Auszug - Sport in Coronazeiten - aktuelle Bestimmungen und deren Umsetzung  

 
 
30. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport - bitte melden Sie sich im BV-Büro an.
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Sport Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mi, 26.08.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Schmitt-Schmelz berichtet, dass gegenwärtig der Sport in fast allen Hallen wieder möglich gemacht worden ist. Aus der Bezirksstadträt*innenrunde weiß sie, dass Charlottenburg-Wilmersdorf damit einer der schnellsten Bezirke Berlins, in Bezug auf die Umsetzung der Hygienevorschriften, war. 

 

Frau Schmitt-Schmelz gibt einen Überblick über die im Sport aktuell geltenden Vorschriften. Das ist die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung vom 11. August 2020 sowie Hygienerahmenkonzepte zur Sporthallennutzung, zur Nutzung von ungedeckten Sportanlagen, für den Zuschauerbetrieb bei Wettkämpfen sowie für Fitnessstudios, Krafträume und ähnliche, innenliegende Sporträumlichkeiten. Alle Vorschriften, außer der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung vom 11. August 2020, liegen noch zur Prüfung bei SenGPG.

 

Herr Fenske fragt nach den Schwimmhallen des Bezirks. Diese sind alle noch nicht wieder für die Öffentlichkeit zugänglich.

 

Frau Schmitt-Schmelz‘ Informationsstand ist, dass die Berliner Bäder Betriebe eine Öffnung planen und momentan die dafür notwendigen organisatorischen Vorbereitungen getroffen werden. 

 

Herr Rexrodt hat am 22.08.2020 ein Heimspiel des Tennis Borussia Berlin e. V. der NOFV-Regionalliga besucht und berichtet von einem tollen Erlebnis. Die Sehnsucht nach Fußball ist groß. Das Spiel konnte mit Zuschauer*innen durchgeführt werden. Die Hygienemaßnahmen wurden konsequent beachtet. Er stellt die Frage, ob auch niederklassige Mannschaften von dem eingesetzten Hygienekonzept profitieren können, um Zuschauer zu empfangen. Gegebenenfalls können diese Mannschaften auch in größere Sportstätten gehen, um ihren Fans dieses Erlebnis auch zu ermöglichen. 

 

Herr Hilmer, Präsident des Bezirkssportbund Charlottenburg-Wilmersdorf e. V., als Gast anwesend, berichtet, dass solch ein Tausch in der Praxis schwierig ist und die meisten Vereine gerne auf den Sportanlagen bleiben, die sie hauptsächlich nutzen.

 

Herr Günsberg, selbst bei Tennis Borussia Berlin e. V. engagiert, berichtet, dass eine höhere Anzahl von Zuschauern in diesen Tagen auch mit einem hohen organisatorischen Aufwand für den Verein einhergeht.

 

Herr Hertel fragt, weshalb die Hallenbäder des Bezirks bisher nicht wieder für die Öffentlichkeit zugänglich sind. In Fitnessstudios und privat betriebenen Bädern klappe es ja auch. Außerdem fragt er, ob es in den Sommerbädern in Charlottenburg-Wilmersdorf, wie in anderen Bezirken, auch dazu kam, dass die Bäder überfüllt waren, obwohl der Zugang über die Begrenzung bei der online-Buchung von Tickets, kontrolliert sein sollte.

 

Frau Schmitt-Schmelz weist nochmals darauf hin, dass die Zuständigkeit bei den Berliner Bäder-Betrieben, nicht bei den Bezirken, liegt. Sie hat von einer möglichen Überfüllung der Sommerbäder in Charlottenburg-Wilmersdorf nichts gehört. Zutritt wurde nur denjenigen gewährt, die sich vorab für einen bestimmten Zeitraum ein Ticket gesichert hatten. Gleichzeitig ergibt sich bei jedem Bad auch immer die Frage, wie gut es gesichert ist.

 

Da die Zuständigkeit dafür nicht im Bezirk liegt, kann sie nur vermuten, dass die Hallenbäder noch nicht wieder für die Öffentlichkeit zugänglich sind, weil die Verantwortung, die mit einer Öffnung einhergeht, größer ist als für einzelne Fitnessstudios und Privatbecken.

 

Herr Koch fragt, ob die Schulen momentan für externe Personen zugänglich sind?

 

Frau Schmitt-Schmelz antwortet, dass dies momentan nur für Schüler*innen, Lehrer*innen, Vereine und im Ausnahmefall für die den politischen Parteien aus dem Bezirk vorgeschriebenen Veranstaltungen der Fall.

 

Herr Koch erkundigt sich nach Arbeitsgemeinschaften an Schulen (AGs).

 

Frau Schmitt-Schmelz antwortet, diese sind erlaubt, wenn sie im Rahmen des Schulbetriebs stattfinden. 

 


 

 
 

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