Auszug - Umgang mit Einwohnerfragen - gemeinsame Beratung mit dem Bezirksamt  

 
 
14. Öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses - Besucher möchten sich bitte im BV-Büro anmelden
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Geschäftsordnung Beschlussart: erledigt
Datum: Fr, 14.08.2020 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 17:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Recke begrüßt Herrn BzStR Herz sowie Herrn BzStR Schruoffeneger.

 

Er erläutert den Sachstand zum Thema Einwohnerfragen. Die Sommerpause sollte genutzt werden, um Ideen zu entwickeln, die Einwohnerfragestunden zu präzisieren, da die schriftliche Beantwortung von Einwohnerfragen immens gestiegen ist.
Der Ausschuss hatte sich bisher noch nicht auf ein abschließendes Verfahren geeinigt. Es wäre erstrebenswert, dass wir versuchen, zu einer abschließenden Lösung zu kommen.

 

Frau Juckel fragt nach, wie die räumliche Kapazität in der Aula des Schiller-Gymnasiums ist. Ob es möglich ist, alle Einwohner*innen, die eine Einwohnerfrage gestellt haben, den Platz zu bieten und an der Sitzung teilzunehmen.

Frau Hansen berichtet, dass sie der Amtsärztin, Frau Wischnewski, die Größe der Aula sowie die Personenzahl (55 Bezirksverordnete, Mitglieder der Presse, Mitarbeiter der Fraktionen und 14 Plätze für Gäste mitgeteilt hat. Vorrangig wollte sie geklärt wissen, wie lange eine Sitzung stattfinden darf. Aufgrund der Lüftungsmöglichkeiten darf die BVV länger als 3 Stunden tagen.

Frau Juckel möchte wissen, wie die Besucherzahl von 14 zustande kommt. Frau Wischnewski hatte in Anlehnung an die Befragung bzgl. des BVV-Saales für die Mai-BVV 14 Gäste bestimmt. Dabei wurden die Größe des Saales sowie die Anzahl der teilnehmenden Personen berücksichtig.
Die Aula verfügt über eine Empore. Diese ist für die Unterbringung von Gästen nicht geeignet.

 

Herr Recke fragt die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, ob sie ihren Vorschlag, dass in § 47 Abs. 1 eingefügt wird, dass der Anspruch auf Beantwortung entfällt, soweit der Fragesteller*in nicht anwesend und auch nicht vertreten ist, aufrechterhält. Herr Wapler erklärt, dass der Änderungsantrag nichts damit zu tun hat, dass eine schriftliche Beantwortung möglich sein sollte, wenn sogleich eine schriftliche Beantwortung gewünscht wird. Allerdings berichtete das Bezirksamt, dass die schriftliche Beantwortung von Einwohnerfragen überhandnimmt. Gemäß § 8 (1) BezVG kann das Bezirksamt nicht verpflichtet werden, Einwohnerfragen schriftlich zu beantworten.

 

Frau Juckel kritisiert das Verfahren, denn die ausschließlich schriftliche Beantwortung wäre, gerade in Corona-Zeiten, für Menschen mit Behinderung oder ggf. bei Erkrankung sinnvoll.

 

Herr BzStR Herz erklärt, dass eine Anwohnerbeteiligung die Lebendigkeit der BVV durch mündlichen Austausch verstärkt. Er beruft sich auf ein Schreiben der Bezirksaufsicht, dass Einwohnerfragen grundsätzlich mündlich zu beantworten sind. Er plädiert dafür auszuprobieren, die Beantwortung von Einwohnerfragen bis zum Ende des Jahres nur mündlich zu beantworten. Das soll keine endgültige Festlegung sein.
 

Frau Klose unterstützt den Vorschlag, Einwohnerfragen nur mündlich zu beantworten. Im Vorfeld könnte man mit den Fragestellern der Einwohnerfragen abklären, ob sie nur der Einwohnerfragestunde beiwohnen möchten oder die ganze BVV-Sitzung bleiben. Somit könnte die Besucheranzahl besser kontrolliert werden. Allerdings muss im Januar 2021 eine Lösung gefunden werden.

 

Herr Neu würde es begrüßen, eine Einwohnerfragestunde in den Ausschüssen durchzuführen. In der BVV erhält man lediglich eine Antwort und darf eine Nachfrage stellen. Eine Diskussion ist in der BVV nicht möglich.

 

Herr Mahnke bezieht sich auf § 47 (4) GO-BVV, in dem den Einwohner*innen eine schriftliche Beantwortung zusteht, sofern sie diese beantragen. Herr Recke widerspricht dem nicht und erläutert, dass der GO-Ausschuss mit dem Bezirksamt eine Lösung finden möchte.

 

In den Ausschüssen, in denen er Mitglied ist, sind oft Gäste anwesend und beteiligen sich an den Diskussionen, so Herr Özbagci. Er würde sich über eine Einigung/Lösung freuen.

 

Frau Juckel sagt, man sollte dem Vorschlag von BzStR Herz bis Ende des Jahres folgen und dann zum Ende des Jahres eine Lösung zu finden. Herr Recke wiederholt den Vorschlag: Temporär soll, bis Ende des Jahres, eine begrenzte Zahl an Bürger und Bürgerinnen für die mündliche Beantwortung zugelassen werden, soweit die Raumkapazitäten ausreichen. Auf die schriftliche Beantwortung soll einvernehmlich verzichtet werden.

 

Frau Stückler meint, man sollte die nächste BVV dafür nutzen, um sich vor Ort ein Bild zu machen, wie die Aula ausgestattet ist, welche Möglichkeiten gibt es. Sie könnte sich vorstellen, die Tribüne zu nutzen. Allerdings ist diese nicht günstig, da die Gäste vom Präsidium aus nicht gesehen werden können.

 

Herr Recke fragt nach, wie die BVV damit umgeht, wenn mehr Personen Einwohnerfragen stellen, als Plätze für Gäste vorhanden sind. Er erklärt, dass es dann eine schriftliche Beantwortung geben müsste, die nach Eingang der Einwohnerfragen sortiert werden. Weiterhin wird vorgeschlagen, dass die Einwohner*innen ggf. vor der Tür warten können, sollten zu viele Besucher im BVV-Saal sein, um ihnen die Möglichkeit zu geben, dass ihre Einwohnerfrage behandelt wird. Es soll zunächst einmal geschaut werden, ob wir überhaupt so einen großen Andrang haben, dass wir Gäste abweisen müssen.

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 
 

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