieren konnte. Er bekräftigt nochmals die Dringlichkeit der vorliegenden Situation, es sei gut, der Verwaltung für die Verhandlungen mit den Investoren Hinweise zu geben. Der BV warnt davor, formale Hürden in das Verfahren einzubauen. Er fordert die Umsetzung der älteren Beschlusslage der BVV ein, an dieser Stelle Stadtreparatur zu betreiben.

 

BV Wieland argumentiert, dass das Einfordern eines Bebauungsplanverfahrens nicht der Stadtreparatur entgegenstehe, für die ihre Fraktion auch einstehe. Diese solle aber auf eine intelligente gestalterische Weise passieren. In einem konkurrierenden Verfahren könnten verschiedene Lösungen erarbeitet werden. Eine derartige Überschreitung der festgelegten Obergrenzen ohne Bebauungsplanverfahren, sowie dieses nicht einzufordern, halte die BV für nicht gut. Sie bezweifle angesichts der geplanten Überschreitung das bestehende Baurecht des Investors.

 

BV Klose schließt die Rednerliste und erteilt dem letzten Redner das Wort.

 

BV Schenker plädiert dafür, die in Bezug auf Überschreitung der gesetzten Obergrenzen gemachten Fehler nicht zu wiederholen, der Bezirk müsse von seinem Planungsrecht Gebrauch machen. In einem Bebauungsplanverfahren könne man Baurecht schaffen, das Vorhaben an die Vorstellungen des Bezirkes anpassen und eine umfassende Beteiligung ermöglichen.

 

BV Klose fasst zusammen, dass der Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion zurückgezogen sei. Sie fragt den BV Tillinger, ob er die Änderungswünsche des BV Fenske übernehme.

 

BV Tillinger bestätigt dies, seine Fraktion würde zwar gerne am ursprünglichen Wortlaut festhalten, mit Hinblick auf die Dringlichkeit und der Schaffung von immerhin 35 förderfähigen Wohnungen stimme er aber den Streichungswünschen der CDU-Fraktion zu.

 

BV Klose fasst nochmals zusammen, welche Sätze von der Streichung betroffen seien: Dies sei die Passage „Diese mietpreisgebundenen Wohnungen […] zusätzlich errichtet.“ Sie verweist darauf, dass der BV Brzezinski aufgrund von Befangenheit nicht mit abstimmen werde.

 

BV Heyne bittet um Vorlesen der Beschlussempfehlung in der nun geänderten Form.

 

BV Klose kommt dem nach.

 

BV Fenske verweist auf einen kleinen Rechtschreibfehler am Beginn des zweiten Satzes.

 

BV Klose bestätigt und schreitet zur Abstimmung über die geänderte Beschlussempfehlung voran.

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, den städtebaulichen Wettbewerb für das laufende Bauantragsverfahren Uhlandstr./ Fechnerstr. aufzugeben und mit dem Investor in Verhandlungen einzutreten, deren Ziel die vertragliche Verpflichtung zur Errichtung von 35 Wohnungen sind, die nach den Wohnungsbauförderungsbestimmungen des Landes Berlin förderfähig sind und für die die Mietpreis- und Belegungsbindungen der Wohnungsbauförderungsbestimmungen 2018 des Landes Berlin gelten.

Dies bedeutet 35 Wohnungen zu einer Nettokaltmiete von 6,50€ nach den Vorgaben der kooperativen Baulandentwicklung. Weiter soll mit dem Investor vereinbart werden, dass das Gebäude nach dem DGNB Zertifizierungssystem ein Platin-Zertifikat erhält. Der BauO Bln folgend muss ein Spielplatz und Fahrradabstellplätze ablösefrei und ohne Ausnahme errichtet werden. Das Verhandlungsergebnis ist mit einer genehmigungsfähigen Planung dem Ausschuss vorzustellen
 

Der BVV ist bis zum 31.3.2021 zu berichten.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür: 9 dagegen: 3 Enthaltung: 1

Damit wird die Beschlussempfehlung in ihrer geänderten Form angenommen.

BV Fenske äußert den Wunsch seiner Fraktion, dieser Empfehlung beizutreten.

BV Klose stellt klar, dass bei einer Beschlussempfehlung des Ausschusses kein Beitritt möglich sei. Sie schreitet zur Abstimmung über den mittels Ersetzungsantrag geänderten Antrag der Fraktion B’90 / Grüne voran.

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, folgende Kriterien beim Bauvorhaben Fechner Straße/Uhlandstraße zu beachten:

 

-          Ein Wettbewerbsverfahren, das eine größtmögliche Integration in den vorhandenen Städtebau ermöglicht

-          Die Durchführung eines Bebauungsplans für das Bauvorhaben

-          Die Einhaltung der Bauordnung des Landes Berlin, besonders die Verpflichtung, einen Kinderspielplatz zu errichten, sowie der Aufstellung von Fahrradabstellmöglichkeiten

 

Ferner wird das Bezirksamt gebeten, folgende Punkte mit dem Investor zu verhandeln:

 

-          Eine ausreichende Belichtung der unteren Etagen

-          Die Umsetzung von ökologischen Maßnahmen im Sinne der Sponge-City im Kontext einer Platin-Zertifizierung nach DGNB-Zertifizierungssystem für das Bauvorhaben

-          Falls sich das Bezirksamt trotz möglichen sehr hohen GFZ im Vergleich zu den Vorgaben des Baunutzungsplans entschließen sollte, auf einen Bebauungsplan zu verzichten, müssen die Regeln der kooperativen Baulandentwicklung trotzdem gesichert werden mit dem Ziel der vertraglichen Verpflichtung zur Errichtung von 35 Wohnungen, die nach den Wohnungsbauförderungsbestimmungen des Landes Berlin förderfähig sind und für die die Mietpreis- und Belegungsbindungen der Wohnungsbauförderungsbestimmungen 2018 des Landes Berlin gelten (Die[s] bedeutet 35 Wohnungen zu einer Nettokaltmiete von 6,50€). Diese mietpreisgebundenen Wohnungen sollen einen Mix an Wohnungen widerspiegeln:
10 x 3-Zimmerwohnungen, 10 x 1-Zimmerwohnungen und 15 x 2-Zimmerwohnungen sein. Die Verpflichtung Ersatzwohnraum nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz zu errichten, bleibt davon unberührt. Diese Wohnungen zu maximal 7,92 Euro Nettokaltmiete werden zusätzlich errichtet.
 

Der BVV ist bis zum 31.3.2021 zu berichten.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür: 4 dagegen: 5 Enthaltung: 4

Damit wird der Antrag in seiner geänderten Fassung abgelehnt

 
 

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