Auszug - Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung (20 Minuten)  

 
 
90. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung Besucher melden sich bitte im BV-Büro an
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 04.11.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:31 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Beschluss


BzStR Schruoffeneger beantwortet eine Anfrage der SPD-Fraktion bezüglich des Bauvorhabens „Bebauungsplan Nr. 71“: Er stellt die Grundzüge der Planung kurz dar. Die BVV müsse noch über die Umwandlung der Kleingartenfläche zur Überbauung mit Wohngebäuden diskutieren. Der BzStR erklärt kurz den Zeithorizont, so könne der letzte Bauabschnitt 2030 begonnen werden, da die Telekom bis dahin Nutzungsansprüche erhebe. Er legt den aktuellen Verfahrensstand dar, nächster Schritt wären Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Bürgerbeteiligung.

 

BV Tillinger erkundigt sich nach der Anzahl der Wohnungen.

 

BzStR Schruoffeneger wiederholt, dass 250 Wohnungen geplant seien.

 

BV Tillinger fragt weiter, wie erstens die aktuelle Situation hinsichtlich des Streitpunktes Lage des Spielplatzes sei und zweitens, ob eine Inanspruchnahme der Kleingartenanlage ohne Rücksprache mit der BVV sicher unmöglich sei.

 

BzStR Schruoffeneger bestätigt, dass letzteres sicher sei.

 

Frau Giehler (Verwaltung) antwortet, dass der Spielplatz wie im Bestand geplant sei.

 

BzStR Schruoffeneger beantwortet eine Anfrage der CDU-Fraktion, ob es richtig sei, dass das Grünflächenamt private Teile der Cornelsenwiese pflege und dies auf welcher Grundlage: Er bestätigt diesen Sachverhalt und begründet dies mit einer vertraglichen Vereinbarung vom 01.07.1961 zwischen dem Land Berlin und den Eigentümern. Im Gegenzug für die Pflege durch den Bezirk sei der Status als öffentliche Grünfläche gesichert worden.

 

BzStR Schruoffeneger beantwortet eine weitere Anfrage der CDU-Fraktion zum Stand des Bauvorhabens „Adenauer Platz / Wilmersdorfer Straße“: Das Gutachten zur Verkehrsführung befände sich im Verfahren und werde Anfang 2021 fertiggestellt.

 

BV Fenske stellt die direkte Rückfrage, ob es richtig sei, dass das Grundstück schon wieder zum Verkauf stehe.

 

BzStR Schruoffeneger bemerkt, dass Verkäufer bei ihnen nicht angemeldet werden müssten, könne sich die Verfügbarkeit aber vorstellen.

 

BzStR Schruoffeneger berichtet über zwei Widerspruchsentscheidungen der Senatsverwaltung: Erstens habe der Senat die Entscheidung zur Sportforumstraße mitgetragen. Zweitens habe der Senat die Entscheidung, den Vorbescheid zum Vorhaben „Westendallee 77-91“ zu versagen, nicht mitgetragen. Das Land habe entschieden, dass dort das DEGEWO-Vorhaben möglich sei. Detailfragen seien damit noch nicht geklärt, planungsrechtlich gebe es jetzt aber einen positiven Vorbescheid.

 

BV Fenske bittet um Anhang des Vorbescheides an das Protokoll oder Übersendung an seine Fraktion (siehe hierzu Anlage 2 im „Nichtöffentlichen Teil“)

 

BzStR Schruoffeneger erkundigt sich, ob er diesen verschicken dürfe.

 

BV Klose schlägt vor, diesen als „vertraulich“ eingestuft verschicken zu können.

 

BzStR Schruoffeneger antwortet auf die Frage des BV Fenske, man werde noch entscheiden, ob und wie der Vorbescheid verschickt werden könne.

 

BV Dr. Timper fragt, wie man einen positiven Vorbescheid ausstellen hätte können, wenngleich die Fragen zum Denkmalschutz noch nicht geklärt worden seien.

 

BzStR Schruoffeneger antwortet, dass ohne Fragestellung des Antragstellers zum Denkmalschutz dieses Thema nicht beantworten werden müsse, da es regelmäßig nicht in den Vorbescheid gehöre.

 

BV Gusy erkundigt sich, wie der Stand beim Thema Erschließung sei.

 

Frau Giehler antwortet, dass das Grundstück mittels einer sehr alten Baulast erschlossen sei. Offen lasse der Vorbescheid das Thema Lärmschutz, dieser sei auf das Bauantragsverfahren verlagert worden.

 

BV Gusy fragt, wohin das Grundstück erschlossen sei.

 

Frau Giehler antwortet, dass das Grundstück in nördliche Richtung erschlossen sei.

 

BV Dr. Timper fragt nach dem Inhalt der Baulast.

 

Frau Giehler antwortet, dass es sich um Wege- und Fahrrechte handele.

 

BV Klose mahnt, dass bei erhöhtem Informationsbedarf ein eigener Tagesordnungspunkt geplant werden solle.

 

BV Tillinger fragt, ob die Baulast eine Erschließung über den Spielplatz vorbereite und damit zur Aufgabe desselben führe.

 

Frau Giehler verneint, die Erschließung würde über das private Grundstück führen, der Spielplatz sei nicht betroffen.

 

BV Fenske erläutert die genaue räumliche Situation in ergänzender Weise. Die Erschließung verlaufe zwischen Spielplatz und Gebäuden.

BV Dr. Timper bemerkt, dass für eine korrekte Feuerwehrzufahrt ein Stück des Spielplatzes mit in Anspruch genommen werden müsse.

 

BV Klose stoppt diese Diskussion, um Zwiegespräche zu vermeiden. Der BzStR Schruoffeneger werde den Plan beschaffen, damit alle BVs mitreden könnten.

 

BzStR Schruoffeneger teilt mit, dass er sich in 14 Tagen mit der WBM und den Anwohnern der Quedlinburger Straße 45 treffen werde, um Details des Bauvorhabens zu besprechen. Er teilt weiterhin mit, dass sich das Landgericht Berlin mit dem Thema „Vorkaufsrecht Westkreuz“ befassen und eine Zwischenberichtserstattung einleiten werde.

 
 

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